Diskussion:Elektroimpulswaffe
1000 Volt pro MILLImeter ? Das ist doch wohl falsch !
Pro Millimeter Abstand der Elektroden in trockener Luft bei 20 °C sind dies etwa 1.000 V.
In der Schule habe ich gelernt dass die Faustregel 1000V / ZENTImeter lautet. Und jeder Elektriker wird bestätigen dass die recht gut passt, dass die Netzspannung von 220V entsprechend bei knapp 2 mm schon einen Lichtbogen verursachen kann. (nicht signierter Beitrag von 79.194.225.77 (Diskussion) 18:55, 31. Aug. 2020 (CEST))
Erste Beiträge
- Warum sind ES nicht tödlich? --Flominator 23:35, 31. Jul 2005 (CEST)
- Nicht letal, da der Stromstärke auf ein Minumum heruntertransformiert wird, während die Spannung sehr große Werte erreicht! Einfach mal unter Trafogesetzt nachschaun.
- Die Wirkung auf den menschlichen Koerper und insbesondere die Frage der moeglichen Todesfolge sind umstritten. Siehe auch den Artikel zum Taser. Jan
Naja, sooo einfach kann man das nicht sagen. Die Teile machen zuerst aus einer kleinen Gleichspannung eine große Gleichspannung. Da kann man das „Trafogesetz“ nicht so einfach anwenden, alldieweil das nur auf Wechselspannungen zutrifft. Das ganze funktioniert mehr wie eine Hochspannungskaskade dadurch daß die Batteriespannung „zerhackt“ wird. OK - damit hat man wieder eine Wechselspannung, die man theoretisch wieder auf einen Trafo geben könnte. Tut man aber nicht, da der Trafo ziemlich unhandlich werden würde. Und außerdem hätte man damit wieder das Problem, daß die Stromstärke begrenzt werden müßte - mit dem Effekt, daß sich, je nach Auslegung des Trafos, eine zu niedrige Ausgangsspannung ergeben würde. Da ist eine Kaskade viel einfacher zu handhaben, da die per se einen ziemlich hohen Innenwiderstand hat, die Spannung aber trotzdem abgeben kann. --Harald Wehner 17:37, 31. Aug 2005 (CEST) (BTW, ein Name wär nicht schlecht!)
- Nu. Wenn ich da lese 10 kV mit 14 Ampere - sind das nicht 140 Kilowätter ? Ist es da nicht eher die fünfzigstel Sekunde, die den Kohl mager macht ? --dreysacz (Diskussion) 10:52, 9. Feb. 2017 (CET)
- "...können bis zu 400 Patronen in der Minute verschießen." Was ist damit gemeint?
- Würde mich auch mal interessieren. Sollte da evtl. jemand einen ES mit einer Railgun verwechselt haben??? Wobei, Railgun und handelsübliches Feuerzeug ? *grübel* IMHO gehören diese beiden Zeilen entweder erklärt(vielleicht ja auch noch mit Beispielen und/oder Quellen) oder aber schlicht und einfach gelöscht. Gruß 77.4.82.168 19:24, 9. Mai 2007 (CEST)
Technik
Ich habe die Rubrik "Technik" Überarbeitet, da sie schlichtweg falsch war. Um mit einer Kaskade von 9 auf nur 9KV zu kommen wären 1000 Kondensatoren und einige tausend Transistoren nötig, während man für ein induktives Verfahren nur einen Oszillator und eine Spule braucht... - keine Firma würde also eine Kaskade nutzen...
Basierten E-Schocker der 1. Generation (I. WK) noch auf Wagnerschen Hämmern?
Ich glaube das ist keine so blöde Frage; heute wird der Zerhacker natürlich elektronisch realisiert, jedoch damals?? -andy 84.149.116.201 02:29, 30. Okt. 2007 (CET)
Folter / Waffengesetz
da es (auch) ein folterinstrument ist wäre ein link zur "weißen Folter" sinnvoll.
Beim Waffengesetz wärs intressant zu wissen für welche Länder das gilt.
