Diskussion:Erich Kiesl
Erwähnung Hansjoachim Gaubs
Hansjoachim Gaub wurde zwar verurteilt, fällt jedoch genau deshalb unter das Verfahren der Resozialisierung. Ihn in diesem Artikel zu erwähnen ist daher gesetzeswidrig da es seiner Wiedereingliederung in die Gesellschaft im Wege steht.
- Anonymus 89.146.145.254 aus Bosnien-Herzegowina schrieb obige Bemerkung am 31. Oktober 2006 um 15:30 Uhr. Antwort: Hansjoachim Gaub wurde nicht nur verurteilt, sondern das stand auch in x-verschiedenen Zeitungen. Ihn in diesem Artikel zu erwähnen ist daher überhaupt nicht "gesetzeswidrig". Erstaunlich, um welche deutschen Resozialisierungsfälle man sich in Sarajevo Sorgen macht. ;-) --Bogart99 16:44, 1. Nov. 2006 (CET)
Klar, und wenn die Zeitungen es tun muss es ja auch legal sein. Das kann wohl nur ein Bild-Leser so sagen ;-) Lies mal das hier: "Gesetz und Recht haben den Vorrang des Resozialisierungsgebotes im Strafvollzug, also das Bemühen um soziale Eingliederung der Gefangenen in die Gesellschaft, verfassungsrechtlich festgeschrieben." http://www.123recht.net/article.asp?a=18670
Erstaunlich, wie unsachlich manche Leute ihre Artikel schreiben... fast könnte man meinen, Du hättest eine persönliche Rechnung zu begleichen?
- Noch erstaunlicher ist, wie einige Leute hier "ihre persönliche Rechnung begleichen", indem sie Fakten verbiegen, um bestimmte Leute zu entschuldigen und andere zu beschuldigen. --Bogart99 14:24, 16. Nov. 2006 (CET)
§ 7. MedienG (1) Wird in einem Medium der höchstpersönliche Lebensbereich eines Menschen in einer Weise erörtert oder dargestellt, die geeignet ist, ihn in der Öffentlichkeit bloßzustellen, so hat der Betroffene gegen den Medieninhaber (Verleger) Anspruch auf eine Entschädigung für die erlittene Kränkung. Der Entschädigungsbetrag darf 14.535 Euro nicht übersteigen; im Übrigen ist § 6 Abs. 1 zweiter Satz anzuwenden.
- Nanu, wer funkt denn da am 29. November 2006 um 14:37 Uhr aus Bosnien (IP-Nr. 89.146.129.207)? Schauen wir mal nach: Person Nr. 1, die Ripe NCC listet, wurde am 4. August 2000 von Antiwar.com als einer der Ausgangspunkte einer DoS-Attacke identifiziert (Justin Raimondo: Bosnian cyberthugs hack antiwar.com). Der Beschuldigte sagte umgehend, er sei das unschuldigste aller Unsschuldslämmer und die Behauptung von Raimondo sei "a dangerous attack on Internet free expression". Oha! Und die Email-Adresse von Person Nr. 2 wird in der "Spam Trap" des Online-Spiele-Anbieters nzBidz Online Gamez mit der Bemerkung geehrt: "links to real spammer e-mail addresses for the icing on the cake". Es ist doch bemerkenswert, wer sich da so alles im Umfeld des deutschen Caroline-Urteils tummelt, statt sich mit den Persönlichkeitsrechten im heimischen Bosnien-Herzegowina zu beschäftigen.
- Das Mediengesetz, das der bosnische Anonymus oben teilweise zitiert, ist ein österreichisches Gesetz, kein deutsches. Anonymus kopiert aus dem "Zweiten Abschnitt" dieses Gesetzes aus gutem Grund nur § 7, Abs. 1. Sehen wir uns doch mal Abs. 2 an: "Der Anspruch nach Abs. 1 besteht nicht, wenn:
- 1. es sich um einen wahrheitsgetreuen Bericht über eine Verhandlung in einer öffentlichen Sitzung des Nationalrates, des Bundesrates, der Bundesversammlung, eines Landtages oder eines Ausschusses eines dieser allgemeinen Vertretungskörper handelt,
- 2. die Veröffentlichung wahr ist und in unmittelbarem Zusammenhang mit dem öffentlichen Leben steht,
- 3. nach den Umständen angenommen werden konnte, daß der Betroffene mit der Veröffentlichung einverstanden war, oder
- 4. es sich um eine unmittelbare Ausstrahlung im Rundfunk (Live-Sendung) handelt, ohne daß ein Mitarbeiter oder Beauftragter des Rundfunks die gebotene journalistische Sorgfalt außer acht gelassen hat."
