Diskussion:Elektronische Gesundheitsakte

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Vorsicht Mehrdeutigkeit: EHR != PHR

In diesem Artikel besteht eine große Gefahr die "Personal Health Record" und "Electronic Health Record" zu vermischen. Dies sind jedoch zwei unterschiedliche Dinge. Die EHR wird (hauptsächlich) von Gesundheitseinrichungen gepflegt und enthält Daten über Untersuchungen, Diagnosen, Behandlungen, Medikation, etc. Im Unterschied dazu ist die PHR zum Pflegen von Daten, dessen Ursprung der Benutzer/Patient selbst ist, z.B. Symptome, Tagebuch, eigene Messwerte. Diese Beiden Dinge werdem oftmals durch Interoperabilität miteinander verbunden um ein vollständiges Bild der Daten zu haben, sind aber nicht das Gleiche. Im Deutschen ist mir persönlich keine Bezeichnung bekannt um diese beiden Typen auseinander zu halten, weshalb ein Rückgriff auf die Englischen Bezeichnungen vielleicht sinnvoll wäre; mit einer Seite, welche auf die Mehrdeutigkeit hinweist. Letzendlich wird diese Maßnahme nur notwendig, wenn der Artikel entsprechend erweitert wird. Quellen zu diesem Thema gibt es viele im Englischen, z.B.:

  • 2009, Upkar Varshney, Pervasive Healthcare Computing, ISBN 978-1-4419-0214-6, Springer
  • 2013, Trotter & Uhlman, Hacking Healthcare, ISBN 978-1-449-30502-4, O'Reilly

--Makkonen (Diskussion) 14:44, 27. Mai 2013 (CEST)

Ich plädiere auch für eine Trennung! Im SGB V werden beide Begriffe für untersschiedliche Dinge genutzt. In §68 SGB V steht, dass Krankenkassen ihren Versicherten eine „persönliche elektronische Gesundheitsakte“ finanzieren können. Damit sollen Patienten, so steht es in der Gesetzesbegründung (S.96), „unabhängig von der Dokumentationspflicht der Behandler “medizinische Daten, speichern und verwalten, um ihre Informationslage im Gesundheitswesen zu verbessern. § 291a SGB V hingegen führt die elektronische Patientenakte auf, die "Daten über Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte sowie Impfungen für eine fall- und einrichtungsübergreifende Dokumentation über den Patienten (elektronische Patientenakte)" speichert. Dazu schriebt Sondof (2008): "In der Abgrenzung des Gesetzgebers ist eine Gesundheitsakte also eine vom Patienten bzw. Versicherten genutzte Anwendung, während eine Patientenakte primär die Arzt-zu-Arzt-Kommunikation unterstützt" Natürlich kann es auch zu Mischformen kommen, aber mEn sind es erstmal unterschiedliche Dinge. --Flekki (Diskussion) 11:54, 7. Jul. 2015 (CEST)

Von Diskussion:Elektronische Patientenakte kopiert

MPG

Fällt die Hardware/Software zur EPA unter das Medizinproduktegesetz?

Bezug auf die GEsetzeslage zur Elektronischen GEsundheitskarte in Deutschland?

Wäre es nicht sinnvoll, diesen Artikel um einen Verweis auf Elektronische Gesundheitskarten zu verweisen?

Abgrenzung zu anderen elektronischen Akten

Sollte nicht auch erwähnt werden, dass es bezüglich des Wordings noch große Probleme gibt? Z.B. Haas in "Medizinische Informationssysteme und Elektronische Krankenakten" auf S.195 unterscheidet Fall, Patienten und Gesundheitsakte und sieht die Krankenakte als Oberbegriff: [1]

Auf Seite 2 ein anderer Ansatz: [2]

Link-Fehler

Der angegebene Link: www.ehealth.bookmark.de führt zu einer Fehlermeldung. (nicht signierter Beitrag von 94.222.154.52 (Diskussion) 10:56, 23. Feb. 2012 (CET))

Europäische Union: Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 über die Ausübung der Patientenrechte

Aus der EU-Richtlinie 2011/24/EU http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:088:0045:0065:DE:PDF kann ich keine der in diesem Abschnitt aufgestellten Behauptungen über zentralisierte supranationale Patientenaktenserver herauslesen. Die angegebene Quelle in Computer Law & Security Review ist für mich ausserdem nicht zugänglich und daher unüberprüfbar. Ich weiss auch nicht, ob dieses Paper peer reviewed ist. (nicht signierter Beitrag von 128.131.239.236 (Diskussion) 17:40, 5. Apr. 2012 (CEST))

Defekte Weblinks

GiftBot (Diskussion) 03:58, 4. Dez. 2015 (CET)

E-Health Gesetz 2015

In dem Artikel heißt es:

„Das E-Health-Gesetz von 2015 legte den Grundstein zur Einführung einer elektronischen Patientenakte und eines elektronischen Patientenfachs (ePF). Ziel sollte es sein, dass Versicherte einen ständigen Zugriff auf ihre Behandlungsdaten haben und diese auch entsprechend den Leistungserbringern einrichtungsübergreifend zur Verfügung stellen können.“

Ist mit "Ziel sollte es sein [...]" gemeint, dass dies nun kein Ziel mehr ist? Ich finde das dies uneindeutig ist, da es sprachlich gesehen suggeriert, dass dieses Ziel nicht mehr umgesetzt werden soll. Ich denke besser wäre eine Formulierung wie "Ziel soll es sein [...]".

-- 2003:CB:73D4:A069:31E1:59B2:3AC3:1B3B 02:32, 30. Nov. 2018 (CET)

Es ist viel schlimmer: Sollte könnte auch bedeuten, dass wir uns das im Gegensatz zum Gesetzgeber so wünschen würden. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 06:10, 30. Nov. 2018 (CET)

Unterscheidung Akte und Datenbank

Wenn ich es richtig sehe, wird der Begriff der Gesundheitsakte wie auch der Patientenakte in der Regel für die Daten einer einzelnen Person angewendet. Damit ist das aus IT-Sicht ein Datensatz in einer Datenbank, aber nicht die Datenbank selbst. Oder: weder Paient noch Arzt können erkennen ob das System die Daten aller Patienten in einer gemeinsamen Datenbank verwaltet oder für jeden Patienten eine eigene Datenbank anlegt. Wie kann man das beschreiben? -- Gerd Fahrenhorst (Diskussion) 15:35, 14. Mär. 2021 (CET)