Waffengesetz
Und nebenher wäre vielleicht auch interessant, ob die Ausnahmegenehmigung nur den Kauf der Geräte, oder auch deren Tragen in der Öffentlichkeit abdeckt ... (nicht signierter Beitrag von 78.51.37.205 (Diskussion | Beiträge) 10:45, 19. Apr. 2009 (CEST))
Waffenschein
Ist für das Führen von Elektroimpulswaffen ein Waffenschein erforderlich? Wenn ja, welcher? Angaben hierzu befinden sich nur auf der Artikelseite von Elektroschockpistole (und auch nur für deutsches Recht). -- Anarcholiberaler 01:43, 7. Jun. 2009 (CEST)
- Nein, siehe Link zum BKA.--Mideal 20:34, 20. Sep. 2011 (CEST)
- Der Link funktionert leider nicht mehr. Mir ist jedoch aufgefallen, dass seit einiger Zeit Elektroshocker nicht mehr als Privatperson zu erweben sind. Leider konnt ich aber keine Daten/neue Gesetze dazu finden. (bspw. war wurden bis vor einiger Zeit bei budoten.com oder ähnlichen Seiten Elektroschocker angebeoten. Jetzt nicht mehr)
- Weiß jemand was dazu? (nicht signierter Beitrag von 92.192.37.133 (Diskussion) 04:35, 16. Feb. 2012 (CET))
Belegwunsch
Da hat jemand im Abschnitt Foltergerät folgenden Belegwunsch zu nachstehendem Satz eingetragen:
Belege|Zitat bitte belegen
Der UNO-Sonderberichterstatter für Menschenrechte sagte: „Es sind sehr, sehr gängige Folterwaffen, so ausgerichtet, dass sie keine bleibenden Spuren hinterlassen; das heißt, eine Foltermethode, die sehr starke Schmerzen verursacht, aber eigentlich nicht nachweisbar ist, wenn man keine Zeugen hat. Das ist das, was moderne Folterknechte am Liebsten haben.“
Sobald der Beleg für den Satz da ist, kann's ja wieder rein. Gruß Tom 00:19, 8. Aug. 2009 (CEST)
Ungeschickte Formulierung
Ist die Formulierung "ist in Wirklichkeit ein gezielt herbeigeführter elektrischer Schlag, also ein gezielt herbeigeführter Stromunfall" nicht ein wenig ungluecklich? Also, ein "gezielt herbeigefuehrter Unfall" klingt schon relativ humoroes und ich wuerde vorschlagen, dass man den zweiten Teil des Satzes einfach weglaesst ;) (nicht signierter Beitrag von 82.139.196.68 (Diskussion | Beiträge) 22:31, 19. Jan. 2010 (CET))
Was ist nun erlaubt?
Mich würde gernell mal interessieren, wo die Grenze liegt, sprich wieviel Volt darf so ein Gerät haben? Im Artiekl stand etwas mit 10.00 Volt, auf Amazon werden Geräte mit bis zu 750.000 Volt angeboten? Wieviel Volt darf das Gerät nun haben wenn ich es gegen einen Angreifer benutze? (nicht signierter Beitrag von Burnout93 (Diskussion | Beiträge) 02:20, 13. Dez. 2010 (CET))
- Bei 1000 V/mm könnte meiner mit 10 kV keine Lichtbogen erzeugen, da ist der Elektrodenabstand ca. 2,5 cm.--Mideal 20:51, 20. Sep. 2011 (CEST)
Neue Regelung ab 01.01.2011
Da die Amnestieregelung am 31.12.2010 ausläuft, sind Erwerb und Führen von Elektroimpulswaffen ohne Prüfzeichen ab dem 01.01.2011 verboten. Altbesitz bleibt jedoch straffrei.
-- Hohnebostel 18:31, 30. Dez. 2010 (CET)
- Richtig. Der Artikel sollte entsprechend auf den Stand der Zeit gebracht werden. Ich selbst fühle mich leider zu wenig bewandert, was die rechtlichen Verschränkungen betrifft. Zudem bin ich mir bis dato unsicher über die weiteren Aussichten. Zunächst ist der Verkauf zwar definitiv blockiert, aber man wird ja wohl davon ausgehen können, dass sich am Markt Entsprechendes tut und alsbald Produkte mit dem nun obligatorischem Prüfzeichen angeboten werden? Oder ist das gar bereits der Fall? Immerhin ist das Prinzip "Elektroimpulswaffe" nicht per se geächtet worden. Nichtsdestotrotz scheint es aktuell so, als hätten die meisten od. alle Anbieter ihr dementsprechendes Sortiment komplett eingefroren. Mal abwarten. -- Zero Thrust 23:32, 1. Jan. 2011 (CET)
Da ist das gleiche Problem wie mit dem Pfefferspray, welches nur verkauft werden kann, weil draufsteht, daß es nur gegen Tiere angewendet werden darf. Prüfzeichen existieren hier nicht, weil man z.T. in Praxisversuchen die (nicht dauerhaft verletzende) Wirkung untersuchen müsste. Kann man aber kaum, da zu gefährlich oder Tierqüalerei. Außerdem müsste man jedes Gerät einzeln abnehmen. Somit wird es erstmal keine mit Prüfzeichen geben. -- Hohnebostel 12:16, 17. Jan. 2011 (CET)
- Hab es geändert mit Link zum BKA. Nachtrag zum Pfefferspray, die in Deutschland vertriebenen CS-Sprays haben ein BKA Prüfzeichen.--134.61.71.167 19:32, 16. Feb. 2011 (CET)
CS-Spray schon, aber Pfefferspray wirst Du aus o.g. Gründen nicht mit Prüfzeichen finden. -- Hohnebostel 22:16, 19. Feb. 2011 (CET)
Kurzschluss?
