Diskussion:Elektroherd
Stufen
Ein Elektroherd hat ja verschieden Stufen. Gibt es da sowas wie Stufe Zwei hat soviel Grad Celsius und Stufe Drei um soviel mehr? Oder ist das von Elektroherd zu Elektroherd unterschiedlich? (nicht signierter Beitrag von 79.208.204.224 (Diskussion) )
- Wenn überhaupt, dann könnte höchstens die Heizleistung in Watt genormt sein, aber auch das ist nicht der Fall, da die Heizleistung von der Größe der Platte abhängt. Die Temperatur, die erreicht wird, hängt vor allem vom Topf ab, weniger vom Herd. --Tetris L 22:09, 30. Mär. 2008 (CEST)
und trotzdem steht hier nirgedwo wie das ding funzt son mist alter
ach schade - das wollt ich auch grad mal wissen....
- Guter Hinweis. Sollte ergänzt werden. --Tetris L 22:09, 30. Mär. 2008 (CEST)
Man hätte auch im Artikel erwähnen sollen, dass es Elektrokochplatten in zwei Ausführungen gibt: als Eisenplatte und aus Glaskeramikplatte. Und ich würde gerne mal wissen, warum diese Eisenplatten überhaupt noch hergestellt werden, wo doch heute die meisten Glaskeramikplatten wollen? Und: Es gibt Elektroherde mit nur 3 statt 4 Eisenplatten (genauso wie bei Gasherden die Anzahl an Brennern). Was hat das Weglassen der 4. Platte für einen Sinn? Ich erkenne keinen. Platzgründe können es nicht sein, denn der Herd ist dadurch auch nicht schmaller. Und beim Kochen bietet das auch keine Vorteile, nur Nachteile.
- Hoffentlich findest du in der Wiki Informationen für Eisen wie für Ceranplatten. Kannst ja selbst was ergänzen wenn es fehlt. Eisenplatten werden auch als Ersatzteil hergestellt da es noch viele Elektroherde mit solchen Platten gibt. Eisenplatten sind günstiger als ein Ceran Kochfeld. Die 4. Platte kann aus Kostengründen weggelassen werden. Zudem ist der Anschlusswert des Herdes auf diese Weise geringen was eine Leitung die mit weniger Ampere abgesichert ist verwendet werden kann (Querschnitt der Kupferleitung). Auf den leeren Platz können Töpfe abgestellt werden ohne zu kochen. Der Platz ist nicht verloren, also keine Nachteile. --Netpilots 20:37, 4. Okt. 2008 (CEST)
- Ja es gibt noch Herde mit solchen Platten in Haushalten, aber die Frage war, warum Herde noch mit solchen Platten hergestellt wird, da die meisten Leute bei der Neuanschaffung sich doch heutzutage einen mit Glaskeramikplatten auswählen. Von Ersatzteilen war gar keine Rede. Da sehe ich kein Problem. Und das Preisthema: VHS-Kassetten sind günstiger als DVD's, trotzdem werden nur noch letztere hergestellt. (nur mal als Beispiel). Und ein 3-Plattenherd hat selbstverständlich Nachteile, nämlich wenn man 4 Platten gleichzeitig braucht. Töpfe kann man auch woanders abstellen.
- Die Frage war für mich so zu lesen (siehe oben): Und ich würde gerne mal wissen, warum diese Eisenplatten überhaupt... Eisenplatten nicht Herde mit Eisenplatten ;-) Dann vielleicht doch als Ersastzteil. Das war ja ein Teil der Antwort, nicht der Frage. Für den Profikoch der auf einem Herd auf 4 Platten gleichzeitig kochen will hat es Nachteile. Soll er sich einen Herd mit Ceranplatte zulegen. Hoffentlich habe diese immer 4 Platten. Wo er die heissen Töpfe abstellen wird kriegt er bestimmt raus. Er muss einfach schauen dass die Unterlage nicht schmilzt oder anbrennt. --Netpilots 03:20, 7. Okt. 2008 (CEST)
- Aber welchen Nachteil hat denn eine Ceranplatte gegenüber einer Eisenkochplatte? Ich sehe nur Vorteile. Sie ist leichter sauberzuhalten als Eisenkochplatten. Ausserdem kann durch Eisenkochplatten Wasser durchdringen und so die Elektronik nach und nach schädigen (habe ich schon mehrfach gehört). Und Cerankochplatten werden heutzutage viel häufiger verkauft als Eisenkochplatten. Deswegen die Frage, warum bei heute hergestellten Elektroherden nicht Cerankochfelder selbstverständlich sind. Und man kann auch auf einer ausgeschalteten Kochplatte einen heißen Topf abstellen. Und 4 Platten gleichzeitig brauchen tut man doch öfter als man denkt.
