Diskussion:Erotikfilm

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Anmerkung

In Erotikfilmen (wie zum Beispiel "9 1/2 Wochen" oder "Emmanuelle") geht es mehr um Selbsterfahrung und Sensibilität und um Sexappeal und um erotische Anziehungskraft und um erotische Wünsche und Gefühle und Begierden und Leidenschaften und Entdeckungen, als um schlichte Orgasmen oder schlichten Geschlechtsverkehr. Erotikfilme zeilen nicht darauf ab, das Publikum (die Zuschauer) durch die simple explizite Darstellungen sexueller Handlungen maximal zu erregen, sondern zielen eher darauf ab, die Phantasie anzuregen, und als sanfte Appetitanreger daherzukommen. --87.155.50.199 02:48, 16. Dez. 2013 (CET)

Kategorien

Pornofilme werden in die Kategorien Hardcore und Softcore unterteilt. Erotikfilme sind jedoch keine Pornofilme, also auch nicht etwa Softcore. Was Pornografie ist, haben der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht bereits seit Jahrzehnten verbindlich geklärt. Erotikfilme wie etwa "9 1/2 Wochen", "Wilde Orchide", "Emmanuelle", "Basic Instincts", "Sliver", "Body of evidence", "Bound", "Atame", "Wild Things", oder auch die Russ-Meyer Filme, sind keine Pornografie, daß heißt also auch kein Softcore, sondern unterfallen der Kunstfreiheit, und gelten als Kunst. Das gilt zumindest für den Geltungsbereich der deutschen Gesetze. Im Ausland mag je nach dortiger Lage etwas anderes gelten, aber wir sind hier ja schließlich auf der deutschsprachigen Wikipedia-Seite, und da sollte man schon beachten, wie die Lage in Deutschland ist.--93.229.170.97 21:55, 10. Jan. 2014 (CET)

Suche Literatur raus und erweiter den Artikel. It's a wiki! Aber wenn es zu sehr in die deutsche Rechtslage geht, dann am besten in einem eigenen Unterabschnitt zur Rechtslage in Deutschland. Die Wissenschaft/Literatur ist sich mit der Definition von "Porno" und der Unterscheidung Porno / Softcore / Erotikfilm / Sexfilm etc pp nicht so einig und sicher. --Konsequenz (Diskussion) 20:18, 12. Jan. 2014 (CET)
P.S. Deutsch wird übrigens nicht nur in Deutschland gesprochen und weiterhin ist das hier die deutschsprachige Version eines Universallexikons - da wird Deutschland nicht per se Vorrang gegeben. Wenn jemand Infos zur Lage in Japan hat, sind die hier genauso passend wie solche zu deutschen Eigenheiten. --Konsequenz (Diskussion) 20:19, 12. Jan. 2014 (CET)

Pornographie ist ein juristischer Begriff. Jeder souveräne Staat schafft sich sein eigenes Recht. Dementsprechend wird in Deutschland (durch den Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht, welches die grundgesetzlich garantierte Kunstfreiheit zu beachten hat, so z.B. in der sogenannten Mutzenbacher-Entscheidung) Pornographie anders definiert, als in Österreich, der Schweiz, Lichtenstein, Südtirol, Nordschleswig, Ostbelgien, im Elsass, oder gar in China oder Saudi-Arabien.--87.155.48.56 13:11, 24. Jul. 2015 (CEST)

Filme wie "9 1/2 Wochen", "Wilde Orchide", "Basic Instincts", "Sliver", "Body of evidence", "Bound", "Atame", "Wild Things", "Angel Heart", "U-Turn", sind Thriller, die unter anderem auch erotische Inhalte haben, aber keine reinen Erotikfilm, und wurde auch nicht als Erotikfilme beworben. Filme können erotisch sein und erotische Szenen enthalten, ohne daß man sie bereits allein deswegen in die Kategorie "Erotikfilm" einorden müßte. Erotikfilme sind meist billige B-Movies. --87.155.43.149 01:14, 20. Mär. 2016 (CET)

Defekte Weblinks

GiftBot (Diskussion) 09:57, 22. Jan. 2016 (CET)

Definitionen

Ich finde, der zweite Absatz des Abschnitts "Definitionen" ist schlecht gegliedert (eigentlich gar nicht...), in sich widersprüchlich und bedürfte einer Straffung. Soll ich mich hier mal ans Werk machen? --2003:87:2A27:4F68:1C97:FE2E:86F8:1F81 10:42, 21. Feb. 2016 (CET)

Ja! Maikel (Diskussion) 15:01, 31. Okt. 2021 (CET)