Diskussion:Euro-Rettungsschirm/Archiv/1

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Verständlichkeit Allgemein

Insgesamt scheint mir hier mehr auf den Gesetzgebungsprozess als auf den Inhalt der verschiedenen Maßnahmen eingegangen zu werden. Aber diese Maßnahmen verfolgen ja bestimmte Ziele, die sie durch ihre Funktionsweise zu erreichen versuchen. Dies verständlich zu machen, wäre jedoch für den Artikel sehr wichtig. Zum Beispiel: Welche Funktion haben die Hilfskredite im Gegensatz zum Aufkaufen der Staatsanleihen? (Abschnitt VO (EU) Nr. 407/2010) Was sind Kreditausfallsbürgschaften? (Abschnitt Europäische Finanzstabilisierungsfazilität) Wieso "haftet" Deutschland für 70 Milliarden für die Staatsanleihenkäufe der EZB? Wenn Staatsaneihen "gekauft" werden, stellt man sich vor, das Deutschland das Geld an die EZB überwiesen hat und es im Fall des Scheiterns dann einfach weg wäre. Was ist Target 2? In dem Absatz darüber wird sofort auf die Kritik eingegangen, ohne dass man verstehen würde, was "Targetforderungen der Deutschen Bundesbank" seien sollen. (beide: Abschnitt Anteiliges finanzielles Risiko für die Bundesrepublik Deutschland) Leider kann ich selbst diese Aufgabe nicht erfüllen, weil mir dazu das nötige Wissen fehlt, aber vielleicht kann ja jemand, der oder die besser informiert ist, die Antworten auf meine Fragen in den Artikel einarbeiten. --Maddiin (Diskussion) 21:46, 13. Jul. 2012 (CEST)

Ziele und Funktionsweise der Maßnahmen

Nach meiner Auffassung sollten diese in den entsprechenden Artikel über die Maßnahmen abgehandelt werden. Ein Verbesserungsvorschlag auf deren Diskussionsseiten könnte auch die entsprechenden aktivieren. --PolyTi (Diskussion) 14:41, 18. Jul. 2012 (CEST)

Vergleich der Maßnahmen

Maddiin schreibt: Welche Funktion haben die Hilfskredite im Gegensatz zum Aufkaufen der Staatsanleihen?. Solche Fragen sind im Artikel schwer abzuhandeln, oder? Aber als erster Ansatz hier auf der Diskussionsseite ist ein wesentlicher Unterschied schon einmal, dass man Hilfskredite über Verträge vergibt, deren Bedingungen man verhandeln kann. Beim Kauf von Staatsanleihen handelt es sich dagegen eher um ein Geschäft am Finanzmarkt. --PolyTi (Diskussion) 14:52, 18. Jul. 2012 (CEST)

Target2-Forderungen

Wenn die Verlinkung im Artikel noch fehlt, könnte sie jemand noch eintragen. Falls noch Infos fehlen, bitte in der Diskussion des TARGET2-Artikels eintragen. --PolyTi (Diskussion) 14:58, 18. Jul. 2012 (CEST)

unmittelbarer Erwerb von Staatsanleihen

Die EZB kauft Staatsanleihen von Marktteilnehmern. Nur: Diese Marktteilnehmer müssen diese Anleihen, welche sie (über die Börse) an die EZB verkaufen, nicht direkt (unmittelbar) vom Staat gekauft haben (wie in der Ursprungsfassung steht), diese Marktteilnehmer könnten auch selbst diese Papiere an der Börse gekauft haben (z. B. verkauft ein Anleger seine Griechenland-Anleihen an einen anderen Anleger). Dieser "andere" Anleger könnte dann natürlich diese Papiere auch wieder an der Börse verkaufen (ggf. an die EZB oder andere Anleger, Spekulanten). (nicht signierter Beitrag von 85.8.76.148 (Diskussion) 14:21, 17. Dez. 2011 (CET))

Ein Abschnitt zum Thema "Kritik am Euro-Rettungsschirm" fehlt

Ein Abschnitt zum Thema "Kritik am Euro-Rettungsschirm" fehlt.