- Ich sehe höchstens der höhere Preis und dass Ceranplatten in ein ganzes System eingebaut werden müssen. Als 'Stand Alone' Herd gibt es kaum solche mit Ceranplatten, oder hast du schon welche gesehen? Wenn man Eisenplatten richtig montiert dringt kein Wasser nach unten in die Elektrik. So etwas könnte an den Rändern der Ceranplatten auch passieren wenn diese falsch montiert würden. --Netpilots 09:37, 8. Okt. 2008 (CEST)
- Ich habe schon oft Herde mit Ceranplatten gesehen, die keine Einbaugeräte sind. Und Wasser kann wohl bei Eisenplatten auch durch das Eisen durchdringen (wenn es an der Oberfläche liegt). Mir scheint, du bist einer der technisch Ewiggestrigen? Oder warum verteidigst du diese Eisenkochplatten so sehr gegen Cerankochfelder?
- Nein, ich bin einer der mit der Zeit geht. Es wurde ja nach den Vorteilen gefragt und so habe ich einige genannt. Ich würde nie einen Herd mit Eisenplatten kaufen. Wenn ich müsste dann wäre es einen Induktionsherd mit all den Vor- und Nachteilen. Wenn ich koche dann auf dem Gasherd in der Mietswohnung. Das ist zwar altmodisch aber Gas hat enorme Vorteile. --Netpilots 15:14, 8. Okt. 2008 (CEST)
- Gasherd ist nicht altmodisch. Und gewisse Vorteile hat er schon. Allerdings ist der noch mühsamer zu reinigen als Eisenkochplatten und lässt sich nicht überall verwenden. Aber Induktionsherde sind schon was tolles. Die haben Vorteile von Gasherd und Elektroherd mit Cerankochfeld (ohne Induktion) gemeinsam.
- Doch nicht so ewig gestrig ;-) Die Reinigung eines Gasherdes hält sich übrigens in Grenzen. --Netpilots 02:52, 9. Okt. 2008 (CEST)
- Na neuere Gasherde haben ja teilweise als Kochfeld ein glattes Ceranfeld, auf dem die Brenner und Topfhalter draufgesetzt sind (wo bei entsprechenden Elektroherden die Kochzonen aufgezeichnet sind). Dadurch ist das Saubermachen sicherlich schon um einiges einfacher.
- Ich habe einen alten Herd :-( koche aber so wenig dass mir die Reinigungsarbeit kaum Freizeit stiehlt. --Netpilots 09:47, 9. Okt. 2008 (CEST)
Anschluss (Ausnahmen)
- In Russland verwendet man dazu zahlreiche nicht weltweit oder russlandweit verbreitete Steckverbindungen, die miteinander nicht kompatibel sind und keinen Standard bilden.[2][3]
Man möchte höflichst anmerken, dass eine ähnliche Situation in Kasachstan und Indien herrscht. Ich halte es für wenig sinnreich, einer solchen der sehr zahlreichen Ausnahmen aufzuzählen. --77.1.120.69 00:34, 21. Jun. 2011 (CEST)
- Die verlinkten Stecker sind beide für einen 5 polig anzuschließenden E-Herd (um den es hier vordergründig geht) völlig ungeeignet. Der ganze Absatz ist fehl am Platz, den Sonderlösungen gibt es überall - auch bei uns gibt es Einzelfälle mit Perilex Steckanschluss, die genauso wenig relevant sind. -- Sorbas 48 (Diskussion) 12:19, 24. Aug. 2012 (CEST)
Anschluss
Der Abschnitt enthält Auflistungen schon jahrelang ungültiger, bzw. für den Anschluss nicht relevanter Normen, laienhafte und teilweise unrichtige Beschreibung hinsichtlich Leiterfarben und Anschlusstechnik,
- eine grundlegende Falschinformation in der Aussage: „Da die Farbgebung gerade in Altbausituationen erheblich abweichen kann, sollte der Anschluss nur von Personen mit Fachkenntnis durchgeführt werden.“
- Richtig: Ein E-Herd mit Festanschluss DARF NUR von einer Elektrofachkraft oder von einer Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten durchgeführt werden.
