Diskussion:Embryonenschutzgesetz

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Frage:

Behandelt der Artikel nicht eher die Künstliche Befruchtung weniger das ESchG? Was ist mit der Stichtagregelung usw.


Weiß jemand, was mit nicht verwendeten Embryos geschieht? Werden diese vernichtet oder müssen sie eingefroren werden? Welcher Paragraph regelt das? Das wäre noch eine wichtige Ergänzung. --Nina 18:22, 16. Nov 2004 (CET) es felt ein Teil über die andere seite

... andere Frage: Kann es sein, dass der erste Satz nicht grammatikalisch korrekt ist? --84.188.186.2 21:54, 29. Nov. 2006 (CET

Fehler im Einleitungssatz

Das Embryonenschutzgesetz stellt einen Versuch dar, die Menschenwürde vor möglichen Verletzungen durch die Wissenschaft zu schützen.

Und ganz nebenbei bemerkt, regelt es nicht die in-vitro-Fertilisation, denn es ist ein reines Strafgesetz :) --Hanny Banny 20:22, 18. Jul. 2011 (CEST)

Der Anfang des Artikels ist blanker Unsinn. Bereits ein Blick in die Gesetzesbegründung zeigt glasklar die Intention des Gesetzgebers. Es geht nicht darum, zwischen dem Grundrecht auf Würde und Leben sowie dem Grundrecht auf Forschungsfreiheit "abzuwägen", sondern eindeutig darum, Grenzen für die Anwendung der IVF beim Menschen zu ziehen und der Manipulation menschlichen Lebens angesichts der vor 30 Jahren entwickelten reproduktionsmedizinischen Neuerungen entgegenzuwirken, also eine mögliche missbräuchliche Erzeugung und Verwendung von Embryonen (eben nicht nur aus Forschungsinteressen heraus) zu unterbinden. Das muss dringend geändert werden. Hilfreich wäre hier ein Verweis auf die Kommentare zum ESchG. Weiter: Was soll denn bitte das "gegenwärtig erforderliche" Maß sein? Das Gesetz wurde Ende der 1980er Jahre konzipiert und ist seit 1991 in Kraft. Insofern ist "gegenwärtig erforderlich" wohl eher Unsinn. Warum steht hier nicht, was im Gesetz nachzulesen ist, wenn man schon einleitend auf den (im übrigen nachgeordneten) Forschungsaspekt eingehen will: "Das Gesetz verbietet unter anderem die Erzeugung und - bis auf wenige Ausnahmen - die Verwendung von Embryonen für die Forschung." Bitte ändern! (nicht signierter Beitrag von 77.87.224.99 (Diskussion) 10:14, 14. Nov. 2012 (CET))

Verboten und Erlaubt

Das Embronenschutzgesetz verwendet eine ausgesprochen abgehobene Sprache die in der Übersetzung in die Allemeinsprache oft zu mißverständnissen führt. Das ESchG vermeidet z.B. die Begriffe "verboten" und "erlaubt" und ersetzt diese durch "Bestrafung" und "nicht Bestrafung". Auch der allgemeingebräuchiche Begriff "Leihmutter" wird nicht vewendet. Der im Gesetz verwendete Begriff "Ersatzmutter" bleibt nebulös und findet in der Allgemeinsprache praktisch keine Anwendung. Der Artikel in seiner derzeitigen Form ist tendenziös und durch seine unszulässige Verkürzung verkehrt er die Tatsachen in ihr Gegenteil.

Gleichgültig welche Haltung man dazu haben mag, deutsche Eltern wenden die die moderne Reproduktionsmedizin (z.B. auch die Leihmutteschaft) in hunderten von Fällen jährlich an. Die Behauptung "Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten" ist ein Irrglaube. Die Leihmutterschaft wird eben auch und insbesondere durch das Embryonenschutzgesetz kanalisiert und legalisiert. Unabhängig vom persönlichen Standpunkt über ein "richtig" oder "falsch" muß man sich über die tatsächlichen Gegebenheiten im klaren sein. Und tatsächlich ist es eben so das kein Richter in Deutschland, keine Mutter und keinen Vater für eine Leihmutterschaft verurteilt, wenn sie sich an die Maßgaben des Embryonenschutzgesetzes halten.

Mit bornierter Inkompetenz den Inhalt des Embronenschutzgesetzes auf die genehmen Inhalte zu verkürzen kann eigentlich nicht im Interesse von Wikipedia sein.

