Diskussion:Existenzminimum

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Als Link zur "Existenzminimum-Verordnung 2002 - ExMinV 2002" wurde http://www.bmj.gv.at/broschueren/download/exminbroschuere2002.pdf angegeben. Der Link ist mittlerweile tot (404). Für den Fall, daß er nochmal aufersteht, lasse ich ihn hier stehen. Bedeutet die Tatsache, daß der Link auf einen österreichischen Server führt, daß damit die Regelung in AT gemeint ist? If so, sollte das im Text klargestellt werden. -- 141.30.230.76 07:51, 28. Feb 2005 (CET)

Der Beitrag wurde angeblich am 17.08.2011 "aktualisiert". Vergessen wurde dabei nur, daß die neue Pfändungsfreigrenze mittlerweile von 989,99 € auf 1.029,99 € angehoben wurde. Soviel zum Thema aktueller Artikel...


-- 88.66.38.210 00:36, 19. Aug. 2011 (CEST)


Steuerrechtliches Existenzminimum: 12 x 345€ = 4.140€ (siehe Tabelle) und nicht 7.140€ -- 78.51.49.192 23:06, 27. Feb. 2012 (CET)





Höhe des Existenzminimums

Wie hoch ist denn das Existenzminimum in Deutschland? --81.173.185.243 14:47, 4. Mai 2006 (CEST)

§ 850c ZPO Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen

(1) Arbeitseinkommen ist unpfändbar, wenn es, je nach Zeitraum, für den es gezahlt wird, nicht mehr als

      985,15 Euro monatlich,
      226,72 Euro wöchentlich oder
      45,34 Euro täglich beträgt(...)


Welche Zahlen stimmen den nun? In der ZPO steht auch, dass die Zahlen alle 2 Jahre angepasst werden (§ 850c, IIa) und erstmal zum 1. Juli 2003 in Kraft treten, also nach 2005 wieder 2007.

Wie kommst Du denn auf die Zahlen?

Quelle: Stascheit, Gesetze für Sozialberufe, 13. Auflage, 1. Jan. 2006

Lohnabstandsgebot

Zur Berechnung des soziokulturellen Existenzminimums:

An den statistisch ermittelten Werten werden hohe Abschläge vorgenommen, um zwischen 
Erwerbstätigen und Beziehern der Grundsicherungsleistung einen deutlichen Abstand
zu schaffen (das sogenannte Lohnabstandsgebot).

Frage: Stimmt das überhaupt? Gibt es dafür eine Quellenangabe? (nicht signierter Beitrag von 87.169.79.61 (Diskussion) 15:22, 29. Mär. 2007)

Das Lohnabstandsgebot ist (nur) bei der Sozialhilfe gesetzlich normiert in § 28 Abs. 4 SGB XII (siehe Lohnabstandsgebot). Dagegen wurde es bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II oder "Hartz 4") im SGB II nicht übernommen (Vgl. § 20 Abs. 4 SGB II [1], der zwar auf § 28 Abs. 3 SGB XII, aber gerade nicht auf das Lohnabstandsgebot des § 28 Abs. 4 SGB XII verweist). Arpinium 18:45, 30. März 2007(CEST)

Das Lohnabstandsgebot hinkt auf allen Füßen. Es gibt inzwischen einen großen Anteil von Menschen, welche voll arbeiten und dennoch Grundsicherungsleistung beziehen. Davon abgesehen ist das soziokulturelle Existenzminimum zweifelhaft, da es auf Dauer nicht einfach absolut verarmt, sondern auch in physischer und psychischer Hinsicht krank macht. Es wird empfohlen, sich umgehend damit zu befassen (wie sieht die Realität aus, z.B. alleinerziehende Mütter), da dieses Existenzminimum an einigen Artikeln des Grundgesetzes zweifeln lässt.--84.180.240.217 11:42, 26. Feb. 2008 (CET)

Aktualisierung

Wer möchte, kann die neuen Zahlen zum Existenzminimum einpflegen, hier die Quelle: http://dip.bundestag.de/btd/16/032/1603265.pdf 88.67.29.230 15:46, 11. Jan. 2008 (CET)

aus unserer sicht ist der text zu den 30 us dollar absoluter blödsinn weil dass ein census basierendes recht ist und weltweit gültig ist natürlich ausnahmslos ohne jegliche gegenleistung was sind das für länder die ihren bürgern dieses minimalrecht auf geld verweigern und wie erstellen die ihr budget wenn sie solche us basierenden zahlungen ablehnen jedes neugeborene ist davon erfasst und kann ab gewissen alter darüber verfügen die skepsis hier wer kopiert solche fundamentalen rechte zu verbotenem schwachsinn wie die armee oder kirche und wann zahlen die ihre schulden dem weltweit gültigen richtlinien reicht ein sparbuch und mitteilung an loyd ... ob nun über eine weltweit gültige call free nummer oder einen bas in q basic sei bis die es verstehen dahingestellt (nicht signierter Beitrag von 213.235.200.5 (Diskussion) 14:42, 15. Feb. 2011 (CET))

