Diskussion:Elektrorad
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Kräftezehrendes Motormitbewegen
"Zu bedenken ist aber, dass die zugehörigen E-Motoren keinen Freilauf haben können und bei Betrieb ohne Akku, z.B. wenn dieser erschöpft ist, der Motor wie ein üblicher Dynamo immer kraftzehrend mitbewegt werden muss, auch wenn die Energierückgewinnung ausgeschaltet ist."
Das ist Unsinn: Bis auf geringfügige Lagerreibung hat eine leerlaufende elektrische Maschine keine Bremswirkung (Dynamos auch nicht). Daß ältere Dynamos früher ziemlich hohe Verluste (auch unbelastet) hatten, liegt nicht am Prinzip, sondern an der mangelhaften Konstruktion. Moderne Dynamos haben kaum noch Verluste, und Nabendynamos laufen ohnehin ständig mit (auch ohne Belastung), ohne daß das als problematisch angesehen würde.
Verluste ergeben sich also lediglich durch Reibung in der Mechanik (Lager und Getriebe). Daneben ist natürlich Energie zur rotatorischen Beschleunigung des Motors erforderlich, die aber nicht verlorengeht, sondern aufgrund des Schwungsradeffekts quasi gespeichert wird und den antriebsfreien Ausrollweg verlängern hilft. (Beim Bremsen muß die freilich auch noch zusätzlich dissipiert werden und stellt insofern dann doch einen Verlust dar.) (nicht signierter Beitrag von 78.53.157.38 (Diskussion) 12:11, 23. Jun. 2013 (CEST))
Anfahrhilfe
Ich dachte, die Anfahrhilfe wäre nach allerneuester Rechtsprechung OK für Pedelecs. Sogar der ADAC hatte afaik, nachdem er zuerst anderes behauptete, mittlerweile zurückgezogen. Das würde diesem Abschnitt im Artikel widersprechen: "Eine Ausnahme bilden nach dieser Definition Fabrikate, die über eine sogenannte Anfahrhilfe verfügen: obwohl sie während des laufenden Betriebs tretabhängig funktionieren, kann man damit unmittelbar aus dem Stand mit einer bloßen Drehung des Gasgriffs auf bis zu ca. 6 km/h beschleunigen, was jedoch für nach dem 1. April 1965 Geborene eine Mofa-Prüfbescheinigung vorschreibt." Originalzitat der ADAC-Seite http://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/verkehrsrecht/pedelecs-e-bikes/default.aspx : "Pedelec mit Anfahrhilfe bis 6 km/h: Diese Pedelecs können bis 6 km/h ohne Mittreten bewegt werden. Der Gesetzgeber stellt jetzt klar, dass alle Pedelecs bis 25 km/h mit nicht mehr als 250 W Nenndauerleistung Fahrräder sind, auch wenn sie über eine Anfahrhilfe bis 6 km/h verfügen. Daher sind gekennzeichnete Radwege zu benutzen und unfallbedingte Fremdschäden von einer privaten Haftpflichtversicherung zu ersetzen." (nicht signierter Beitrag von 80.187.110.53 (Diskussion) 15:57, 26. Jun. 2013 (CEST))