Mich würde interessieren, was passiert, wenn die Kontakte beim Auslösen versehentlich oder absichtlich auf Metallteile kommen (Gürtelschnalle?) und so einen Kurzschluss erfahren. Geht das Gerät dabei kaputt oder wird die Ladung einfach abgebaut und fertig? Danke für die Info :-) --J-Peter-M 07:48, 31. Jan. 2010 (CET)
- Da der Ausgangsstrom auf sehr niedrige Werte begrenzt ist (im mA-Bereich) wird die Schaltung einfach in die Strombegrenzung fahren und die Spannung zusammenbrechen. Das tut sie bei Hautkontakt übrigens ebenfalls. Die Schaltung kann keine Spannung von 10 kV über Deinem Hautwiderstand, der sich im Bereich von 10 kOhm - 1 MOhm bewegt, aufrecht erhalten. Wenn das Ding eine Stromstärke von 10 mA abgibt (was wohl schon eher hoch gegriffen ist!), wird die Ausgangsspannung bei direktem Hautkontakt auf Werte zwischen 100 V und 1000 V zusammenbrechen (sofern der Hautwiderstand nicht >100 kOhm wird, was aber höchstens bei sehr schlechtem Übergang passieren würde), was natürlich viel mehr Sinn ergibt, als die angeblichen 10 kV. Wenn Du einen direkten Kurzschluss erzeugst, fließt, wie bei jeder Stromquelle (nicht Spannungsquelle), der Maximalstrom (z. B. 10 mA) durch das leitende Teil, ohne dass nennenswerte Spannung über diesem Abfällt. Die Ausgangsspannung bricht auf sehr geringe Werte (theoretisch null bei einem perfekten Kurzschluss) zusammen. 79.245.164.80 08:52, 13. Mai 2014 (CEST)
Großbritannien
Verkauf verboten? Unter Elektroschockpistole steht, dass die brit. Polizei die nutzt - klauen die etwa?--Mideal 20:38, 20. Sep. 2011 (CEST)
Formulierung "Angreifer"
In dem Satz "Werden beide Kontakte mit dem Angreifer in Berührung gebracht und das Gerät ausgelöst, so erleidet der Angreifer durch die hohen Spannungsspitzen einen Elektroschock." sollte das Wort "Angreifer" überdacht werden. Diese Formulierung geht davon aus, dass ein Elektroschocker nur (oder in erster Linie) zur Abwehr von Angriffen dient. Diese Annahme wird im Artikel nicht erwähnt und wäre sicherlich auch nicht haltbar. Insofern sollte das Wort "Angreifer" vermieden werden; obendrein ist es irreführend, da bei neutraler Betrachtung eher die Person, die den Elektroschocker einsetzt, als "Angreifer" bezeichnet werden könnte. Im weiteren Verlauf des Artikels wird der Begriff "Zielperson" genutzt, das wäre sicherlich auch hier angebracht. (nicht signierter Beitrag von 85.177.26.229 (Diskussion) 18:45, 5. Mai 2013 (CEST))
- Ich hab's umformuliert. --Frank C. Müller (Diskussion) 09:22, 13. Mai 2014 (CEST)
Besitz von Altgeräten
Die Aussage „Für Privatpersonen, die vor dem 1. Januar im Besitz eines Gerätes ohne Prüfzeichen waren, besteht die Möglichkeit, beim BKA (Bundeskriminalamt) eine Ausnahmegenehmigung für den Besitz zu beantragen.“ ist nach meiner Recherche nicht (mehr) korrekt.
