Diskussion:Elisabeth von Schleicher
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Einvernehmliche Scheidung?
Es ist fraglich, ob die Scheidung tatsächlich "in einvernehmlicher Absprache aller Beteiligten" stattfand. Leider finde ich dazu nichts. In der Heiratsurkunde aus ihrer ersten Ehe wurde nämlich vermerkt, dass die Scheidung auf das am 4. Mai 1931 rechtskräftig gewordene Urteil 39R109.31 des Landgerichts I in Berlin, 22. Zivilkammer hin geschieden worden sei. --Thonatas (Diskussion) 18:51, 2. Aug. 2017 (CEST)