Diskussion:Europäischer Gerichtshof

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Anfechtung / Revision von EuGH-Urteilen

Inwiefern sind denn einmal getroffene Urteile des EuGH durch Staaten und Privatpersonen anfechtbar, um den EuGH zu einer erneuten Prüfung des Urteils zu bringen? Letztlich gibt es ja keine übergeordnete Instanz, sodass an eine solche nicht verwiesen werden könnte. Fraglich ist ja, inwiefern neue Tatsachen/Erkenntnisse ggf. zu einer Neuinterpretation von Sachlagen führen würden, die daraufhin das Urteil anders ausfallen ließen. Eine entsprechende Ergänzung im Wiki-Artikel wäre da sicherlich hilfreich.

Grundrechtsprechung

Meines Erachtens wäre ein kurzer Abschnitt zur Grundrechtsprechung des Gerichtshofs sinnvoll. Also etwa:

  • ursprünglich keine Grundrechte in den Verträgen,
  • damalige Gemeinschaft aber auf grundrechtssensiblen Feldern aktiv,
  • EuGH entwickelt Grundrechte als allgemeine Grundsätze des (heutigen) Unionsrechts aus den nationalen Verfassungsüberlieferungen und (insbesondere) der EMRK,
  • Solange I und II,
  • Bananenmarktentscheidung,
  • Inkrafttreten der Charta der Grundrechte,
  • heutiger Stand.

Kann ich gerne übernehmen.

--EURiedel (Diskussion) 19:07, 3. Apr. 2020 (CEST)

Symbol

Ich vermisse eine Erklärung des Symbols des EuGH und zu seiner Entstehung (nicht signierter Beitrag von 84.132.194.69 (Diskussion) 13:29, 27. Feb. 2021 (CET))