- Zumindest Ziff. 2 deutet darauf hin, dass vor einer Verurteilung zu einer Geldstrafe, die unser anonymer Kollege wohl gerne sähe, erörtert werden müsste, ob die seinerzeitigen Presseartikel, die zumindest dafür gesorgt haben, dass Herr Gaub in einem im Februar 2006 erschienen Titel des Econ-Verlages eine namentliche Wüdigung erfährt, irgendwie doch nicht von diesem Gesetz geahndet würde ... in der Republik Österreich, nicht in der Bundesrepublik Deutschland, wie gesagt. --Bogart99 12:17, 11. Feb. 2007 (CET)
Den Hinweis auf Gaubs Verurteilung habe ich aus dem Artikel herausgenommen, weil dieser sehr wahrscheinlich dessen Persönlichkeitsrecht verletzt. Siehe hierzu das Lebach-Urteil:
- "In der Regel überwiegt das Informationsinteresse der Bevölkerung [...] bei einer aktuellen Berichterstattung über schwere Straftaten gegenüber dem Persönlichkeitsschutz des Täters. Allerdings muss bei einer späteren Berichterstattung, die nicht mehr das Interesse an tagesaktueller Information bedient, eine neue Abwägung stattfinden."
Im Übrigen ist Gaubs Verurteilung für den Artikel über Erich Kiesel nicht von wesentlicher Bedeutung. --ST ○ 14:07, 7. Mai 2008 (CEST)
- Zum einen ist das Beispiel Lebach-Urteil von 1973 schlecht gewählt, da es 1999 eine Fortsetzung erfuhr und das BVerfG dieses Mal ausführte: „Das allgemeine Persönlichkeitsrecht vermittelt Straftätern aber keinen Anspruch darauf, in der Öffentlichkeit überhaupt nicht mehr mit der Tat konfrontiert zu werden. Ein solches Recht läßt sich weder dem Lebach-Urteil von 1973 noch anderen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts entnehmen.“ Zum anderen lässt sich der Soldatenmord von Lebach absolut nicht mit den diversen Treuhand-Prozessen vergleichen, die sich bis heute eines hohen öffentlichen Interesses erfreuen. Zum dritten geht es hier um einen Vorgang aus einer Politikerbiografie, der von der Presse auch heute noch mit Namen und Tatbestand genannt wird. WP darf nichts übertreiben, keine Frage, aber verschweigen auch nicht. --Bogart99 14:26, 8. Mai 2008 (CEST)
- Mir scheint, du hast das 1999er Urteil nicht komplett gelesen. Du darfst die Öffentlichkeit über den Tathergang informieren, aber keine Namen nennen. Damit ist sicher gestellt, dass bestenfalls Personen aus dem näheren Umfeld des Täters diesen erkennen können, aber nicht jedwede Person. ST ○ 18:53, 8. Mai 2008 (CEST)
- Du schreibst in der Versionsgeschichte: "Solltest du den Inhalt nochmals einstellen, werde ich das als Vandalismus und vorsätzliche Schädigung des Projekts werten." Du bist solange dabei (gar als Admin), dass ich es für ausgeschlossen halte, dass Dich noch niemand darauf aufmerksam gemacht hat, dass dunkle (oder auch helle) Drohungen ganz und gar nicht zur Wikiquette passen. Deiner Diskuseite entnehme ich einen rauhen Umgangston (und war da nicht sogar jüngst von einer kurzen Sperre die Rede?), den ich Dich bitten würde, an geeigneteren Stellen zu pflegen, aber nicht hier. Und bitte keine Editwars herbeireden. Die meisten Wikipedianer vermögen zwischen Ursache und Wirkung zu unterscheiden. Mein Vorschlag lautet daher: Wir ziehen friedlich unserer Wege. WP ist groß genug, um sich erfolgreich aus dem Weg zu gehen. --Bogart99 15:52, 9. Mai 2008 (CEST)
Verweis auf eine SPD-Seite
In einem sachlichen Artikel hat m.E. der Verweis auf eine Seite des politischen Gegners, auf der gegen diverse CSU-Politiker Stimmung gemacht wird, nichts verloren
- ... schreibt ein rheinischer Anonymus (IP-Nr. 194.231.192.106) am 15. Februar 2007 um 15:38 Uhr. Der inkriminierte Text ist sachlich korrekt und könnte vom Tenor her genauso im konservativen Münchner Merkur stehen. Abgesehen davon, dass die innerparteilichen Gruppen der Münchner CSU polemischer miteinander umgehen, als die Bayern-SPD mit dem "politischen Gegner", gelten m.W. die Seiten demokratischer Parteien in WP als "reputabel". Ob auf die Seiten antidemokratischer Parteien verlinkt werden darf, ist in WP hingegen sehr umstritten. (Nebenbei: Ich habe umgekehrt auch schon auf CSU-Seiten verlinkt. Interessanterweise hat das bayerische und rheinische Anonymusse kalt gelassen ;-) --Bogart99 16:09, 17. Feb. 2007 (CET)
Spitzname...?