Anhebung des Existenzminimus im Dezember 2012

Die deutsche Bundesregierung hebt im Dezember 2012 das Existenzminimum an auf 7.896 Euro. 188.96.228.183 21:32, 13. Dez. 2012 (CET)

Chinesischer und japanischer link

Der link auf die chinesische Wiki und japanische Wiki verweisen jeweils auf das lemma "territorium". Ich bitte um Überprüfung bzw. Löschung des Links. Ich habe auch in den einschlägigen Wörterbüchern (noch) keine Übersetzungen für "Existenzminimum" gefunden. Oft entstehen ja Begriffe erst dann, wenn ein Problem/Phänomen als solches erkannt wird.--Dudy001 (Diskussion) 11:57, 25. Dez. 2012 (CET)

Stimmt offenbar. Ich werde versuchen, die beiden Links zu entfernen. --Janquark (Diskussion) 11:50, 8. Mai 2013 (CEST)
Hat nicht geklappt, das habe ich befürchtet. --Janquark (Diskussion) 11:54, 8. Mai 2013 (CEST)
Die beiden standen noch im Text selbst drin. Sollten jetzt verschwunden sein. --Janquark (Diskussion) 11:56, 8. Mai 2013 (CEST)

Europäische Sozialcharta

Unter "Schuldrechtliches Existenzminimum" steht:

In der europäischen Sozialcharta ist das angemessene (Mindest-)Entgelt mit 68 % des nationalen Durchschnittsstundenlohns taxiert, der in Deutschland nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes bei 15,89 € brutto liegt und somit zu einem angemessenen Entgelt von 10,80 € brutto pro Stunde führt.

Hier fehlt eine Quellenangabe zu dem betreffenden Artikel der europäischen Sozialcharta. Hier ist ein Link http://conventions.coe.int/Treaty/Commun/QueVoulezVous.asp?NT=035&CM=7&DF=02/09/2013&CL=GER aber da kann ich nichts entsprechendes finden!! Woher kommen die 68%?

Generell verstehe ich nicht warum der Satz im Absatz "Schuldrechtliches Existenzminimum" steht.

Und warum hier überhaupt ein Stundenlohn ausgerechnet wird erschließt sich mir auch nicht - Ein Existenzminimum ist ja nicht nur auf Arbeiter anwendbar (sicher auch auf Kinder, Selbständige, chronisch Kranke etc.).

--95.113.137.123 00:01, 3. Sep. 2013 (CEST)

Defekte Weblinks

GiftBot (Diskussion) 18:24, 27. Nov. 2015 (CET)

== angemessenes Entgelt statt: bei 15,89 € brutto liegt und somit zu einem angemessenen Entgelt von 10,80 € brutto pro Stunde führt. korrekt: bei 1589 € brutto pro Monat liegt und somit zu einem angemessenen Entgelt von 10,80 € brutto pro Stunde führt.

Benutzer:JL 23:08, 16. Dez. 2015 (CET)

Unterhaltsrecht

Im Unterhaltsrecht gibt es ebenfalls merhere Existenzminima, so für den Berechtigten den Notbedarf (notwendiger Eigenbedarf) oder für den Verpflichteten den notwendigen, den angemessenen und den billigen Selbstbehalt.

z.B. Mindestunterhalt jetzt auch für Ehegatten: Am 17.03.2010 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass für den Ehegattenunterhalt ein Mindestbedarf von 770 EUR (seit 1.1.2011 800 EUR) gilt. Ra-raisch (Diskussion) 20:58, 5. Feb. 2018 (CET)

Wie setzt sich das Existenzminimum zusammen?

Wieviel ist z.B. für die Ernährung (Essen und Trinken) täglich vorgesehen?

Heinrich Böll: Anita und das Existenzminimum

Heinrich Bölls Hörspiel Anita und das Existenzminimum behandelt den Umgang mit dem Existenzminimum und den Weg zu dieser Situation als Groteske (Anita und das Existenzminimum). Benutzer:Este revertierte die Bearbeitung hier, ich bitte um ein Meinungsbild, ob diese Bearbeitung unter 'Trivia' wiederhergestellt werden sollte, immerhin behandelt Bölls Werk das Thema sehr direkt und bietet einen besonderen Zugang zu dem Thema. --Taigatrommel (Diskussion) 17:28, 20. Dez. 2020 (CET)