Diskussion:Eller (Adelsgeschlecht)

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Mängel im Artikel

Die Familie hatte nie den Grafen gescheeige den den Markgrafenstand. Bei den genannten Marken handelt es sich um Gemarkungen, also Abgerenzte Besitztümer, die nichts mit Grafschaften gemein haben. Zu dem behauptet der Artikel die Familie sei eine der mächtigsten zwischen Köln und Düsseldorf, dies dürfte eine unbewiesene Übertreibung sein. Sowohl vom Stand Ritter/Edelfreie als auch von der Machtausdehnung sind hier die Grafen von Berg deutlich stärker. Die sich dagegen bescheiden Ausnehmenden Güter der Geschlechts sind zudem umschlossen von weiteren Besitzungen gräflicher Familien deren Einfluss auf die Geschicke des Rheinlandes deutlich ausgeprägter sind. Zu nennen wären die Grafen von Moers, Kleve, Mark, Isenberg-Limburg von kirchlichen Besitzungen und Herrschaften mal ganz abgesehen. Das ihre Bedeutung kaum über Düsseldorf bzw. Eller im Mittelalter hinausreichte spiegelt sich zudem darin das sie kaum Erwähnung finden im zusammenhang mit den maßgeblichen Machtverschiebungen im rheinisch-westfälischen Raum, die die oben genannten Akteure zuzüglich einiger weiterer bedeutender Häuser unter sich ausmachten.

Bis auf die falsche Bezeichnung „Markgraf (statt Waldgraf) der Reisholzer und Bilker Feldmark“ werden im Artikel die Mitglieder immer als Edle, Ritter oder Freiherrn und nicht als Graf bezeichnet. Dass die „von Eller“ zu den mächtigsten Edlen im Gebiet zwischen Düsseldorf und Köln um das 12. und 13. Jahrhundert gehörten, dürfte jedoch stimmen. Zu Beginn des 12. Jahrhunderts war die Bildung der Grafschaften am Niederrhein noch nicht abgeschlossen. Die Grafen zu Berg sind erst ab 1201 eindeutig Grafen. Die Grafen von Mörs sind dagegen erst in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts als Grafen nachweisbar. Die Berger hatten im Gegensatz zu den Edlen von Eller bis Ende des 13. Jahrhunderts im Großraum-Düsseldorf bis auf das Schloss kein weiteres Grundeigentum, letzteres wurde im 14. Jahrhundert durch Tausch erworben. Die starke Position und Unabhängigkeit von Berg für die „von Eller“ ging durch Erbteilungen allerdings ab Anfang bis Mitte des 13. Jahrhunderts deutlich zurück. Erst Ende des 14. Jahrhunderts wurden die von Eller zudem Vasallen der von Berg. Falls auch die Bezeichnung Waldgraf angezweifelt werden sollte. Noch in einer Gemarkungsordnung vom 11. Mai 1699 wird in § 1. der Vorsitzende der „Dongbank“ der Reisholzer Feldmark mit Präsident oder Waldgraf bezeichnet. Nachweis: Heft Nr. 5, Schriftreihe „Benrath historisch“. --Urdenbacher (Diskussion) 16:23, 19. Jun. 2017 (CEST)