Diskussion:Elmar Marent

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Erweiterung des Artikels zu Elmar Marent

Sehr geehrter Herr Plani,

meinen Beitrag zu Elmar Marent haben Sie und vorher Horst Gräbner als irrelevant verworfen. Ich denke, das ist ein schnelles und vor allem autoritäres Urteil, da Sie sich nicht mit dem Sachanteil des Beitrags auseinandersetzen.

Die Seite über Herrn Dr. Marent liest sich wie ein langweiliger Lebenslauf eines Beamten, der für sich alleine noch keine Präsenz in Wikipedia rechtfertigt. Er ist auch keine public figure, keine Person des öffentlichen Lebens, nicht Minister, auch wenn er mal ganz nahe dran war am Ministeramt. Wikipedia ist ja nicht das Kompendium der Lebensläufe all derer, die im Organigramm von Regierung und Verwaltung aufgeführt sind.

Aus der Masse hervor sticht Dr. Marent aber, wo er jemandem wie Ernst Zündel - dessen Wikipedia Seite ist ja lang - die Botschaft überbringt, dass er des Landes verwiesen wird. Das, was an Videobeweis zur Verfügung steht, ist spektakulär genug, ab Minute 56:55 zu sehen und zu hören. Dr. Marent setzt hier mit Autorität ein zeitgeschichtliches und sogar historisches Zeugnis.

Ich bitte Sie, das “rückgängig” aufzuheben.

Vielen Dank.

Ein wörtliches Zitat aus einer seiner Amtshandlung hat keine enzyklopädische Relevanz. Keine öffentliche Wahrnehmung, keine Rezeption, keine Diskussion, keine Auseinadersetzung: gar nie nichts! Und daher gehört es nicht in einen enzyklopädischen Artikel. Viele Grüße. --Horst Gräbner (Diskussion) 21:25, 22. Feb. 2018 (CET)
Ich fürchte, du, Benutzer:Arturbraun, missverstehst den Begriff der „enzyklopädischen Relevanz“ etwas. Eine einmalige Begebenheit, die zu einem eher zufälligen Aufeinandertreffen des offenkundig in Ausübung seines Dienstes handelnden Dr. Marent und Ernst Zündel führte, entfaltet für sich keinesfalls ein derartiges Echo, dass darüber in einem Personenartikel zur Person von Elmar Marent berichtet werden müsste. Anders wäre dies etwa, wenn über eben dieses Aufeinandertreffen ausführlich – und ganz besonders auch mit Fokus auf den beiden handelnden Personen – in den Medien berichtet worden wäre. Das lässt sich aber aus der zeitgenössischen Medienrundschau gerade nicht erkennen. Somit ist dieses "Ereignis" genauso zu behandeln, wie jede andere dienstliche Amtshandlung von Elmar Marent in seiner langjährigen Laufbahn: Es ist mit Blick auf die Biographie der Person Dr. Elmar Marent schlicht und ergreifend nicht enzyklopädisch relevant. Dass Dr. Marent damit "mit Autorität ein zeitgeschichtliches und sogar historisches Zeugnis" gesetzt hätte, wage ich mit Verlaub zu bezweifeln. So wichtig war der Besuch von Herrn Zündel in Bregenz nun auch wieder nicht. Beste Grüße, Plani (Diskussion) 21:30, 22. Feb. 2018 (CET)


Sehr geehrter Herr Plani,

hätte der Autor des Wikipedia Beitrags zu Elmar Marent den Maßstab an die enzyklopädische Relevanz so angelegt, wie Sie ihn hier anlegen, dann hätte er den Artikel womöglich nicht geschrieben. Wenn ich die vita des Dr. Marent richtig lese, war er ad interim Vorsteher der https://de.wikipedia.org/wiki/Generaldirektion_f%C3%BCr_die_%C3%B6ffentliche_Sicherheit

Folgt man den Leitlinien von Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Relevanzkriterien#Politiker_und_Tr%C3%A4ger_%C3%B6ffentlicher_%C3%84mter

könnte man Dr. Marent in die Kategorie 8.11 "Leiter oberster nationaler Behörden” nehmen und ihm darüber den Weg zu dem Platz ebnen, der hier so gut gehütet wird. Ich will micht nicht streiten, inwieweit daraus eine Rechtfertigung für die Existenz der Seite zu folgern ist. Ich mag die Seite von Dr. Marent. Dann müßte man allerdings so konsequent sein, Elmar Marent entsprechend in die Liste der "Generaldirektoren der Zweiten Republik” aufzunehmen, denn darauf wird per Link im Beitrag zu Dr. Marent verwiesen. Zur Vornahme dieses Eintrags braucht es also irgendwann noch einen kundigen Freiwilligen, der diesen Eintrag auch vertreten kann. Ich werde es nicht tun.

Was die Wichtigkeit des Besuchs von Herrn Zündel in Österreich betrifft, verlasse ich mich ganz auf das Urteil der Republik. Sein Besuch war ihr Anlaß genug, ihm augenscheinlich außerhalb der regulären Geschäftszeiten die Landesverweisung auszusprechen. Das ist keine Routineangelegenheit. Immerhin war er Staatsangehöriger eines Nachbarlandes und damit zunächst einmal hinsichtlich von Einreise und Aufenthalt privilegiert. Ein Paß- und Visavergehen wird da nicht vorgelegen haben. Mangels spezifischer Kenntnisse der rechtlichen Situation in Österreich kann ich natürlich nur vermuten, daß der von der Ausweisung Betroffene - aus dem Kontext nachvollziehbar - die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen des Landes beeinträchtigt hat.

Ich habe meine Schuldigkeit getan.

Danke für Ihre Beiträge zu Wikipedia.