Diskussion:Ermittlungsverfahren

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Sollte man noch die "Jura-Folklore" einfügen, dass die StA die "objektivste Behörde der Welt" sei?--Lexis 13:58, 27. Feb 2004 (CET)

Wiederaufnahme

Unter welchen Bedingungen kann ein eingestelltes Verfahren wieder aufgenommen werden?--77.10.151.134 22:03, 12. Feb. 2013 (CET)

Anspruch des Verletzten auf effektive Strafverfolgung

Der Verletzte hat nach der RSpr des BVerfG in bestimmten Fallgruppen einen Anspruch auf Einleitung des Ermittlungsverfahrens, vgl. Beschluss des BVerfG vom 26.6.2014 im Fall Tennessee Eisenberg mit Bespr in NJW Spezial 15, 57. --ErwinLindemann (Diskussion) 09:53, 23. Sep. 2015 (CEST)

Das Klageerzwingungsverfahren wurde in den Urteilen doch eben nicht eingeleitet!-- schmitty 16:12, 23. Sep. 2015 (CEST)