- Wo ist gesetzlich festgelegt, dass ein E-Herd nur von einer "Elektrofachkraft" angeschlossen werden darf? Die im Artikel erwähnten Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sind in Privathaushalten ja wohl nicht verbindlich. (nicht signierter Beitrag von 95.89.249.86 (Diskussion) 16:01, 29. Mai 2014 (CEST))
- Jeder Eingriff in eine elektrische Anlage, der ein Werkzeug erfordert (und z. B. bei der Errichtung eines Festanschlusses erforderlich ist) ist als nicht durch Laien bedienbar zu sehen und daher einer Elektrofachkraft vorbehalten (durch Laien bedienbar sind Steckdosen, Leuchtmittel bzw. bestimmte Arten von Sicherungen) siehe DIN VDE 105-100:2009-10. Die Elektrofachkraft ist in DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10):2009-01 (Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen) festgelegt und damit rechtsverbindlich. Die Regeln der Berufsgenossenschaften sind hier als Ergänzung zu sehen. -- Sorbas 48 (Diskussion) 14:37, 25. Aug. 2014 (CEST)
- Das ist so nicht richtig. Die DIN VDE Normen sind keine Gesetze, siehe z.B. BGH - Urteil vom 15. Oktober 2008 - Az. VIII ZR 321/07: "Bei den DIN-Normen handelt es nicht um Rechtsvorschriften, sondern um private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter". Ein gesetzliches Verbot lässt sich daraus nicht ableiten. (nicht signierter Beitrag von 134.96.222.11 (Diskussion) 12:33, 29. Aug. 2014 (CEST))
- Es kommt immer auf den Zusammenhang an! Beim Anschluss eines Elektroherdes kommt das Energiewirtschaftsgesetz und dort der Paragraph § 49 zu tragen, wo explizit die VDE Vorschriften als "technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V." angeführt sind, damit die Forderung gemäß Absatz 1 " Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten." und ist somit für diesen Fall eindeutig gesetzlich verankert. Siehe auch: http://dejure.org/gesetze/EnWG/49.html -- Sorbas 48 (Diskussion) 13:43, 29. Aug. 2014 (CEST)
- Ich stimme zu, dass es auf den Zusammenhang ankommt! Das EnWG richtet sich nämlich nicht an Privatpersonen! Siehe z.B. http://www.ewerk.nomos.de/fileadmin/ewerk/doc/2012/Ewerk_12_02_00.pdf "Die ex-ante-Regulierung des EnWG erfasst ausschließlich Energieversorgungsnetze (§§ 1, 110 EnWG). Kundenanlagen gehören, wie § 3 Nr. 16 EnWG klarstellt, nicht zu den Energieversorgungsnetzen – das EnWG ist folglich auf Kundenanlagen, mit Ausnahme des § 6 b EnWG (getrennte Rechnungslegung), nicht anwendbar." Ganz davon abgesehen sagt der zitierte Paragraph 49 auch nur, dass die "allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten" sind um die Sicherheit zu gewährleisten, und dass dies vermutet wird wenn die DIN VDE Normen eingehalten wurden. Dies bedeutet aber nicht, dass es verboten ist, die Sicherheit auf eine andere Art und Weise zu gewährleisten! (nicht signierter Beitrag von 95.89.251.163 (Diskussion) 22:26, 29. Aug. 2014 (CEST))
- Wenns so sein soll, ... Private Anlagen unterliegen jedenfalls der NAV und sind somit ebenfalls gesetzlich geregelt: "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung" (kurz: Niederspannungsanschlussverordnung, NAV) vom 1. November 2006. Dort heißt es in § 13 "Elektrische Anlage": (2) Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden;n..." und die elektrische Fachkraft hat sich daran zu halten (oder kann natürlich auch bessere Maßnahmen anwenden, die dann aber im Ernstfall einer harten Prüfung stand halten müssen).