- wieso "Propeller-Erich", wenn er mit dem Hubschrauber flog ? Hatte er einen propellerbetriebenen Hubschrauber (oh alltäglicher Schwachsinn der Boulevardmedien und ihrer Schreiberlinge usw.) --Widlotic (Diskussion) 14:01, 24. Aug. 2012 (CEST)
Freisprechung bei erster Baulandaffaire
Was schade ist, dass in dem Artikel nicht hervorgeht wie die Rechtssprechung für E.Kiesl war bei der ersten "Baulandaffaire!" Ich weiß dass das Ergebnis kurz nach verlorener zweiter Bürgermeisterwahl veröffentlicht wurde und er in zweiter Instanz freigesprochen wurde. (nicht signierter Beitrag von 213.52.184.7 (Diskussion) 09:07, 23. Nov. 2012 (CET))
- Ich habe noch nie von einem Strafverfahren gegen Kiesl in Sachen "Baulandaffäre" gehört. Daher glaube ich nicht an derartige Urteile. Hast du Belege, dass es ein Strafverfahren gab und dieses in die zweite Instanz ging? Grüße --h-stt !? 15:14, 23. Nov. 2012 (CET)
So, wie der Fall ("Baulandaffaire") hier geschildert wird, läge wohl zumindest ein Verdacht einer strafbaren Untreue (im Amt) zu Lasten öffentlicher Kassen vor, wenn nicht gar auch ein Verdacht auf Bestechlichkeit. Wenn die Staatsanwaltschaft ihn trotzdem nicht angeklagt hat, oder nicht wenigstens ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet hat, dann läge wohl eine Pflichtversäumnis der Staatsanwaltschaft vor, was wiederum ein zweiter Skandal (ein die landeseigene Staatsanwaltschaft betreffender Justizskandal, zusätzlich zum stadteigenen eigentlichen Baulandskandal) wäre.--93.229.167.36 03:09, 15. Jun. 2015 (CEST)
Skandal im Sperrbezirk
Also eines ist klar: Der Hit wurde keinesfalls im Frühjahr 1982 gelandet; das war schon ein paar Monate früher. Und unter "NDW" kann man die SMG eh kaum einsortieren. Gauweiler war ab 1982 KVR; möglicherweise hat sein Vorgänger unter Kiesl schon vorgearbeitet, denn wenn es originär eine Gauweiler-Aktion gewesen wäre, hätte die SMG wohl kaum bereits 1981 Bezug darauf genommen. --Mwknacker (Diskussion) 18:13, 1. Feb. 2013 (CET)
- Ich schau's mir an, dazu muss ich aber wahrscheinlich in die Bibliothek und ein paar Zeitungen auf Mikrofilm durchschauen, weil die Zeit nicht digital archiviert ist. Aber so wie du es umgeschrieben hast, kann der Ablauf nicht gewesen sein. Deshalb habe ich erstmal revertiert. Grüße --h-stt !? 17:28, 2. Feb. 2013 (CET)
- so wie Du es jetzt aber revertiert hast, ist es einfach falsch: das Jahr 1982 stimmt eben nicht, und die Einordnung der Spider Murphys als "NDW" kann man wirklich mit guten Gründen bezweifeln: die SMG ist was spezifisch Bayerisches, würd ich sagen. Also: der Hit war 81, nicht 82. Steht eindeutig fest. --Mwknacker (Diskussion) 08:51, 3. Feb. 2013 (CET)
P.S.: sieh mal nach bei Skandal im Sperrbezirk, und dortige Disk.: Du unterliegst hier einem Zirkelschluss ("wenn Gauweiler KVR, dann muss es 82 gewesen sein"). --Mwknacker (Diskussion) 08:53, 3. Feb. 2013 (CET)