Ich habe mich bemüht, mit einer Änderung des Artikels die tatsächlichen Fakten etwas besser darzustellen:

http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Embryonenschutzgesetz&diff=prev&oldid=61922422

Leider wurde mir dieser Artikel kommentarlos gelöscht. Die Diskusion mit dem Löscher ist leider völlig fruchtlos:

http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer_Diskussion:Wicket

Der Löscher ist entweder unwillig oder unfähig die einfachsten Begriffe wie "erlaubt" oder "verboten" zu verstehen und sinngerecht anzuwenden.

Ich mache soetwas hier zum ersten Mal mit Wikipedia und habe nicht wirklich eine Ahnung wie man das alles macht. Ich habe nun auch schon viele Stunden für diese Angelegenheit verwendet. Ich kann aber nicht noch einen Kursus bei einer Abendschule besuchen, nur um die Qualität eines Artikels von "unerträglich schlecht" zu "nicht besonders toll" zu heben.

Ich bin weit davon entfernt, meinen Text als die letzte Wahrheit anzusehen, aber mit meiner Ergänzung ist der Artikel auf jeden Fall richtiger als in seiner jetzigen Form.

Ich bitte um Hilfe!

--80.133.38.38 20:43, 8. Jul. 2009 (CEST)

Deine Version enthält wirklich jede Menge persönliche Interpretation, die in diesem Artikel auch meiner Meinung nach nichts zu suchen hat. Die Information, dass die Frauen, die Spenderin, Leihmutter oder spätere Mutter des Kindes sind, nicht bestraft werden, könnte allerdings wirklich deutlicher rauskommen. So muss man schon zwischen den Zeilen lesen, um zu erkennen, dass eigentlich immer nur diejenigen, die die Handlung (Befruchtung/Entnahme etc.) vornehmen, bestraft werden. Das kann aber durch Ergänzungen des jetzigen Artikels geschehen, und ohne dass man zusätzlich "erlaubt" und "verboten" einführt.--Biologos 14:45, 9. Jul. 2009 (CEST)
Naja, was heißt schon Interpretation. Man übertrage das alles mal auf sagen wir mal Eigentumsdelikte. Ein "Gesetz gegen den Diebstahl und zum Schutz des Eigentums" in dem dann aber der Dieb frei von von Bestrafung gestellt wird und das Diebesgut behalten werden darf. Und wenn dann jemand laut sagt, das dieses Gesetz den Diebstahl erlaubt, dann fährt ihm jeder über den Mund und sagt: "Das Gesetz heißt doch schon gegen den Diebstahl". Was ich nicht verstehe ist warum man nicht den inneren Widerspruch des Gesetzes herausarbeiten darf. Ist es meine Interpretation wenn ich sage, daß das Gesetz dazu führt, daß Deutsche die moderne Fortpflanzungsmedizin im Ausland durchführen oder ist es logische Konsequenz und damit gewollter Ausdruck des Gesetzes?

--80.133.67.102 09:08, 10. Jul. 2009 (CEST)

Aber natürlich war es schon zu allen Zeiten eine unerhörte Provokation wenn jemand in klarer und deutlicher Sprache von seinen Rechten auch nur redet. Die Sprache des Volkes ist die von "verboten" und "erlaubt". Und einer der Standardsprüche ist eben "Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten" (Google hits: 3.900 gegen "Leihmutteschaft wird in Deutschland bestraft" Google hits: 0). Die Rechtslage läßt sich nicht auf einen Satz reduzieren. Wenn man es aber doch versucht kann die Antwort nur lauten: "Im Grundsatz ist Leihmutterschaft ist in Deutschland erlaubt". Das "Aber" danach kann natürlich nicht größer geschrieben werden.

Welchen Sinn macht es sich in Wikipedia von der Sprache des Volkes abzuwenden? Mit "betraft" und "nicht bestraft" landet man eben unweigerlich beim Gesetzestext selber. Und für das pure Zitieren und/oder Kürzen eines Ursprungstext braucht man kein Wikipedia. --80.133.67.102 09:42, 10. Jul. 2009 (CEST)