Immerhin gibt es zahlreiche sachverständige und prwordenominente Kritiker, wie etwa Hans Olaf Henkel oder Thilo Sarrazin.--91.52.177.135 03:22, 22. Mai 2012 (CEST)

Vielen Dank für diese Anregung. Unter dem schwer fassbaren Begriff „Rettungsschirm“ passt ein konkreter Kritik-Abschnitt nach meiner Auffassung aber nicht recht, jedenfalls nicht in einer Enzyklopädie. In den Wikipediartikeln Europäische Finanzstabilisierungsfazilität und Europäischer Stabilitätsmechanismus sind dagegen bereits entsprechende Abschnitte vorhanden.
Meistens wird Rettungsschirmkritik aber tatsächlich an mehreren Maßnahmen geübt. Meine Meinung ist aber, dass eine Enzyklopädie die Aufgabe hat, diese Kritik aufzubereiten und auf die entsprechenden Maßnahmen zu verteilen und dort eher mehrere Kritiker zu nennen und mehrere Quellen zu nennen. Was ist eure Meinung? Gerne weitere Textentwürfe auch auf dieser Seite. Sie wird gelesen ;-) --PolyTi (Diskussion) 21:44, 20. Jun. 2012 (CEST)

Und wieso wird hier nicht die gegen den Euro-Rettungsschirm gerichtete Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erwähnt?--91.52.177.135 03:17, 22. Mai 2012 (CEST)

Von „http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Diskussion:Euro-Rettungsschirm&oldid=103513007“ Am 7. Mai 2010 reichten Joachim Starbatty, Wilhelm Hankel, Wilhelm Nölling, Karl Albrecht Schachtschneider und Dieter Spethmann Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz ein. Nach ihrer Meinung verstößt der Milliardenkredit gegen die Nichtbeistands-Klausel in Art. 125 AEU-Vertrag, die eine Haftung von Mitgliedstaaten oder der Europäischen Union als Ganzer für die Schulden anderer Mitgliedstaaten ausschließt. Durch die Griechenlandhilfe werde die EU zu einer „Haftungs- und Transfergesellschaft“. Außerdem sei der deutsche Bundestag nicht in der nach dem Grundgesetz notwendigen Form in die Beschlüsse einbezogen. --91.52.177.135 03:22, 22. Mai 2012 (CEST)

Die Klage wird vermutlich noch nicht erwähnt, weil du der Erste bist, der dies in die Wikipedia einbringen möchtest. Es wird aber jedem gerne auf diesen Diskussionsseiten geholfen, neue Textpassagen einzubringen. Wenn du (oder jemand) noch sagen könnte, gegen welches Gesetz konkret geklagt wurde (der Euro-Rettungsschirm ist kein Gesetz, nicht einmal ein Vertrag) und woher die Information kommt, steht dem Eintrag unter der entsprechenden Rettungsmaßnahme nichts mehr im Wege. --PolyTi (Diskussion) 21:44, 20. Jun. 2012 (CEST)
Natürlich gibt es erhebliche und breite Kritik am "Euro-Rettungsschirm". Und es ist es vollkommen unerheblich für eine Einbringung in Wikipedia, ob und auf wieviel "Verträge" sich der Rettungsschirm herunterbricht, da muß Dir auch keiner auf den Diskussionsseiten "helfen". Die einfachste in allen seriöse Tageszeitungen fast täglich zu lesende Kritik ist ja auch einfach nachzuvollziehen: Problem der Schuldenstaaten ist, dass sie sich Tagein Tagaus zuviel und zu billiges Geld leihen (und leihen möchten), und damit über die Jahre immer höhere Schuldenberge auftürmen, dass sie immer mehr in die Krise geraten. Die Medizin kann nicht das Problem sein, diesen Staaten noch mehr Schulden und erneut zu subventionierten Konditionen zu ermöglichen (Nichts anderes sind die Rettungsschirme, wenn man den Wald vor lauter Bäumen noch sehen kann). Aber solche simplen und klare nachvollziehbaren Beiträge in Wikipedia einzubringen, ruft jedesmal die versammelte Linke hier auf, die sich wie wild wehrt und das mit soviel parteinahen "Studien" garnieren wird, dass die Kernmessage möglichst verwässert wird. Versuch es trotzdem.--Sustainlogic (Diskussion) 22:52, 20. Jun. 2012 (CEST)
PS: Der Euro-Rettungsschirm hat ohnehin fast zu 100% nicht die jeweils versprochenen Ziele erreicht, weil kurz nach jedem 100-500 Mrd Euro Committment wenige Tage später von der Poltik festgestellt wurde, dass eigentlich erst einmal die Grundlagen gelegt werden müssen, um das umzusetzen. Also war jeder Rettungsschirmschritt in Wirklichkeit nur eine Schuldenerhöhung, in der Privatwirtschaft "Insolvenzverschleppung" genannt. Eigentlich hatten die Politiker ohnehin schon im letzten Jahrtausend behauptet, schon bei der Euro-Konstruktion die Maastricht-Regeln verbindlich vereinbart zu haben, so dass es gar keine Schuldenkrise geben dürfte. Aber in der Politik kann man das gleiche - wie empirisch sichtbar - jedes Jahr neu erzählen, dass man es jetzt "wirklich" verbindlich vereinbart hätte...wers glaubt?--Sustainlogic (Diskussion) 22:59, 20. Jun. 2012 (CEST)