- Ich stimme zu, dass es auf den Zusammenhang ankommt! Das EnWG richtet sich nämlich nicht an Privatpersonen! Siehe z.B. http://www.ewerk.nomos.de/fileadmin/ewerk/doc/2012/Ewerk_12_02_00.pdf "Die ex-ante-Regulierung des EnWG erfasst ausschließlich Energieversorgungsnetze (§§ 1, 110 EnWG). Kundenanlagen gehören, wie § 3 Nr. 16 EnWG klarstellt, nicht zu den Energieversorgungsnetzen – das EnWG ist folglich auf Kundenanlagen, mit Ausnahme des § 6 b EnWG (getrennte Rechnungslegung), nicht anwendbar." Ganz davon abgesehen sagt der zitierte Paragraph 49 auch nur, dass die "allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten" sind um die Sicherheit zu gewährleisten, und dass dies vermutet wird wenn die DIN VDE Normen eingehalten wurden. Dies bedeutet aber nicht, dass es verboten ist, die Sicherheit auf eine andere Art und Weise zu gewährleisten! (nicht signierter Beitrag von 95.89.251.163 (Diskussion) 22:26, 29. Aug. 2014 (CEST))
- Es kommt immer auf den Zusammenhang an! Beim Anschluss eines Elektroherdes kommt das Energiewirtschaftsgesetz und dort der Paragraph § 49 zu tragen, wo explizit die VDE Vorschriften als "technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V." angeführt sind, damit die Forderung gemäß Absatz 1 " Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten." und ist somit für diesen Fall eindeutig gesetzlich verankert. Siehe auch: http://dejure.org/gesetze/EnWG/49.html -- Sorbas 48 (Diskussion) 13:43, 29. Aug. 2014 (CEST)
- Das ist so nicht richtig. Die DIN VDE Normen sind keine Gesetze, siehe z.B. BGH - Urteil vom 15. Oktober 2008 - Az. VIII ZR 321/07: "Bei den DIN-Normen handelt es nicht um Rechtsvorschriften, sondern um private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter". Ein gesetzliches Verbot lässt sich daraus nicht ableiten. (nicht signierter Beitrag von 134.96.222.11 (Diskussion) 12:33, 29. Aug. 2014 (CEST))
- Jeder Eingriff in eine elektrische Anlage, der ein Werkzeug erfordert (und z. B. bei der Errichtung eines Festanschlusses erforderlich ist) ist als nicht durch Laien bedienbar zu sehen und daher einer Elektrofachkraft vorbehalten (durch Laien bedienbar sind Steckdosen, Leuchtmittel bzw. bestimmte Arten von Sicherungen) siehe DIN VDE 105-100:2009-10. Die Elektrofachkraft ist in DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10):2009-01 (Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen) festgelegt und damit rechtsverbindlich. Die Regeln der Berufsgenossenschaften sind hier als Ergänzung zu sehen. -- Sorbas 48 (Diskussion) 14:37, 25. Aug. 2014 (CEST)
- Wo ist gesetzlich festgelegt, dass ein E-Herd nur von einer "Elektrofachkraft" angeschlossen werden darf? Die im Artikel erwähnten Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sind in Privathaushalten ja wohl nicht verbindlich. (nicht signierter Beitrag von 95.89.249.86 (Diskussion) 16:01, 29. Mai 2014 (CEST))
- Mit der Aussage in Absatz (2) (in § 13 wie oben) In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend sind diese Bestimmungen aus dem ENWG auch für private Anschlüsse anzuwenden!)-- Sorbas 48 (Diskussion) 12:28, 30. Aug. 2014 (CEST)
- Die NAV regelt die Vertragsbedingungen zwischen den Netzbetreibern und den Tarifkunden. Das heißt, die Verordnung richtet sich an die Netzbetreiber und legt fest, was diese Verträge enthalten müssen. Das bedeutet aber auch, dass ein Endkunde gar nicht direkt gegen diese Verordnung verstoßen kann (da sie sich gar nicht an ihn richtet)! Wenn also ein Endkunde etwas tut, was gemäß dieser Verordnung nicht erlaubt ist, verstößt er dabei gegen seinen Vertrag mit dem Netzbetreiber. Mit einem gesetzlichen "Verbot" ist dies nicht gleichzusetzen. (nicht signierter Beitrag von 95.89.251.163 (Diskussion) 23:03, 31. Aug. 2014 (CEST))
- Mit der Aussage in Absatz (2) (in § 13 wie oben) In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend sind diese Bestimmungen aus dem ENWG auch für private Anschlüsse anzuwenden!)-- Sorbas 48 (Diskussion) 12:28, 30. Aug. 2014 (CEST)
- Siehe § 13 Absatz (1) "Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung (Anlage) ist der Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber verantwortlich. Satz 1 gilt nicht für die Messeinrichtungen, die nicht im Eigentum des Anschlussnehmers stehen. Hat der Anschlussnehmer die Anlage ganz oder teilweise einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so bleibt er verantwortlich." Die Verordnung richtet sich lange nicht nur an den Netzbetreiber, sondern in den hier relevanten Punkten genau so an den Endabnehmer.