<zitat>Was ich nicht verstehe ist warum man nicht den inneren Widerspruch des Gesetzes herausarbeiten darf.</zitat> Wikipedia ist ein Lexikon, darum nicht. Kuck dich mal hier http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Grundprinzipien um. Eine Möglichkeit, das, was du sagen willst, in diesem Artikel unterzubringen, wäre, einen Unterabschnitt "Kritik am Embryonenschutzgesetz" zu schreiben. In diesem Abschnitt könntest du Kritiker bzw. Interpretationen des Gesetzes zitieren. Das heißt, du müsstest (am besten online) überprüfbare Zitate aus Zeitungen, Büchern, etc. finden, die das, was du sagen willst, ebenfalls ausdrücken. Noch ein Tipp: Das Angreifen anderer hier mit Worten wie "bornierte Inkompetenz" kann zu einer Sperrung führen. Ernster genommen wirst du dadurch in jedem Fall nicht.--Biologos 10:43, 10. Jul. 2009 (CEST)

Es ist nuneinmal frustrierend viele Stunden seiner eigenen Freizeit darauf aufzuwenden einen halbwahren Artikel zu berichtigen, um dann gegen eine Mauer zu rennen. Wen oder was soll man zitieren wenn das Zitat des zugrundeliegenden Gesetzes schon nicht ausreicht? Soll ich ernsthaft schreiben das laut Müller am 1.März, laut Meier am 2.April und Schmitz am 3.Mai in § 1 Absatz 3.2 steht: "nicht betraft wird, wer", wenn meine eigene gleichlautende und direkt nachlesbare Aussage schon nicht akzeptiert wird?
Wollte ich die Kritiker zum Embryonengesetz zitieren, müßte ich wohl Bände füllen. Bevor man sich aber auf eine Kritik im Sinne von "gut" und "schlecht", oder "richtig" und "falsch" bzw. "gewünscht" oder "ungewünscht" einläßt, wäre es allerdings sinnvoll, herauszuarbeiten, was dort eigentlich steht. Und zwar frei von ideologischen Barrieren und persönlichen Empfindlichkeiten.
Solange es aber nichteinmal möglich ist im Sinne eines Lexikons die gesetzliche Vorlage in ihrem Ist-Zustand zu beschreiben, solange ist jede Wertediskusion zum Scheitern verurteilt.
Wahr ist das der Text, so er wier hier steht, aufgrund seiner Unvollständigkeit falsch verstanden werden muß. Und wahr ist auch, dass jeder Artikel eine http://de.wikipedia.org/wiki/Interpretation ist. Von mir zu erwarten, ich möge doch einen Artikel schreiben der keine Interpretation ist, ist mit dem Gedanken einer http://de.wikipedia.org/wiki/Enzyklopädie nicht vereinbar. Ich habe schließlich nicht vor das Gesetz selber neu zu formulieren sondern möchte lediglich aufzeigen was dort steht. Wer von sich selber aber behauptet sein Standpunkt sei der der für alle rational denkenden Beteiligten gelten müsse, der irrt. Mindestens das, wenn nicht gar mehr.
Und ich denke ich habe weder die Energie noch die Autorität mich gegen den oder die Machthaber hier durchzusetzen um den Artikel inhaltlich zu verbessern. Schade eigentlich, aber ich habe auch ein eigenes Leben; und das ist mir dann doch wichtiger. --80.133.67.102 15:15, 10. Jul. 2009 (CEST)
Hast du bemerkt, dass ich die Information, dass die Frauen nicht bestraft werden, längst in den Artikel eingefügt habe?--Biologos 16:07, 10. Jul. 2009 (CEST)
Sorry, das habe ich nicht bemerkt. Ich halte die Formulierung auch für falsch. Zum einen felht die Wunschmutter bzw. der Wunschvater ("die Person, die das Kind auf Dauer bei sich aufnehmen will" ). Zum anderen gilt die Strafbefreiung nur mit den Einschränkungen auf die Fällen des Absatzes 1 Nr. 1, 2 und 6. Anstatt alles noch weiter zu verklausulieren und letztlich doch unvollständig und damit falsch zu sein, wäre es dann wohl eher angebracht den Text des Getzes 1:1 zu übernehmen. Dann wären wenigstens die Fakten richtig. Wozu es dann allerdings Wikipedia bedarf versteh ich dann auch nicht. -- 80.133.67.102 17:19, 10. Jul. 2009 (CEST)

Auch durch die neuere Änderung wird es nicht richtiger. Die ganze Formulierung mit der Leihmutter entspricht weder dem Gesetz noch dem allgemeinen Sprachgebrauch. "die Frau, auf die sie übertragen werden" ist doch die "Leihmutter". Und zum Anderen kann "die Person" nach 1 3.2 eben nicht nur die genetische Mutter sondern auch eine Wunschmutter oder gar ein Wunschvater (z.B. Ricky Martin, wäre er ein Deutscher) sein.

