Diskussion:Erfurter Unionsparlament

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Parlament oder Verfassungsgebende Versammlung

Das "Unionsparlament" hat keine Gesetze erlassen und keine Regierung kontrolliert. Damit war es kein Parlament, sondern eine verfassungsgebende bzw. verfassungsvereinbarende Versammlung, weil genau das der Auftrag und die Tätigkeit war. Die Forderung nach "mind. 3 Belegen aus der Literatur" emfinde ich ein wenig seltsam - 3, nicht 1 oder 2? Z. (Diskussion) 21:44, 10. Jun. 2016 (CEST)

Nun, wenn man eine Behauptung aufstellt (hier: Einkategorisierung als Verfassungsgebende Versammlung), ist es im Wissenschaftsbetrieb üblich, mind. 3 Nachweise anzuführen, die diese Ansicht stützen. So habe ich das im Studium gelernt. Drum bitte ich nochmals: Welche Staats- und Verfassungsrechtler bzw. Rechtshistoriker bezeichnen das Erfurter Unionsparlament als "verfassungsgebende Versammlung"? Benatrevqre …?! 21:47, 10. Jun. 2016 (CEST)
Davon steht nichts in Wikipedia:Belege, und im Studium habe ich diese Regel auch nicht gelernt. Du wirst weniger verallgemeinernd darüber sprechen müssen, was angeblich "im Wissenschaftsbetrieb" üblich ist. Z. (Diskussion) 22:00, 10. Jun. 2016 (CEST)
Ich verstehe nicht, worin du ein Problem siehst, Belege für die obige Behauptung anzuführen. Hast du keine wissenschaftliche Literatur vor dir liegen, die das Erfurter Parlament entsprechend einordnet? Ich würde ja nicht nach Belegen bitten, wenn ich keine Zweifel an dieser Einordnung hätte. Benatrevqre …?! 22:09, 10. Jun. 2016 (CEST)

Klemme

die beiden Erklärungen für den Namen wäre zu belegen. --Bahnmoeller (Diskussion) 15:26, 30. Jan. 2019 (CET)

Brautbriefe

Im Quellenteil wurde der Band Helmut Neuhaus (Hrsg.): Die Brautbriefe Karl Hegels an Susanna Maria von Tucher. Aus der Verlobungszeit des Rostocker Geschichtsprofessors und der Nürnberger Patriziertochter 1849/50 eingestellt. Als Einzelnachweis ist das völlig ok. Aber Eintrag in der Liste der Quellenveröffentlichungen halte ich es für überzogen. Die Briefe scheinen sich auch aber nicht überwiegend mit dem Parlament zu befassen. Der Abschnitt des politischen Wirkens umfasst nur 13 Seiten. Hat jemand das Werk vorliegen und kann mal reinschuen, ob ein Eintrag hier gerechtfertigt ist? --Machahn (Diskussion) 08:26, 11. Okt. 2019 (CEST)