- In § 1 kann man ja auch eindeutig lesen: ... Diese sind Bestandteil der Rechtsverhältnisse über den Netzanschluss an das Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung (Netzanschluss) und die Anschlussnutzung, soweit sie sich nicht ausdrücklich allein auf eines dieser Rechtsverhältnisse beziehen. ... Demnach ist die NAV gleichermaßen auch für den Anschlussnutzer relevant und nicht nur für den Netzbetreiber.
- Bedingt durch den Umstand, dass nur eine Elektrofachkraft - die typisch der Berufsgenossenschaft angehört - hier handeln darf, greifen auch die BGV Vorschriften hinsichtlich "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeit" -- Sorbas 48 (Diskussion) 08:40, 1. Sep. 2014 (CEST)
- Die NAV ist eine Verordnung. Eine Verordnung benötigt immer eine Verordnungsermächtigung in einem Gesetz. Im Falle der NAV ist dies wiederum das EnWG. Damit gilt das oben zum EnWG Geschriebene entsprechend.
- Ihr oben zitierter §13 wird durch die Verordnung zum Vertragsbestandteil des Vertrages zwischen Netzbetreiber und Anschlussnutzer, d.h. er ist "Bestandteil der Rechtsverhältnisse" bzgl. der "Anschlussnutzung". Ein Verstoß eines Anschlussnutzers gegen den Wortlaut des §13 stellt damit einen Vertragsverstoß dar.
- Davon abgesehen wird der zitierte Satz 4 "Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden;" auch gleich danach wieder eingeschränkt: "Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten." Der Anschluss eines Herdes dürfte als "Instandhaltungsarbeit" angesehen werden können, da dabei keine wesentlichen Änderungen an der Anlage vorgenommen werden.
- Bitte machen Sie sich mit den Wikipedia-Richtlinien zur Wiederherstellung einer älteren Version eines bestehenden Artikels Hilfe:Wiederherstellen vertraut! Dies sollte normalerweise nur in Fällen von Vandalismus angewandt werden!
- Die Änderungen waren durchaus berechtigt. Der Satz "Ein Festanschluss für einen E-Herd darf nur durch eine Elektrofachkraft hergestellt werden." ist so in dieser Allgemeinheit falsch. Allein schon deshalb, da nicht klar wird, auf welche Länder er sich bezieht. Der Link zu Elektrofachkraft bezieht sich hingegen nur auf Deutschland!
- Ebenfalls hatte es durchaus einen Grund, dass ich in "Durch laienhaft angeschlossene E-Herde gab es bereits tödliche Unfälle, zuletzt im März 2011 in Kassel" "zuletzt" durch "z.B." ersetzt hatte. Oder können Sie belegen, dass es seitdem zu keinem tödlichen Unfall mehr gekommen ist? (nicht signierter Beitrag von 134.96.160.65 (Diskussion) 14:31, 1. Sep. 2014 (CEST))
- Im Grunde ist die Aussage in der NAV, dass die VDE Vorschriften zu befolgen sind als Begründung völlig ausreichend. Damit ist auch die DIN VDE 1000-10:2009-01 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“ relevant und jede Art von Tätigkeit die über: wechseln von Sicherungen, Leuchtmitteln, Starter und anderer leicht zu tauschender Elemente, sowie das Bedienen von Schaltgeräten und Steckdosen hinaus geht, ist der Elektrofachkraft vorbehalten. Da Elektrofachkräfte typisch Mitglieder der Berufsgenossenschaft sind (und elektrische Laien ohnehin außen vor sind), greift für sie auch die Bestimmung für die "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" gemäß BGI 548:2012-12.
- Die Elektrofachkraft ist in der EN 50110-1 Ausgabe: 2008-09-01 Betrieb von elektrischen Anlagen Teil 1: Europäische Norm, Abschnitt 3.2.3 definiert (wörtlich: Elektrofachkraft: eine Person mit geeigneter fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrung, so dass sie Gefahren erkennen und vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen können) und außerdem in der [IEV 195-4-1] für Deutsch: ausdrücklich als „Elektrofachkraft“ genannt. Sie ist also ganz und gar nicht eine rein deutsche Erfindung, wenn sich vielleicht auch der Wiki-Link Elektrofachkraft nur auf Deutschland bezieht. In eben dieser Norm ist auch festgelegt was Laien dürfen (selbst Messen unter Spannung, eine wesentliche Voraussetzung für den Anschluss eines E-Hedes) darf ein Laie nur unter direkter Beaufsichtigung oder unter Aufsichtführung durch eine Elektrofachkraft! (Abschnitt 5.3.1.1) -- Sorbas 48 (Diskussion) 15:47, 3. Sep. 2014 (CEST)
- Der Satz "Ein Festanschluss für einen E-Herd darf nur durch eine Elektrofachkraft[3] hergestellt werden." ist so in dieser Pauschalität immer noch falsch, da es auf der Welt Länder gibt, in denen dies nicht so ist!
