Diskussion:Erster Mai/Archiv/2006

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Zeitdilatation und -umkehr in Österreich?

Irgendwas verstehe ich da nicht ganz:
"In Österreich wird an diesem Tag außerdem an das Inkrafttreten der Verfassung von 1920 ...in der Form von 1929... am 1. Mai 1945...nach dem 2. Weltkrieg gedacht." (Punkte zur optischen Gleiderung des angeblichen Sachverhaltes von mir eingefügt)
Ich habe versucht, das gedanklich aufzudröseln, um eine Chance zu haben, was der Autor gemeint haben mag. Mein zweiter Eindruck - der erste war Verwirrung total, war: Also die Österreicher, die sind ja wohl noch langsamer als die sprichwörtlichen Schweizer (das ist keine Diskriminierung: Eines meiner Lieblingsbücher ist Die Entdeckung der Langsamkeit !) - sehe ich das richtig so
1920 denken sich die Österreicher eine Verfassung aus, und denken und beraten...
1929 haben sie dann die endgültige Form gefunden, diese wird nun gut abgehangen (bis mindestens 1938... ...naja, ein anderer gebürtiger Österreicher, der es "im Ausland zu etwas gebracht" hatte, war an der weiteren Verzögerung ab 1938 nicht ganz unschuldig...
...und dann ging alles plötzlich ganz schnell, mit Überlichtgeschwindigkeit: schon 7 Tage vor dem Ende des Krieges, am 1. Mai 1945, da setzten sie, die listigen Österreicher - auf welche Weise auch immer, vielleicht mit Hilfe einer Zeitmaschine - nun ihre Verfassung in Kraft.
Das nenne ich wahre Beschleunigung - erst ewig und Jahrzehnte hinterher, und dann der Zukunft deutlich voraus - in einem Land, wo das Wort Gemütlichkeit seine tiefsten Wurzeln hat! - Das muss natürlich, wer verstünde das nicht, anständig gefeiert werden!
Nix für ungut, falls einer (Selbst-)Ironie nicht leiden mag, aber eine richtige Erklärung wär' ganz nett, bitt'schön! --FotoFux 19:09, 8. Mai 2006 (CEST)

1920 gab sich die Republik Österreich eine Verfassung. Diese wurde - wie das bei solchen Werken typisch ist - immer mal wieder verändert. Am 27. April 1945 erklärte sich die Republik Österreich unabhängig vom Deutschen Reich und beschlossen am 1. Mai die Verfassung, am Stand der Änderungen bis 1929, wieder einzusetzen. (woraus ich schließe - ohne es zu wissen - dass zwischen '29 und '35 keine Verfassungsänderungen stattfanden oder diese bereits von Nazis geprägt waren) Siehe auch u.a. http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverfassung_(%C3%96sterreich)#Zweite_Republik --82.135.70.249 20:26, 30. Apr. 2007 (CEST)
Danke erst mal, die meisten Fragen sind damit geklärt; allerdings nicht die mit dem Kriegsende. Dass die Verfassung veöffentlicht wurde, muß ja noch nicht heißen, dass Österreich sofort anerkannt wurde und von den Aliierten ein separater, vor dem 8.Mai und den deutschen Kriegsende liegender Friedensvertrag (o.ä.) mit Österreich abgeschlossen wurde. Was sagen die einschlägigen Quellen dazu ? --FotoFux 08:31, 11. Jul. 2007 (CEST)
  • Ich habe mir jetzt mal erlaubt, diesen etwas wirren Satz auf das Relevante zu kürzen. Im Artikel zur Verfassung Österreichts sollte es natürlich exakt beschrieben sein, aber im Hinblick auf den 1. Mai als Staatsfeiertag genügt die Angabe, dass man der Wiedereinführung der Verfassung der früheren Republik Österreich gedenkt. Wann diese wie geändert wurde, spielt hier keine Rolle. --217.235.94.112 12:48, 16. Jan. 2009 (CET)
Kleine Frage: Bist du Jurist? Wenn ja, dann gehe in Dich, wenn Nein, dann überlasse das denen, die genau in dieser Sache Bescheid wissen! Oder möchtest du damit behaupten, dass Deutsch-Österreich 1945 wieder ausgerufen wurde? --Hubertl 12:51, 16. Jan. 2009 (CET)
Ich möchte hier gar nichts behaupten, ich sehe allerdings auch keine Notwendigkeit, sich bei jeder Gelegenheit zwanghaft von bestimmten Begriffen zu distanzieren. Es geht im Artikel nicht um die Verfassung, sondern um den 1. Mai und um die Aussage, dass man in Österreich an diesem Tag auch der Wiedereinführung der vor dem "Anschluss" gültigen Verfassung gedenkt. Diese simple Tatsache sollte man hier so formulieren, dass sie beim ersten Lesen verständlich ist. Über begriffliche und juristische Feinheiten soll sich bitte der Artikel auslassen, der sich eigens mit der Verfassung(sgeschichte) Österreichs befasst. --217.235.94.112 12:59, 16. Jan. 2009 (CET)
Also, Du bist kein Jurist. Dann bitte kümmere dich weniger um juristische Sachen. der Zusatz ist Bestandteil des Namens der österreichischen Verfassung! Demzufolge wird es auch wie ein Eigenname behandelt. Gerade im dargelegten Kontext ist es bedeutsam! Wenn Du Schönschreiben willst im stilistischen Sinne, dann versuche es einmal mit Gedichten. Wir schreiben hier eine Enzyklopädie! --Hubertl 13:02, 16. Jan. 2009 (CET)
Juristen sind die besseren Menschen und alle anderen sind unfähig, stimmt's? Ich kümmere mich nicht um "juristische Sachen", ich habe einen(!) pseudojuristisch aufgeblähten Satz so zurechtgerückt, dass er für mich dem hier vorliegenden nichtjuristischen Kontext angemessen erschien. Glaube mir, eine solche Änderung darf man auch vornehmen, wenn man nicht ein paar Jahre Jura studiert hat. Ein Satz, in dem der Name eines Gesetzestextes erwähnt wird, ist nicht automatisch etwas, was "Normalsterbliche" nur mit Samthandschuhen anfassen dürfen und was man künstlich verklausulieren muss. Für eine von offensichtlichem Fachdünkel geprägte Diskussion ist mir meine Zeit aber zu schade, deshalb belasse ich es jetzt hierbei. --217.235.94.112 13:22, 16. Jan. 2009 (CET)


Es wurde eben NICHT die vor dem "Anschluss" gültige Verfassung wieder eingeführt, denn das wäre die austrofaschistische Verfassung des Mai 1934 gewesen. So umständlich die Formulierung im Artikel anmuten mag, so sinnvoll und üblich ist sie aber. --Vheissu 10:29, 1. Mai 2009 (CEST)