Es ist vielmehr so, dass der Besitz von Geräten ohne das PTB-Prüfzeichen, die nachweislich vor dem 01.01.2011 erworben wurden, vom BKA genehmigt ist. Es muss also keine Genehmigung für den Besitz beantragt werden. Die sichere Aufbewahrung muss gewährleistet sein (Sicherheitsbehältnis Typ 0 bzw. Typ B, s. § 36 Abs. 2 WaffG). Lediglich für den Handel mit Altgeräten bedarf es einer Genehmigung. Der Erwerb und das Führen von Altgeräten ist verboten.
Quelle:
https://www.bka.de/DE/ThemenABisZ/Deliktsbereiche/Waffen/Elektroschocker/kennzeichnungspflichtElektroschocker.html http://www.bka.de/nn_206026/SharedDocs/Downloads/DE/ThemenABisZ/Waffen/Elektroschocker/elektroschockerRegelungenAltbesitz,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/elektroschockerRegelungenAltbesitz.pdf
--Turnstange (Diskussion) 13:09, 2. Jan. 2015 (CET)
Elektrisierversuche, Show und Scherz
Historisch kam es zur Entdeckung von Reibungselektrizität (Bernstein, Hartgummi, Glas vs. Wolle, Seide), Bau von auf Reibung und Influenz beruhenden Hochspannungsgeneratoren (Van de Graff Generator, Scheibe, Band, ...) damit wurden versehentlich bis freiwillig sicherlich auch Versuche am eigenen Körper und dem von einen oder mehreren (eine Kette von Personen, die sich - elektrisch verbindend - die Hände geben und relativ gut isoliert (auf trockenem Boden/Gummisohlen stehen, der/die letzte fasst an die gut geerdete Wasserleitung oder ähnliches) Freiwilligen gemacht.
Schätze deutlich vor 1900 gabs bei Veranstaltungen Versuche vor Publikum, an Freiwilligen als gehobene gesellige Unterhaltung mit Wissens-Mehrwert, Schaubude/Jahrmarkt vermutlich auch. Handlich kleine Elektrisiergeräte (schwarzes Kästchen) mit verschiedenen Elektroden waren modern, definiert evakuierte hohle Glasrohre, mit flacher Verdickung oder in Kammform endend zeigten innen Leuchterscheinung, wenn durch Anlegen an die Haut (2 Elektroden an 2 Stellen) Stromfluss erzeugt wird. - Ich glaube basierend auf Batterie (Vielleicht noch nasse Elemente, wie sie fürs Telefon verwendet wurden) und Wagnerscher Hammer (Mit kleiner Spule (Eisenkern 1-2 cm Durchmesser 10 cm lang, aus Einzeldrähten gegen Wirbelstromverlust) mit kleinem Energieinhalt des Magnetfelds.)
Heute gibts noch (?) Scherzartikel, die dosiert, doch besonders überraschend schocken: Zündholzschachtel-Design, flach hingelegt, was optisch wie Reibflächen aussieht sind elektrische Kontakte, die man mit hoher Wahrscheinlichkeit mit Mittelfinger und Daumen anfasst, wenn man aufgefordert wird es in die Hand zu nehmen. Hebt man das Ding vom Tisch ab, wird durch das Entlasten einer Feder oder Ansprechen eines Kippschalters, ein Spannungsimpuls ausgelöst.
Klassiker sind aus Piezofeuerzeugen ausgebaute Zündmechanismen. Den grösseren manuellen Piezo-Zünder (typisch 10 cm lang, 1 cm Durchmesser, Drehknopf mit Funke-Symbol drauf) von Warmwasser- oder Heiztherme zum Zünden der Gasflamme, zumindest seit 1970) würde ich, weil energierreicherer Strom-Impuls würde ich nicht mehr auf Menschen wirken lassen.
Siehe auch:
- Elektroweidezaun
- Defibrillator.
- Elektro-Hundehalsband ist seit 2005 in Österreich verboten laut: http://noe.orf.at/news/stories/2751211/ Hund trug verbotenes Elektro-Halsband, 7.1.2016 --Helium4 (Diskussion) 20:27, 7. Jan. 2016 (CET)
Schmerzhaftigkeit
Im Artikel steht, Elektroimpulswaffen verursachen "extreme, quälende, akute Schmerzen (gesicherte Wirkung)". Ich besitze keine Waffen und habe auch keine Lust, so etwas auszuprobieren, allerdings macht dieses Video nicht gerade den Eindruck, als sei die Wirkung sonderlich ... beeindruckend. Der Tester bleibt eigentlich ziemlich ruhig und setzt den Elektroschocker freiwillig ziemlich lange an unterschiedlichen Stellen an seinem eigenen Körper auf, ohne dass das einen sonderlichen Effekt auf ihn zu haben scheint, abgesehen davon, dass die Muskeln ein bisschen zucken: https://www.youtube.com/watch?v=MqTH0H5Fogg 84.159.192.200 17:58, 17. Jul. 2016 (CEST)
Abgrenzung zu anderen Hochspannungserzeugern
Darf man einen nicht zugelassenen Elektroschocker für Hochspannungversuche verwenden? Wie müßte er modifiziert werden, damit dies rechtlich in Ordnung ist? Wie werden rechtlich Elektroschocker von anderen Hochspannungsquellen unterschieden? Wann wäre der Selbstbau eines Hochspannungserzeugers illegal?