- DIN-Normen oder auch EN-Normen sind keine Rechtsnormen! Siehe dazu z.B. http://www.din.de/cmd?level=tpl-unterrubrik&menuid=47421&cmsareaid=47421&menurubricid=47436&cmsrubid=47436&menusubrubid=47429&cmssubrubid=47429&languageid=de "Technische Normen sind keine Rechtsnormen. Als private Vereine können die Normungsorganisationen nicht allgemeinverbindliches Recht setzen. Das Rechtsetzungsmonopol liegt nach der Verfassung beim Staat. Rechtsetzungsmacht wächst den Normenorganisationen auch nicht dadurch zu, dass Gesetze oder Rechtsverordnungen auf technische Normen verweisen. Ebenso wenig werden hierdurch die in Bezug genommenen technischen Regeln in den Rang von Rechtsnormen erhoben. Die Anwendung von Normen ist freiwilliger Natur. Bindend werden Normen nur dann, wenn sie Gegenstand von Verträgen zwischen Parteien sind oder wenn der Gesetzgeber ihre Einhaltung zwingend vorschreibt."
- Auch §49 EnWG schreibt die Einhaltung der VDE-Normen nicht zwingend vor! (nicht signierter Beitrag von 95.89.251.163 (Diskussion) 23:22, 3. Sep. 2014 (CEST))
- Spätestens dann, wenn ein falsch angeschlossener E-Herd zum Versicherungsfall wir, dann bekommt die Befolgung der anerkannten Regeln der Technik ihr Gewicht (wobei die Befolgung der DIN VDE Bestimmungen allgemein die Vermutungswirkung (Presumption of conformity) hat, dass dieser Punkt erfüllt ist. Andere und bessere Vorkehrungen sind natürlich erlaubt, müssen dann aber der gerichtlichen Prüfung stand halten).
- Was soll das ganze Theater mit bindend oder nicht, wenn im Ernstfall die Einhaltung eine wesentliche Voraussetzung bei Gericht spielt. Es macht wohl keinen Sinn dem Leser zu suggerieren man brauche sie nicht einzuhalten, wenn im Ernstfall daraus ein gravierender Schaden erwächst. So gesehen währen wohl Tausende Wikipedia Artikel grundfalsch. Was den rechtlichen Status der EN 50110-1 betrifft, ist das im Einzelfall zu prüfen. Für Österreich z. B. gilt jedenfalls ausdrücklich:„Diese Europäische Norm EN 50110-1:2004 hat sowohl den Status von ÖSTERREICHISCHEN BESTIMMUNGEN FÜR DIE ELEKTROTECHNIK gemäß ETG 1992 als auch den einer ÖNORM gemäß NG 1971. Bei ihrer Anwendung ist dieses Nationale Vorwort zu berücksichtigen.“ Sie ist als Anlage 64 zum Elektrotechnikgesetzes 1992 - ETG 1992 gelistet.
- Hinsichtlich „Elektrofachkraft“ macht eine Einschränkung auf Europa sicherlich Sinn, wobei ich davon ausgehe, dass Lesser außerhalb Europas kaum einen verbindlichen Rat bei der deutschen Wikipedia einholen werden.
- Der §49 EnWG (und daraus resultierend $ 13 der NAV) schreibt zwar nicht unmittelbar vor, dass die VDE Vorschriften einzuhalten sind, erklärt aber mit Absatz (2) ausdrücklich, dass die Einhaltung dieser Normen Vermutungswirkung hat. Von juristischer Seite wird den VDE Bestimmungen nur Rechtsnormqualität zugestanden, sprich – ein bloßer Verstoß ist nicht strafbar. Erst wenn dadurch ein Unfall entsteht, ist mit einer Bestrafung des Täters zu rechnen, es sei den, dieser weist nach, dass er auf andere Weise für eine ausreichende Sicherheit gesorgt hat. Den Ernstfall mit Sachverständigen des Gerichtes zu erproben, könnte ich persönlich nicht empfehlen. -- Sorbas 48 (Diskussion) 10:15, 4. Sep. 2014 (CEST)
- >dass Lesser außerhalb Europas kaum einen verbindlichen Rat bei der deutschen Wikipedia einholen werden.