Da hatte jemand ein Bild eingefügt - leider ohne passenden Text. Den hab ich mal aus dem ESM-Artikel geholt, da er sich nicht nur auf den ESM-Vertrag bezieht. Vielleicht hat noch njemand ein paar Texte dazu? --House1630 (Diskussion) 23:06, 25. Jun. 2012 (CEST)

Euro?

Was haben denn die Schulden im Besitz von Gläubiger-Banken mit dem Euro zu tun? Sollte der Begriff nicht im Artikel klar erklärt werden? 87.78.175.224 16:20, 29. Jun. 2012 (CEST)

ESFS oder EFSF

Im Abschnitt Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) steht ganz unten: Bisher haben Griechenland, Irland und Portugal Kredite aus dem ESFS erhalten. Eine Übersicht findet sich auf der Homepage der EFSF.[12]

Ist hier wirklich ESFS gemeint oder ist dies fehlerhaft? --93.197.81.142 12:14, 23. Aug. 2012 (CEST)

Fehlerhaft. Wurde von Este richtig gestellt. Danke für den Hinweis! --Carlbrandner (Diskussion) 13:15, 2. Okt. 2012 (CEST)

Anteiliges finanzielles Risiko für die Bundesrepublik Deutschland

In dem Abschnitt steht unten bei "Gesamt:" Das Deutschland im schlechtesten Fall mit 732 Milliarden Euro haftet. Der Betrag scheint mir viel zu hoch. Auch in der angegebenen Quelle [25] taucht diese Zahl nicht auf. Dort ist nämlich die Rede von 379 Euro. Und in der obigen Tabelle steht 392,40 Mrd. Auch das die Rettungspakete ein Volumen von 1849 Mrd. Euro umfassen konnte ich aus der Quelle nicht entnehmen und auch sonst nirgends finden. Sind das Tippfehler? (nicht signierter Beitrag von Hulomna (Diskussion | Beiträge) 15:49, 14. Dez. 2012 (CET))

Quelle für Rechtsauffassung

"In Betracht kommt ebenfalls ein Verstoß gegen die No-bailout-Klausel des Art. 125 AEU-Vertrag. An diesen sind die Mitgliedstaaten auch bei Abschluss völkerrechtlicher Verträge gebunden." Das kann man so sehen, muss man aber nicht! Man könnte z.B. argumentieren, dass sich Art. 125 AEU-Vertag nur auf die Verhältnisse der Staaten innerhalb der Vertragsstruktur bezieht, die völkerrechtliche Souveränität der Staaten es aber natürlich erlaubt außerhalb des AEU-Vertrages z.B. Bürgschaften für andere AEU-Vertragsstaaten einzugehen. Es erscheint auch etwas seltsam, wenn die AEU-Vertragsstaaten völkerrechtlich für Kuba oder Nord-Korea bürgen dürften, dies aber für Griechenland oder Zyprn ausgeschlossen sein sollte. Daher bitte Quelle für die Rechtsauffassung angeben und auch argumetativ näher erläutern. Ansosnten wäre der Satz zu streichen. (nicht signierter Beitrag von 87.162.214.24 (Diskussion) 23:01, 19. Mär. 2013 (CET))