"Geringe Stromstärke" ist nicht richtig.
Laut EN 61010-1 ist ein Schutz durch Begrenzung der Ladung (Q) und Energie (W) auf Q<45 µC und W<350 mJ. Dann können Stromstärke und Spannung beliebig hoch werden. Das heißt dass die Spannung z.B. 15 kV und die Stromstärke 500 mA betragen kann. 500 mA sind aber deutlich mehr als der max. dauerhaft zulässige Strom von 12 mA (DC) oder 3 mA (AC) und daher muss die Zeit kurz sein. Weiss jemand ob es da noch Zusatznormen gibt und ab wann man nicht mehr von einem Piezozünder oder Kondensator sprechen kann?
- Die durchschnittliche Stromstärke ist gering -Spitzen können EXTREM kurz!!(oft nicht einmal ms) einige Ampere haben. Wenn man dauerhaft eine so hohe Stromstärke (mit hoher Ausgangsspannung) in die Last abgeben möchte und die dazu notwendige elektrische Energie über einen Akku oder einer Batterie gespeist werden könnte würden wir keine Kraftwerke und Umspannwerke mehr benötigen (da hätte der Schocker ja etliche kW und würde viele kWh "verbrauchen"...). --Marinagent (Diskussion) 22:07, 13. Dez. 2018 (CET)
Abschnitt zu Normen der PTB
Wäre es nicht gut, die hier (Link zur PTB) (Dateien und Seiten sind archiviert) genannten Anforderungen zur Zulassung grob zusammengefasst in einem Abschnitt darzulegen? @Marinagent: du hast dich doch jetzt viel mit dem Artikel befasst. Meinst du das ist sinnvoll?`Gruß vom bald-Weihnachts--Keks um 17:52, 20. Dez. 2018 (CET)
- Es wäre eine Option keine Frage. Im Moment bin ich allerdings zeitmäßig sehr eingeschränkt. Aber allgemein finde ich, dass die Anforderungen an Elektroschocker für PTB-Zulassung nicht so wichtig sind, aus dem einfachen Grund, da ich der Meinung bin, dass es sich hierbei um Spielzeuge (für nicht einmal Erwachsene) handelt, die gegen einen aggressiven Gegner allerhöchstwahrscheinlich nutzlos bis paradox sind. Jede Person die glaubt, dass solche Geräte als "Selbstverteidigungsmittel" dienen, wird dies im schlimmmsten Fall mit ihrem Leben bezahlen. Hierfür gibt es deutlich wirksamere Alternativen (zumindest bis jetzt) nämlich z.B. Pfefferspray (auch wenn die Pfeffersprays mit nicht so hohem MC-Wert (DER zählt als einziger, siehe hier) nicht so stark sind in Deutschland (werden laut Testberichten angeblich immer schwächer)). Im Grunde will ich einfach nur vermeiden, dass sich (uninformierte) Personen über Wikipedia ein falsches Bild über PTB-Elektroschocker machen nach dem Motto "sicher und effektiv" - NEIN (Jeder der das glaubt soll sich diesen Selbstversuch ansehen). Das ist völliger Schwachsinn und wenn das eine unbeholfene Person tatsächlich ernst nimmt war das sogar die letzte falsche Annahme die sie hatte. Daher bin ich unsicher, ob es sich tatsächlich lohnt technische Aspekte der "Kitzler" ausführlich zu beschreiben. LG --Marinagent (Diskussion) 22:21, 20. Dez. 2018 (CET)
- Gut das ist ein umschlagendes Argument :) (also nicht nur das Pfefferspray). Ich habe jetzt noch keine Bekanntschaft mit einem solch netten Teil gemacht, kann daher ab jetzt nicht weiter mitreden :) --Keks um 01:00, 21. Dez. 2018 (CET)