- Wikipedia ist eine Enzyklopädie, kein Ratgeber! Siehe Wikipedia:Was_Wikipedia_nicht_ist: "Wikipedia ist keine Sammlung von Anleitungen und Ratgebern." Und selbst innerhalb von Europa (was nicht nur die EU umfasst) gibt es diesbezüglich ganz unterschiedliche Regelungen! Und es soll auch z.B. Deutsche geben, die außerhalb von Europa wohnen, aber die dortige Landessprache nicht sprechen.
- Entscheidend ist, dass ein Herd ordnungsgemäß angeschlossen wird, nicht von wem er angeschlossen wird. Im Falle eines Unfalls wird es vor Gericht keine Rolle spielen, ob derjenige, der den Herd angeschlossen ist, in ein Installateurverzeichnis eingetragen ist.
- Dies ist nicht anders, als in allen anderen Lebensbereichen auch! Es ist auch nicht verboten, selbst ein Essen zuzubereiten (obwohl es auch hierfür entsprechende Fachkräfte und Vorschriften gibt), wenn ich dadurch jemanden vergifte, kann ich trotzdem für die Folgen zur Verantwortung gezogen werden.
- >Von juristischer Seite wird den VDE Bestimmungen nur Rechtsnormqualität zugestanden
- Nein, wie der obige Text der DIN zeigt, wird den VDE Bestimmungen gerade keine Rechtsnormqualität zugestanden, siehe auch Rechtsnorm (nicht signierter Beitrag von 134.96.160.65 (Diskussion) 13:16, 4. Sep. 2014 (CEST))
Der Hinweis auf Anschlusspraktiken in Osteuropa mit Links zu Steckern, die nur einen einphasigen Anschluss erlauben ist völlig nutzlos. Ich werde bei nächster Gelegenheit (wenn ich abends mal Zeit habe) den Abschnitt grundlegend überarbeiten. -- Sorbas 48 (Diskussion) 14:32, 24. Aug. 2012 (CEST)
3M - ich hab mir dieses Trauerspiel nun schon eine Weile angeschaut, und Leute, Ihr seit alle völlig vom Thema abgedriftet. Wenn sich die Hälfte des Artikels mit Fragen zum aktuellen Stand der Anschlusstechnik befasst, heißt es in der Schule, durchgefallen, da Thema verfehlt.Oliver S.Y. (Diskussion) 11:36, 4. Sep. 2014 (CEST)
- Ich stimme zu! Ich hatte ja unten im Abschnitt "Anschluss (Länge)" auch schon so etwas ähnliches geschrieben.
- Ich habe den Abschnitt jetzt mal entsprechend gekürzt. (nicht signierter Beitrag von 134.96.160.65 (Diskussion) 13:16, 4. Sep. 2014 (CEST))
Stufen - Schaltungstechnische Realisierung
Ein Elektroherd hat ja verschiedene Stufen. Wie sind die eigentlich schaltungstechnisch realisiert? Gibt es da verschiedene Heizwendeln für jede Stufe, oder wird der Strom per Schalter begrenzt, oder was? --Bonnerlunder (Diskussion) 07:29, 12. Mär. 2013 (CET)
- Siebentaktschaltung --Vossi75 (Diskussion) 00:46, 7. Okt. 2013 (CEST)
Anschluss (Länge)
Ich halte den ganzen Absatz zum "Anschluss" für viel zu lang, insbesondere im Vergleich zum restlichen Artikel. Insbesondere die Aufzählung, welche Normen in Europa für Herdanschlussleitungen gelten, halte ich für überflüssig. Auch bin ich der Meinung, dass eine Beschreibung, welche Gesetze und Vorschriften in deutschsprachigen Ländern für die Arbeit an Elektroanlagen relevant sind, nichts in einem Artikel über Elektroherde zu suchen hat. Auf den englisch- oder spanischsprachigen Wikipedia-Seiten gibt es auch keinen entsprechenden Abschnitt. (nicht signierter Beitrag von 134.96.160.65 (Diskussion) 18:37, 1. Sep. 2014 (CEST))
Geschichte der Erfindung ?
War wirklich der Engländer George B. Smimpson der Erfinder des Elektroherdes, wie dies die englischsprachige Wikipedia schreibt. Mir fehlt hier das entsprechende Wissen und gute Nachweise zum Beleg finde ich auch nicht. Auch "traue" ich hier der englischen Wikipedia nicht so ganz.