EFSM: Vereinbarung von 2010, Zusage an Briten

Zur Zeit ist überall von einer Vereinbarung aus dem Jahr 2010 die Rede, nach der "der damalige Europäische Stabilitätsmechanismus (EFSM) aller EU-Staaten keine Hilfsprogramme für Euro-Länder mehr gewährt. Vielmehr sollen nur die 19 Euro-Länder für solche Hilfsprogramm gerade stehen.". Ich habe darüber nirgendwo etwas gefunden, was für eine Vereinbarung war das und warum ist sie auch hier im Abschnitt Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) nicht erwähnt? --Zopp (Diskussion) 13:20, 14. Jul. 2015 (CEST)

Gut beobachtet, Zopp. Ich versuche den Abschnitt zum EFSM, den man im Grunde schon zu den Akten gelegt hatte, etwas aufzuarbeiten. Er wird momentan aktuell, weil man für Griechenland eine Brückenfinanzierung schaffen will. Gruß, --Herbert81 (Diskussion) 17:30, 15. Jul. 2015 (CEST)
Ich habe den Abschnitt jetzt ergänzt und den Fehler in der früheren Darstellung beseitigt, dass EFSM und EFSF im Grunde ein und dasselbe seien. Das von Cameron genannte Schriftstück kursiert im Netz nicht, und selbst wenn es existierte, wäre es angesichts der fortlaufenden Rechtsbrüche wohl irrelevant. Schließlich verstößt alles, was hier unter "Rettungsschirm" steht, gegen die Versprechen aus den 1990ern, dass Beistandszahlungen ausgeschlossen seien.--Herbert81 (Diskussion) 18:46, 15. Jul. 2015 (CEST)
merci :-) --Zopp (Diskussion) 22:11, 15. Jul. 2015 (CEST)

EFSM versus EFSM

Im bisherigen Text wird die EFSF als Fortsetzung des EFSM betrachtet. Richtig ist, dass es sich um zwei verschiedene Instrumente handelt, die rechtlich völlig andersartig ausgestaltet sind. Fußnote 4 weist hierauf im Grunde hin. Weil der EFSM derzeit wie Phönix aus der Asche aufsteigt (vgl. auch den vorigen Abschnitt auf dieser Diskussionsseite), möchte ich hier in mehreren Schritten ein wenig nachpolieren.--Herbert81 (Diskussion) 17:27, 15. Jul. 2015 (CEST)

Ich werde hierfür in mehreren Schritten vorgehen und erst die Einleitung geraderücken, anschließend die Abschnitte zu EFSM und EFSF bearbeiten. Dabei bitte ich um etwas Geduld, weil die Sache schwierig ist.--Herbert81 (Diskussion) 17:40, 15. Jul. 2015 (CEST)

Was ist der Europäische Fiskalpakt?

Ein Absatz über die Inhalte des Fiskalpaktes müsste hier noch hin, denke ich. (nicht signierter Beitrag von Maddiin (Diskussion | Beiträge) 21:03, 13. Jul. 2012 (CEST))

Definition

In Umgangssprache, Presse und nach Ansicht der Bundesregierung, die ich durch eine neue Quelle dokomentiere, umfasst "Rettungsschirm" neben bilateralen Vereinbarungen nur die Hilfsprogramme EFSM, EFSF und ESM, mit denen Zahlungen an hilfsbedürftige Länder und Banken geleistet werden. Der "präventive Arm" der europäischen Vereinbarungen, also Stabilitäts- und Wachstumspakt sowie Fiskalvertrag, gehören gerade nicht zum Rettungsschirm. Auch die Maßnahmen der EZB sind nicht Teil des Rettungsschirms, zumal umstritten ist, ob sie geld- oder fiskalpolitisch motiviert sind. Daher schlage ich vor, den Artikel auf den eigentlichen Inhalt zu kürzen und damit auch etwas zu fokussieren und zu entschlacken.--Herbert81 (Diskussion) 19:28, 6. Feb. 2017 (CET)