Diskussion:Erforderlichkeit

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grauselige Deutsch, gedanklich unausgegoren. Verhältnismäßigkeitsprinzip (en) ist nicht Erfoderlichkeit in Deutsch. von vorne beginnen!--Augustinus-Bekenntnisse 13:15, 20. Jul. 2007 (CEST)

Lies Dir den englischen Artikel durch. --MfG: --FTH DISK 14:20, 20. Jul. 2007 (CEST)

Das Verhältnismäißkeitsprinzip setzt sich aus den Geboten der Eignung (der Maßnahme, des Eingriffs), Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit i. e. S. zusammen. Staatliche Eingriffe müssen geeignet sein, das angestrebte Ziel zu erreichen oder zu fördern; der Eingriff ist nur erforderlich, wenn kein milderes, den Betroffenen oder Dritte weniger belastendes Mittel zur Verfügung steht, das den Zweck ebenso gut zu fördern vermag; ein geeigneter und erforderlicher Eingriff darf dennoch nicht vorgenommen werden, wenn der damit verbundene Schaden in grobem Missverhältnis zu dem angestrebten Zweck steht.--Augustinus-Bekenntnisse 16:56, 20. Jul. 2007 (CEST)

Ich weiß zwar nicht, was der obige Absatz soll, aber eine bessere englische Artikelentsprechung gab es nicht. Durch den Hinweis auf die Begriffsklärung auf der englischen Seite ist gewährleistet, dass der geneigte Leser etwaige neue Artikel in diesem Bereich zur Kenntnis nimmt. --MfG: --FTH DISK 21:28, 20. Jul. 2007 (CEST)


Deutschlandlastig

Warum bitte soll der Artikel deutschlandlastig sein? Die Beispiele und Quellen sind aus Deutschland, aber das ist ein internationaleshttp://de.wikipedia.org/skins-1.5/common/images/button_sig.png Deine Signatur mit Zeitstempel Rechtsprinzip. Warum soll das in D, AU anders sein? --MfG: --FTH DISK 14:20, 20. Jul. 2007 (CEST)

Es stimmt,Erforderlichkeit ist ein internationales Rechtsprinzip und ist auch im Völkervertragsrecht genauso geregelt - darauf wird ja auch hingewiesen.Das kann stehenbleiben,wie es ist.--85.182.62.100 14:24, 20. Jul. 2007 (CEST)

Strafrecht

Hallo, da fehlt noch ein Hinweis auf Notwehr#Notwehrhandlung. Grüße -- kh80 •?!• 15:33, 20. Jul. 2007 (CEST)