Außerdem liest es sich nun so als ob auch in den Fällen des 1 1.3 (mehr als drei Embryonen) und des 1 1.4 (mehr als drei Eizellen) und des 1 1.5 (mehr Eizellen einer Frau zu befruchten, als ihr innerhalb eines Zyklus übertragen ) die Frauen straffrei wären. Dem Gesetzestext nach ist die Straffreiheit aber ausdrücklich auf die Fälle des Absatzes 1 Nr. 1, 2 und 6 beschränkt. Auch die Behauptung die Geschlechtswahl sei nur zu Vermeidung einer Muskeldystrophie zulässig ist sachlich falsch. Der entsprechende Gesetzestext ist anderslautend.

Auch die Formulierung zu § 4 ist sachlich falsch. Nach diesem Text wäre es wohl verboten die Eizelle einer toten Frau zu befruchten. Nach dem Gesetzestext bezieht sich das Verbot aber ausdrücklich nur auf den Tot des biologischen Vaters. Warum z.B: ausgelassen wird das ein Embryo nicht von einem Tier ausgetragen werden darf ist mir unverständlich. Auch enthält der §9 das Arztgebot. Aber ein Gebot passt natürlich auch nicht in die ganze Verbotsaufzählung. Auch der §10 ist Ausdruck davon das es in diesem Gesetz weniger darum geht "nur zu bestrafen" sondern vielmehr darum geht, das "wie" zu regeln.

Völlig außen vor bleibt auch das Feld Präimplantationsdiagnostik das es eigentlich zu §2 zu thematisieren gilt. Dummerweise steht aber auch dieses Wort wiedereinmal nirgendwo im Gesetz. Ob der Ursprungsautor den § erst garnicht verstanden hat oder warum er sonst unberücksichtigt bleibt, vermag ich nicht zu sagen. Die praktische Bedeutung dieses Paragrafen (deutsche Ärzte überweisen ihre Patienten im Verdachtsfall regelmäßig ins europäische Ausland) sind auf jedenfall wesentlich bedeutsamer als das erwähnte Klonen oder die Fortpflanzung von Toten.

Ich bleibe nachwievor bei meiner Kernkritik dass die Grundaussage des Gesetzes durch den Artikel falsch wiedergegeben wird. Wer sich auf eine derartige Rumdoktorei und Verkürzungen einläßt, kann eigentlich nur verlieren. Da bleibt man dann eben doch besser beim Original. Der ganze Text ist doch unglücklich und weder Fisch noch Fleisch. Ich würde ja immernoch den ganzen Text verwerfen und eine komplett andere Sprache sprechen.-- 80.133.46.40 01:08, 11. Jul. 2009 (CEST)

Wiederholte Versuche, einen Link als Einzelnachweis unterzubringen

Es geht um den Link auf folgenden Forumsartikel http://www.klein-putz.net/forum/info.php?artikel=19 . Nachdem der Link gemäß WP:WEB abgelehnt wurde, wurde ein Abschnitt in den Artikel eingefügt, demzufolge der MPG-Präsident Hubert Markl das ESchG kritisiert habe, mit dem Link als Quelle. Nachdem ich die Originalquelle gefunden hatte und nachgewiesen hatte, dass Markl sich nicht auf das ESchg bezog, wurde der Abschnitt dahingehend umgeschrieben, dass Markl die hinter dem ESchG stehenden ethischen Grundsätze kritisiert habe. Verlinkt wurden jetzt die Originalquelle (ZEIT-Artikel, Redentext von Markl)sowie mit "vergleiche auch..." wieder der Forenartikel.

  1. Forenartikel taugen in der Regel nicht als Einzelnachweise, s. WP:WEB
  2. Der Forenartikel ist nach Zitieren der Orginalquelle unnötig, kann also gelöscht werden.
  3. Markl erwähnt das ESchG erst ganz am Schluss dieser Rede, in einem anderen Zusammenhang. Dass er den Geist des ESchG kritisiere, ist WP:POV und sollte daher gelöscht werden. Damit entfällt dann der gesamte Abschnitt über Markl.

