Diskussion:Erstgeburtstitel
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Valider Beleg
Mit diesem --> Edit kam mit der versteckten Frage „valider BELEG ?“ eine Anspielung in den Quelltext hinein, dass es sich bei dem Einzelbeleg Schnellkurs Adel. DuMont, Köln 2004, S. 17/18 des Autors Wilfried Rogasch um keinen validen Beleg handeln könnte. Mir ist nicht klar, was diese Anspielung soll. Woran kann denn etwa festgemacht werden, dass Autor oder Werk an der Stelle oder überhaupt nicht valide sein würden? --Stolp (Disk.) 19:11, 22. Dez. 2021 (CET)
- Übrigens, auf der Diskussionssseite zu Franz Herzog von Bayern wurde von der IP 80.131.234.151 schon vor über zehn Jahren die Frage nach der Relevanz von Wilfried Rogasch für Adelsfragen aufgeworfen. Das ist also nichts neues und kommt anscheinend gerne aus der Fraktion der Leute, die ihrem POV gemäß (warum auch immer) etwas dagegen haben, dass tradierte Erstgeburtstitel weiterhin verwendet werden. Da es damals noch keinen eigenen Eintrag für Wilfried Rogasch bei Wikipedia gab, habe ich schon vor über zehn Jahren versucht, den Zweiflern an der Kompetenz von Wilfried Rogasch den Wind aus den Segeln zu nehmen. Siehe dazu: Wer ist Wilfried Rogasch? --Stolp (Disk.) 23:21, 22. Dez. 2021 (CET)
Mit --> diesem Edit habe ich die Anspielung entfernt, da es sich m. E. um einen sehr validen Beleg handelt, wenn ein renommierter Autor in einem Buch eines renommierten Verlags eine Aussage macht, die ich im übrigen schon vor 10 Jahren in einigen Stichtproben durch Melderegisterauskünfte verifizieren konnte. Auch in der Presse und in Fernsehsendungen öffentlich-rechtlicher Sendeanstalten wurde diese Praxis inzwischen mehrfach bestätigt. Die amtliche Namensänderung ist auf Antrag zumindest in Baden-Württemberg und Bayern offenbar prinzipiell möglich, wobei die Bewilligung anscheinend abhängig vom Ermessen der Behörde vor Ort und der Rahmenverordnung des Innenministeriums im jeweiligen Bundesland ist. Genauere Auskünfte dazu erteilen die Innenministerien auf Nachfrage nach meiner Erfahrung nicht, wenn man kein rechtliches Interesse an der Auskunft geltend machen kann. --Stolp (Disk.) 16:57, 29. Dez. 2021 (CET)
Konkrete Beispiele
Eine gute Übersicht über die Erstgeburtstitel deutscher Adelsgeschlechter, über deren Verwendung sowie über die rechtliche Situation und über die Wikipedia-Diskussionen hierzu hat Benutzer Stolp hier erstellt: Übersicht über die Benutzung von Erstgeburtstiteln. --Equord (Diskussion) 15:19, 28. Dez. 2021 (CET)
Position der Adelstitel / Erstgeburtstitel vor dem Vornamen - geht weiterhin auch heutzutage
Immer mal wieder wird bei Wikipedia von so manch einem Wikipedianer die Ansicht vertreten, dass es generell verboten wäre, wenn in Darstellungen nach 1918 der Adelstitel nicht zwischen Vorname und Nachname steht, da er ja melderechtlich und standesamtlich ein Bestandteil des Familiennamens ist. Dies würde dann entsprechend auch für Erstgeburtstitel gelten. Ich gehe allerdings davon aus, dass das eben nicht verboten ist, sondern sogar relativ häufige Praxis draußen in der reellen Welt. Sehr häufig finde ich es in der Literatur und in den Medien entsprechend, aber gemäß WP:Belege kann ich hier auch ein sehr stichhaltiges Beispiel aus jüngerer Zeit anbieten, über das ich jüngst gestolpert bin: In dem Katalog zur Ausstellung Hohenzollern Burg Adelshaus Land des Landesarchivs Baden-Württemberg, Staatsarchiv Sigmaringen, erschienen 2017 beim Verlag W. Kohlhammer in Stuttgart, ISBN 978-3-17-033567-7, findet sich auf Seite 27 eine Stammtafel zum Überblick über das Haus der schwäbischen Hohenzollern, und da werden namentlich und wortwörtlich genauso genannt: Fürst Wilhelm († 1927), Fürst Friedrich († 1965), Fürst Friedrich Wilhelm († 2010) und Fürst Karl Friedrich (* 1952)! Wenn also in einem Katalog eines Staatsarchivs dieses im Jahre 2017 so möglich ist, dann sollte m. E. nicht so getan werden, als ob das etwas absolut unerlaubtes wäre. --Stolp (Disk.) 21:39, 28. Dez. 2021 (CET)
- Ein weiteres prominentes Beispiel dieser Art ist im Katalog Bayerns Krone 1806 - 200 Jahre Königreich Bayern, erschienen im Hirmer Verlag München 2006, ISBN 3-7774-3055-2, zu finden. Die staatliche bayerische Schlösserveraltung hält neben dem Verlag das Copyrightzeichen. Und die Geleitworte auf Seite 6 und 7 sind unterzeichnet mit Dr. Edmund Stoiber und Herzog Franz von Bayern! --Stolp (Disk.) 21:54, 28. Dez. 2021 (CET)
- Übrigens auch, wenn es sich zwar im folgenden Beispiel um keinen Erstgeburtstitel handelt, landet schon mal auch auf einer offiziellen Seite des Landes Baden-Württemberg der Adelstitel Herzog vor dem Vornamen, wie hier bei der Großen Staufermedaille in Gold für Herzog Carl von Württemberg, verliehen 2017 vom Ministerpräsidenten Kretschmann! --Stolp (Disk.) 00:40, 21. Feb. 2022 (CET)