- Mir war schon klar, dass da was nicht stimmt, aber deine Fassung war keine Verbesserung sondern schon sprachlich Unfug. Jetzt habe ich den Abschnitt runter gekürzt so dass er stimmt. Gauweiler ist raus, das ist schade, aber den müsste man anders einbinden. Grüße --h-stt !? 16:17, 4. Feb. 2013 (CET)
- kann man schon so stehenlassen. Es war wohl so, dass die Idee/Anregung zur Reform des SB schon vor Gauweilers KVR-Zeit kam, und der dann "Dampf dahinter" gemacht hat. --Mwknacker (Diskussion) 09:22, 8. Feb. 2013 (CET)
- Mir war schon klar, dass da was nicht stimmt, aber deine Fassung war keine Verbesserung sondern schon sprachlich Unfug. Jetzt habe ich den Abschnitt runter gekürzt so dass er stimmt. Gauweiler ist raus, das ist schade, aber den müsste man anders einbinden. Grüße --h-stt !? 16:17, 4. Feb. 2013 (CET)
skurril
die Darstellung seines Lebens fängt mit "Der Aufstieg" 1949 an und das, wo der Mann 1930 geboren wurde - ganze 19 Jahre eine black box und noch dazu derartig prägnante Jahre
--Über-Blick (Diskussion) 01:52, 6. Jul. 2013 (CEST)
Verhältnis zu Strauß
Ich erinnere mich, dass es einmal ein ungewolltes Bonmot von Kiesl gab, als er auf Differenzen mit FJS angesprochen wurde. In einem Interview sagte er: "Er sogt seine Meinung und i sog seine Meinung", er wollte natürlich sagen: "meine Meinung". Großer Lacherfolg, ging durchs Fernsehen. Erinnert sich jemand daran und weiß, wann das zu welchem Anlass geschah?--Altaripensis (Diskussion) 22:21, 7. Jul. 2013 (CEST)
- Ich erinnere mich sehr gut daran. Das war ein Kurzinterview für das Bayerische Fernsehen, welches von Sammy Drechsel geführt wurde. Den Anlaß habe ich vergessen. Eigentlich ist es dieser peinliche Versprecher, der mir von Erich Kiesl am besten in Erinnerung blieb. Ich erinnere mich auch gut daran, daß er zu Beginn seiner Amtszeit als Münchner OB sich luxurös sein Dienstzimmer renovieren lies. Es gab weitere Verschwendung dieser Art, die schließlich zum Verlust seiner einst sehr großen Popularität und letztlich zu seinem Niedergang führte. --Kassandro (Diskussion) 16:31, 8. Jul. 2013 (CEST)
- Können wir das, wenn das Interview irgendwo abrufbar ist, nicht unter "Zitate" einreihen? - Von der luxuriösen Einrichtung seines Dienstzimmers und dgl. ist mir nichts bekannt, aber ich habe mich mit Kiesl auch nie näher beschäftigt.--Altaripensis (Diskussion) 16:56, 8. Jul. 2013 (CEST)
- In diesem Artikel gibt es etwas dazu: https://magazin.spiegel.de/EpubDelivery/spiegel/pdf/40607296 -- • Diskussion • Eppelheim 09:41, 9. Sep. 2020 (CEST)
- Können wir das, wenn das Interview irgendwo abrufbar ist, nicht unter "Zitate" einreihen? - Von der luxuriösen Einrichtung seines Dienstzimmers und dgl. ist mir nichts bekannt, aber ich habe mich mit Kiesl auch nie näher beschäftigt.--Altaripensis (Diskussion) 16:56, 8. Jul. 2013 (CEST)
Familie und Privates
Die Namen der Kinder sind weder relevant, noch gehen diese die Öffentlichkeit etwas an. Die Kinder haben Anonymitätsschutz. Deswegen sind die Vornamen zu löschen.--RAe Romatka (Diskussion) 13:47, 27. Apr. 2015 (CEST)