--Biologos 17:45, 30. Jul. 2009 (CEST)

Direkte Verlinkung der Paragraphen

Ich habe mir im Sinne der besseren Les- und Überprüfbarkeit erlaubt, die im Artikel angegebenen Paragraphen direkt zu verlinken. --Nick 134.95.95.158 18:26, 17. Okt. 2009 (CEST)

Dafür gibt es übrigens die Vorlage:§. Das ergebnis ist das gleiche, der aber Quelltext ist einfacher und bei einer Umstellung der Server dort muss die Vorlage nur 1x geändert werden. Viele Grüße, --Drahreg·01RM 16:22, 18. Okt. 2009 (CEST)

aktuelle Stunde

Die Kommentare zur neuesten BGH-Entscheidung lassen vermuten, daß eine Auswahl der einzusetzenden Embryonen nach PID-Untersuchung bisher als verboten angesehen worden wäre. Im Artikel hier ist das aber überhaupt nicht erkennbar.

Wat denn nu? Daß es irgendwie moralisch fragwürdig ist, das Kind nach Geschlecht oder ähnlichem auszuwählen, steht mal außer Frage, aber gibt das Gesetz in dieser Richtung, außer der Geschlechtsauswahl, irgend etwas her? Hätte irgendjemand vermuten können, daß das Gesetz eine Untersuchung auf irgendwelche Erbkrankheiten o.ä. verbietet? --Maxus96 02:09, 11. Jul. 2010 (CEST)

Eher im Gegenteil: Es war einigen klar, dass daraus kein strafrechtlich relevantes Verbot zu ziehen ist, vgl. den im BGH-Urteil zitierten Aufsatz von Duttge, GA 2002, 241 ff. Aber es war "common sense", um im Duttge-Slang zu bleiben, dass die PID dadurch "irgendwie mitverboten" war - vgl. dazu in LTO: Duttge, "Zwischen "Mensch" und "Sache" gibt es keinen Kompromiss". --Hanny Banny 20:21, 18. Jul. 2011 (CEST)

Religiöse Ursachen

Wieso wird denn nicht der augenscheinliche Auslöser und die Begründung des Gesetzes, und daher auch die Partei, die es einführte aufgeführt? Ich fände die religiösen Begründungen zur Einführung des Gesetzes wichtig, gerade da der Widerstand gegen das Gesetz bemängelt, dass es "keine logischen Gründe" dafür gäbe. Es ist ja schließlich so, dass hier religiöse Beweggründe an vorderster Front stehen bzw. standen. --LG Mardas 15:15, 14. Sep. 2010 (CEST)

Abkürzung auch ESG?

Hallo Toni Müller, gibt es einen Beleg für Deine heute hier und in der BKS ESG eingefügte Alternativbezeichnung ESG? Offiziell dürfte es neben der maßgeblichen Bezeichnung ESchG wohl wenig Spielraum geben, oder? Bin gespannt. Gruß --Wi-luc-ky (Diskussion) 15:33, 14. Apr. 2017 (CEST)

Moin Wilucky, es lässt sich zumindest auch in der Form finden [1], wenn es dir komplett unüblich erscheint, kannst dus wieder aus der BKS rausnehmen - oder nur im Artikel. Viele Grüße, -- Toni (Diskussion) 19:14, 14. Apr. 2017 (CEST)
Dank für Deine Recherche, Toni. Es scheint sich um eine nicht allzu häufige, gleichwohl von prominenten (Fach-)Medien verwendete Falschschreibung zu handeln; und so würde ich es (nur) als Fußnote bringen, wenn nicht nichts dagegen steht, Falschschreibungen überhaupt aufzunehmen. Irgendwo steht, dass von Falschschreibungen nicht weitergeleitet wird. In der BKS würde ich dann etwa ausführen: „ESG steht (in Falschschreibung) für Embryonenschutzgesetz (ESchG)“. Da sich auf dieser Disku vmtl. nicht sehr viele weitere Nutzer des Problems annehmen werden, wäre eine Überweisung nach WP:FzW ratsam, oder? --Wi-luc-ky (Diskussion) 11:10, 15. Apr. 2017 (CEST)
Guten Morgen Wi-luc-ky, vielleicht wäre das eine gute Lösung? Ich habe "ESG" wieder aus dem Artikel rausgenommen und in der BKS nach "Siehe auch" verschoben. Viele Grüße und einen schönen Ostersamstag, -- Toni (Diskussion) 11:16, 15. Apr. 2017 (CEST)
Ja, Toni, Du hast beides gut umgesetzt. Dankend, --Wi-luc-ky (Diskussion) 14:53, 18. Apr. 2017 (CEST)