Diskussion:Ewigkeitsklausel
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Artikel 7
Kann mir jemand mit juristischen Kenntnissen erklären, wie es um die Wirkung auf Artikel 7 steht, speziell um den Religionsunterricht?
Ausführungen dazu fehlen im Wiki-Artikel komplett.
Formal erstreckt sich doch aber Artikel 79 klar auch auf 7. (nicht signierter Beitrag von 217.250.160.182 (Diskussion) 07:50, 8. Apr. 2017 (CEST))
- Es steht in diesem WP-Artikel über die Ewigkeitsklausel nichts über Art. 7 GG, weil dieser Artikel nicht in ihren Schutzbereich fällt. Ich sehe keinen Grund für deine Annahme, insbesondere keinen überzeugenden Grund für eine angeblich "formale" oder "klare" Behauptung, denn das geht aus dem Wortlaut beider Verfassungsvorschriften nicht hervor. Benatrevqre …?! 08:12, 10. Apr. 2017 (CEST)
- Ist schon ein paar Jahre her, aber vermutlich hat der Fragesteller versehentlich „1 bis 20“ statt „1 und 20“ gelesen. --Winof (Diskussion) 16:56, 25. Aug. 2022 (CEST)
Ermächtigungsgesetz vs. Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat
"Mit dieser Regelung wollte der Parlamentarische Rat den Erfahrungen aus der Zeit des Nationalsozialismus, namentlich dem Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 begegnen[...]". Die Aussetzung der Grundrecht fand doch in der "Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat" aka. Reichstagsbrandverordnung statt, welches die Zustimung zum Ermächtigungsgesetz ermöglicht hat. --Maximilian Birke (Diskussion) 21:40, 20. Jun. 2018 (CEST)
- Es geht nicht bloß um die Grundrechte, sondern um die gesamte Entmachtung des Parlaments; diese trat erst mit dem Ermächtigungsgesetz von 1933 ein. Benatrevqre …?! 10:37, 23. Jun. 2018 (CEST)
Wortlaut
Müsste er eigentlich „Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1, 20 Absatz 1 bis 3 und 79 Absatz 3 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“ lauten? --2003:D2:4F13:A08F:1543:F049:DE62:D237 12:21, 14. Jun. 2020 (CEST)
- ? --Stephan Klage (Diskussion) 14:49, 14. Jun. 2020 (CEST)
- Art. 20 IV ist nach hM nicht erfasst (tel. Red.), weil er erst später dazukam. --PeterTrompeter (Diskussion) 14:32, 24. Mär. 2022 (CET)
- Ich glaube, der TE wollte sagen, dass die Bestimmungen der Ewigkeitsklausel ebenso selbst von der Ewigkeitsklausel erfasst sein sollten. --Benatrevqre …?! 11:51, 29. Mär. 2022 (CEST)
- Achso. Wahrscheinlicher das. --PeterTrompeter (Diskussion) 09:55, 20. Apr. 2022 (CEST)
- Wobei das bereits im Abschnitt Ewigkeitsklausel#Selbstschutz der Ewigkeitsklausel ausführlich erläutert wird. --Winof (Diskussion) 16:50, 25. Aug. 2022 (CEST)
- Achso. Wahrscheinlicher das. --PeterTrompeter (Diskussion) 09:55, 20. Apr. 2022 (CEST)
- Ich glaube, der TE wollte sagen, dass die Bestimmungen der Ewigkeitsklausel ebenso selbst von der Ewigkeitsklausel erfasst sein sollten. --Benatrevqre …?! 11:51, 29. Mär. 2022 (CEST)
- Art. 20 IV ist nach hM nicht erfasst (tel. Red.), weil er erst später dazukam. --PeterTrompeter (Diskussion) 14:32, 24. Mär. 2022 (CET)