Diskussion:Erbe (Deutschland)

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Fristen

Achtung! Ich fänd es wichtig hier noch aufzuführen, dass als "Kentniss des Erbfalls" ausreicht telefonisch über den Tod eines angehörigen ersten grades aufgeklärt worden zu sein! Ich versuche hier nämlich gerade ein erbe loszuwerden, dass ich aufgrund eines solchen anrufes an der backe hatte. Ich hab nie mit diesem menschen zu tun gehabt und wollte es auch nie und daher interessierte mich die nachricht auch nicht weiter, was ich demjenigen am telefon auch gesagt hab. Egal, in deutschland muss nämlich jeder ein ausgebildeter rechtsanwalt sein um dauernd über alles und jeden bescheidzuwissen wann man was wie wo bezahlen muss um nicht für irgendwas in anspruch genommen zu werden. Dass man nämlich auch noch ziemliche beträge dafür bezahlen muss um ein erbe auszuschlagen halte ich für den gipfel des hohns! (nicht signierter Beitrag von 217.11.197.10 (Diskussion | Beiträge) 13:51, 3. Nov. 2009 (CET))

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Ich frage mich, ob die Nennung der konkreten Kostenvorschriften unter "Erbschaftsausschlagung" für den Leser ergiebig ist. Sollte man sich nicht auf eine Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit beschränken?Vatiwurst 14:33, 22. Nov. 2006 (CET)


FEHLER!??

ich kann mir nur schwer vostellen, das es seine richtigkeit hat, das zu einem recht wichtiger artikel wie diesem, anscheinend nur 4 anderessprachige artikel vorhanden sein sollen

   * Català
   * Dansk
   * Italiano
   * Slovenščina

nichtmal in english!???