Diskussion:Fahrerlaubnis
Sondererlaubnis bei Sonderwarneinrichtungen
Fahrzeuge mit Sonderwarneinrichtungen (Blaulicht) bei Einsatzfahrten (Polizei-, Rettungsdienst- oder Feuerwehrfahrzeuge)
Wie kommt ihr denn auf die Idee, dass es diese Sondererlaubnis gibt? Wo kann man das nachlesen?
Hi, also einen Dienstführerschein zum Führen von Einsatzfahrzeugen der Polizei ist defintiv sicher (Dienstführerschein) - die Polizei bildet in eigenen Fahrschulen aus - bei der Feuerwehr muss ich noch nachschauen, während Krankenwagen in die Rubik Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung fallen (nahezu gleiche Voraussetzungen). Gruss thomas 18:17, 2. Sep 2004 (CEST)
- Wenn ich ne spezielle Erlaubnis hätte unser MTF zu fahren wüsste ich das :) --Ezrimerchant !?! 12:00, 11. Apr 2005 (CEST)
Fahrerlaubnis für 17-jährige in Niedersachsen
Gibt es nicht seit ca. 1 Jahr eine Fahrerlaubnis für 17-jährige in Niedersachsen in Begleitung eines Erwachsenen? Sollte es darüber einen Artikel geben? Schönen Gruß --Heiko A 12:58, 8. Nov 2004 (CET)
Fahrerlaubnisklasse 3 bzw Umschreiben in CE79
Im Gesetzestext steht, dass wegen der Besitzstandswahrung ein Inhaber der alten Führescheinklasse Drei den Neuen mit gleichen Beschränkungen erhält dieser nennt sich CE79.
Bekanntlich darf man mit dem alten Dreier Fahrzeuge bis 7,5t und Züge bis drei Achsen fahren(17,5t bei durchgehender Bremsanlage), darunter fallen auch Sattelzüge bis 17,5t Gesamtmasse
In der neuen Klasse CE79 steht aber wörtlich nach allen Berchtigungen wie oben: Dies gilt nicht für Sattelzüge mit einer Gesamtmasse über 7,5t Gesamtmasse.
Wo ist den hier die Besitzstandswahrung????????
Zusammführung der Artikel Führerschein und Fahrerlaubnis!?
Hallo, ich möchte den Vorschlag machen, die beiden Artikel Führerschein und Fahrerlaubnis in geeigneter Form zusammenzuführen. Thematisch gehören die beiden Begriffe ja zusammen. Bei der jetzigen Trennung werden Informationen häufig doppelt bereitgestellt. Was haltet ihr davon? --Schorsch 05:25, 28. Jan 2006 (CET)
- Nunja.. der Führerschein ist ja nicht dasselbe wie die Fahrerlaubnis.. der Führerschein beschreibt ja das Dokument für sich -Hosse 14:04, 29. Jan 2006 (CET)
Ja das ist mir schon bekannt. Jedoch sind beide Begriffe so eng miteinander verknüpft, dass man meiner Meinung nach den Teil "Führerschein" auch problemlos unter "Fahrerlaubnis" einordnen kann. Wenn man sich den Artikel "Führerschein" mal genau anschaut, dann sieht man, dass eigentlich nur der Teil "Geschichte des Führerscheins in Deutschland" hier hin gehört. Der Rest müsste eigentlich unter Fahrerlaubnis laufen. Genauso die Schlüsselzahlen für den Führerschein die unter "Fahrerlaubnis" stehen, müssten dann beim "Führerschein" eingeordnet werden. Ich persönlich finde diese Trennung nicht zweckmäßig. Deshalb sollte zusammenwachsen was zusammen gehört *g*. Natürlich mit einer klaren Abrgrenzung beider Begriffe, wie dass schon unter dem Teil "Fahrerlaubnis" zu finden ist. Wenn niemand begründete Einwände dagegen hat, würde ich in den nächsten Wochen eine Zusammenführung durchführen. Vorher werde ich allerdings den Teil "Fahrerlaubnis" noch erweitern. --Ronald McD 19:31, 29. Jan 2006 (CET)
Zul. Gesamtgewicht C1
Hat irgendjemand eine Idee warum man das Gewicht auf 7,5 t festgesetzt hat bzw. vom alten Dreier beibehalten hat? Für die damaligen Verhältnisse kann ich es nachvollziehen, da jenseits davon der schwere LKW-Aufbau begann. Die Sitzposition in solchen LKWs ist überhaupt nicht mit der von PKWs/Sprintern zu vergleichen und daher wahrscheinlich zu gefährlich. Heute ist die Sitzposition der mittleren LKW fast auf gleicher Höhe wie bei den Sprintern und die Baureihe endet bei 15 t Gesamtgewicht. Bremssystem und Dimensionen des Aufbaus sind (in der Langversion) identisch zur geringeren Tonnage. Warum also die Begrenzung ? Oder bin ich da völlig auf dem Holzweg ? --84.166.220.191 20:29, 23. Feb 2006 (CET)
Historische Betrachtung?
Hi zusammen, ich würde ja selbst was schreiben, bin aber auch nur auf der Suche nach entsprechenden Infos hier gelandet. Was ich in allen Artikeln zum Thema vermissen, ist eine kurze historische Ausführung - zum Beispiel wann die Fahrerlaubnis eingeführt wurde, zu den Führerscheinen selbst auch noch Hinweise auf die alten "grauen Lappen" und die rosafarbenen Scheine. Einzig beim Stichwort Fahrprüfung findet sich ein kurzer Hinweis. Ich recherchiere mal weiter und trage ggf. nochwas nach, aber vielleicht kann sich jemand anders dazu äußern, der Ahnung vom Thema hat :) --RickJ 23:33, 28. Mär 2006 (CEST)
Klasse M bzw. Klasse 4 auch 60 km/h
Die max. Geschwindigkeiten von 45 km/h, 50 km/h und 40 km/h sowie 60 km/h (DDR) gelten für die Kleinkrafträder der entsprechenden Zulassungszeiträume und -orte. Das ist keine Frage der Fahrerlaubnis, sondern der Zulassung. Jeder mit einer Fahrerlaubnis Klasse M darf mit einem entsprechend zugelassenem DDR Kleinkraftrad 60 km/h schnell fahren. Siehe Simson Schwalbe. Sollte man eine Ergänzung schreiben? Gruß --Adler 71 18:37, 19. Jul 2006 (CEST)