Diskussion:Fahrsicherheitszentrum
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Die Probezeit liegt ja mittlerweile bei 4 Jahren. Werden aus diesen 4 Jahren dann 2 oder 3 Jahre?
Nein, die Probezeit beträgt normalerweise immer noch 2 Jahre und wird bei einem A- oder 2 B-Verstößten (siehe Bußgeldkatalog) um 2 Jahre verlängert. Maximal also auf 4 Jahre. War die Probezeit bereits um ein Jahr verkürzt, sind es 3 Jahre.--80.136.14.8 15:20, 13. Jan. 2008 (CET)
Es ist übrigens nicht richtig, dass die meisten Fahrsicherheitstrainer ehemalige Motorsportler sind. Es sind vielmehr pädagogische Kenntnisse gefragt.--80.136.14.8 15:20, 13. Jan. 2008 (CET)
Defekter Weblink
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- http://www.adac.de/produkte/fahrsicherheitstraining/trainingsorte/default.aspx?ComponentId=156759&SourcePageId=0
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Artikel mit gleicher URL: ADAC (aktuell)
– GiftBot (Diskussion) 06:14, 28. Nov. 2015 (CET)