Diskussion:Europäischer Qualifikationsrahmen

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Ausbildung und Qualifikationsrahmen

Da ich im Artikel keine genaue Information dazu finden konnte, hier kurz der Auszug aus meinem frisch ausgestellten Handelskammerzeugnis zur Ausbildung Informatikkaufmann: "Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 4 zugeordnet." --87.154.103.6 19:55, 2. Jul. 2014 (CEST)

Wie im Artikel hervorgehoben wird der EQR in einigen Mitgliedstaaten der EU, darunter auch in Deutschland, kontrovers zwischen den Handelskammern und den Hochschulen, insbesondere der Hochschulrektorenkonferenz HRK diskutiert. Im Zweifelsfall gilt (leider): Die DQR-Zuordnung ist ein freiwilliges Transparenzinstrument ohne rechtliche Verbindlichkeit und ohne Berechtigung für den Einzelnen. Beste Grüße--Lux Frank (Diskussion) 01:34, 3. Jul. 2014 (CEST)
Nun wird bei Stufe 6 aber auch auf einzelne Abschlüsse (Techniker, Betriebswirt) eingegangen. Ganz oder gar nicht, würde ich sagen.--134.3.84.43 13:11, 1. Aug. 2014 (CEST)

Korrekt, aber das ändert nichts daran, dass es keine rechtliche Verbindlichkeit gibt - auch wenn manche IHKs dies allzu gerne übersehen. Es steht in Deutschland wie auch im europäischen Ausland jeder Hochschule frei, ob sie Stufe 6 anerkennt oder nicht. Bisher ist unsere Erfahrung, dass die wenigsten Hochschulen eine generelle Anrechnung vornehmen oder gar eine Äquivalenz mit dem akademischen Bachelor in Betracht ziehen. Beim sog. professionellen Bachelor sieht es ein wenig anders aus. Aber der berechtigt nicht überall zum Master-Studium.--Lux Frank (Diskussion) 14:40, 1. Aug. 2014 (CEST)

Ich hab einen Link zum DQR dazugefügt:

Bitte sichten / freigeben. 62.245.219.245 13:20, 11. Dez. 2014 (CET)