Diskussion:Ettenhausen TG

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Der besagte Artikel ist nach Anfrage bei den Betreibern der Seite Aadorf.ch als öffentlich und daher verwendbar deklariert worden. Um dies zu belegen, hier ein Auszug aus dem entsprechenden E-Mail:

"Der Wortlaut gehört eigentlich der Gemeinde Aadorf resp. Ettenhausen. Da er aber öffentlich ist, und es darüber ja auch ein Buch gibt, können Sie die Homepage sicherlich als Quelle verwenden."

Unter dem Punkt Literatur wird auch auf das entsprechende Buch verwiesen, in welchem sich noch weitere Informationen befinden.