178.3.24.69 03:57, 17. Okt. 2014 (CEST)
Der US-Amerikaner Lloyd Groff Copeman dürfte allenfalls einen Elektroherd "verbessert" oder in neuem Design entworfen haben, da er später lebte. 178.3.21.114 23:34, 6. Dez. 2014 (CET)
Und dann gibt es da noch den Kanadier Thomas Ahearn, der 1893 einen Elektroherd auf der Weltausstellung World’s Columbian Exposition präsentiert hat; ... ich habe keine Ahnung letztlich, wer den Elektroherd erfunden hat. 178.3.21.114 23:42, 6. Dez. 2014 (CET)
"die meisten häuslichen Verbraucher haben unter 2 kW"
Dafür dass das ein grund ist, warum sich der Elektroherde in vielen Ländern noch nicht durchgesetzt haben, bräuchte man eine Quelle. Schuko geht bei 230V bis 3680W auch international haben die meisten Haushalte wohl mindestens einen Anschluss, der um die 3 kW oder mehr kann (z.B. der britische Stecker mit 240V/13A = 3120W). Auch wenn es zusätzlich oft schwächerer Ausführungen gibt. --MrBurns (Diskussion) 15:01, 14. Mär. 2016 (CET) PS: es gibt auch andere Gründe, die hier nicht erwähnt werden, z.B. ist das kochen mit einem Gasherd billiger, weil die gleiche energiemenge an Gas einfach weniger kostet als Strom. --MrBurns (Diskussion) 15:03, 14. Mär. 2016 (CET)
- Ja, dass die meisten Verbraucher unter 2 kW haben, ist natürlich eine sehr pauschale Aussage. Tatsächlich ist das aber eine Größe, die man noch an die meisten 230 V Steckdosen anschließen kann. Die meisten Heizlüfter/Elektroradiatoren, Geschirrspül- und Waschmaschinen arbeiten in dem Bereich.
- Tatsache ist auch, dass selbst in (West-) Deutschland bis in die 1990er Jahre hinein, selbst noch darüber hinaus, in etlichen Mietwohnungen kein Drehstrom, sondern nur 230 V Wechselstrom zur Verfügung stand. Da konnte man zwar einen kleinen E-Herd dran anschließen, aber das Kochen darauf macht nicht viel Freude. Die Platte braucht viel zu lange, um warm zu werden. Ich habe den Satz jetzt etwas umgestellt, aber die Aussage im Prinzip so belassen. Grüße --JuTe CLZ (Diskussion) 22:07, 26. Sep. 2018 (CEST)
Tödliche Unfälle
Tödliche Unfälle mit einem als Quelle zu belegen ist frech. Wenn das hier weiterhin stehen bleiben soll, dann doch bitte von einem bekannten Unfall sprechen. Steht bei einem Radiowecker jetzt auch im Artikel, daß damit tödliche Unfälle geschehen? Wird wohl mit jedem Elektrogerät mal geschehen sein. (nicht signierter Beitrag von 94.221.175.127 (Diskussion) 12:13, 18. Jan. 2020 (CET))
Elektroherd in Mietwohnung
Wie sind da die gesetzlichen Regelungen in DACH? Bitte in den Artikel einfügen. Gruss, --Markus (Diskussion) 09:17, 8. Nov. 2021 (CET)
Warum direkt anschließen?
Ich hätte da mal eine Frage, wieso schließt man den E-Herd direkt an und nicht über einen CEE-Drehstromstecker? Geschirrspüler oder das Backrohr, wenn in Kochfeld und Backrohr getrennt, werden ja auch nicht direkt angeschlossen?--Benutzer:Dr. Manuel (Diskussion) 10:56, 25. Apr. 2022 (CEST)
- Küchenherde wurden früher auch mittels Perilex-Stecker angeschlossen, die dem Artikel nach zu urteilen weiterhin zulässig sind. Der CEE-Stecker ist für den Anschluss eines in Küchenmöbel integrierten Herdes wegen seiner Baugröße recht problematisch. Ich vermute, dass sich eine Direktverdrahtung über eine Herdanschlussdose aus Kostengründen durchgesetzt hat. Eine solche gibt es schon ab 5 Euro; Perilex-Stecker und -Steckdose kosten zusammen hingegen über 25 Euro. — Kowsalat (Diskussion) 16:06, 25. Apr. 2022 (CEST)
- Man muss sie ja auch gesetzlich in D und A direkt anschließen oder?--Benutzer:Dr. Manuel (Diskussion) 18:32, 25. Apr. 2022 (CEST)