Diskussion:Fachkrankenhaus Kloster Grafschaft

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Fachkrankenhaus

Ich weiß nicht, wie man darauf kommen kann, dieses Fachkrankenhaus könnte ein Krankenhaus der Schwerpunktversorgung sein. Bitte mal den Artikel Versorgungsstufe lesen. VG, --Drahreg·01RM 23:30, 16. Feb. 2009 (CET)

Hallo Drahreg01, da ich die Versorgungsstufe beim Fachkrankenhaus analog der Stufen des Artikels Versorgungsstufe in der Box eingetragen und der entsprechenden Kategorie zugeordnet habe und Du Dir nicht vorstellen kannst, wie man darauf kommen kann, möchte ich es Dir erläutern:
Das Fachkrankenhaus ist im NRW-Krankenhausplan eingetragen (siehe Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW), so dass ich davon ausgegangen bin, dass das Krankenhaus einer der Versorgungsstufen zuzuordnen ist. Stufen I und II passten nicht. Die Stufe mit Krankenhäuser der III. Versorgungsstufe erfüllen in Diagnose und Therapie auch überörtliche Schwerpunktaufgaben fand ich passend, da Grafschaft nicht nur Schmallenberg abdeckt, sondern die einzige Lungenklinik im Hochsauerlandkreis ist. Nach nunmehr intensiverer Recherche außerhalb des Versorgungsstufenartikels bin ich nun der Meinung, dass in NRW die Versorgungsstufen, wenn man sie denn in NRW so nennen kann, nicht so sind wie im Artikel Versorgungsstufe genannt. Wenn man von einem noch gültigen KHG NRW ausgehen würde, wäre Schwerpunktversorgung nur bei dem hier Aufgeführten gegeben. Wenn ich mir das Bayrische KHG ansehe, passt das prima zum Versorgungsstufen-Artikel, aber der sollte ja nicht speziell nur für Bayern sein. Vielleicht kannst Du mich aufklären. Danke und Gruß --Asio 20:53, 17. Feb. 2009 (CET)
Wie wäre es denn, wenn du hier nicht Theoriefindung betreibst, sondern Quellen beibringst? Auf der Webseite http://www.krankenhaus-klostergrafschaft.de/fachkrankenhaus/sehr-geehrte-patientin-sehr-geehrter-patient.html steht zum Beispiel Fachkrankenhaus. Im Qualitätsbericht S. 7 steht als Fachabteilungen: "1 HA Innere Medizin". Es gibt nur ein Fach dort. Lies bitte nocheinmal den Artikel Versorgungsstufe. Dann siehst du, dass dieses Mini-KH nicht "Schwerpunktversorgung" sein kann. Und das KHG NRW kannst du im Original lesen. Service: http://www.kommunale-gesundheitskonferenz.de/Grundlagen/Gesetzestexte/KHG_NRW.pdf Dort steht aber nicht konkret, welche Vorgaben gemacht werden. Gruß, --Drahreg·01RM 21:45, 17. Feb. 2009 (CET)
Bitte lass die Polemik und lies stattdessen selbst: "Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KHGG NRW) § 38 -> Gleichzeitig tritt das Krankenhausgesetz Nordrhein-Westfalen - KHG NRW - vom 16. Dezember 1998 (GV. NRW. S. 696), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (GV. NRW. S. 631), außer Kraft (mit Übergangsvorschrift)." Gruß --Asio 22:59, 17. Feb. 2009 (CET)