Diskussion:Fürstentum Eichsfeld
Fürstentum
Man findet zwar ab dem 19. Jahrhundert verschiedene Verweise auf ein "Kurmainzisches Fürstentum Eichsfeld", aber vor 1800 habe ich den Begriff in orginalen Belegen noch nicht vorgefunden. Eventuell wurde erst nachträglich der Begriff für die kurmainzer Zeit etabliert, amtlich ist er für die preußische Zeit (1802-1806, gelegentlich auch noch danach) und auch noch während des Königreiches Westphalen. Wer könnte dazu genauere Belege liefern?--Wilkosense (Diskussion) 12:55, 22. Apr. 2017 (CEST)
Mediatfürstentum
Versteht man hierunter nicht ausschließlich ein adliges Herrschaftsgebiet unter der Landeshoheit eines anderen Monarchen bzw. Staates? Also war z. B. das Fürstentum Pless ein Mediatfürstentum, auch das Herzogtum Teschen, oder die Grafschaft Solms bei Wetzlar. Das Eichsfeld war aber ein Erbfürstentum der Krone Preußen, stand also direkt unter dem Landesherrn. --Hvs50 (Diskussion) 09:12, 22. Sep. 2018 (CEST)
- Ich kenne den Begriff auch als ehemaliges kirchliches Territorium, welches in den Besitz einer anderen Herrschaft übergegangen ist. Die Frage wäre eventuell, ob der Artikel Fürstentum oder Mediatfürstentum Eichsfeld heißen sollte? Ich habe es für die Zeit nach der preuß. Inbesitznahme in einzelnen Quellen als Fürstentum gefunden, auch wenn das Eichsfeld nur ein Teilterritorium des Kurfürstentums Mainz war.--Wilkosense (Diskussion) 13:16, 29. Jan. 2019 (CET)