Diskussion:Fahrzeugkontrolle
Rechtliche Grundlage
Es wäre nett wenn man auch auf die Schleierfahndung eingehen würde. Auch das in Deutschland eingentlich nur mit Grund angehalten und kontrolliert werden darf, sprich wenn man einen Fehler im Strassenverkehr begangen hat, oder eine unsichere Fahrweise an den Tag legt. Aber immer öfter wird ohne Grund angehalten und kontrolliert, dies sollte auch besprochen werden! Die häufige Praxis kommt einen Überwachungsstaat gleich und ist rechtlich sehr bedenklich! (nicht signierter Beitrag von 79.219.64.42 (Diskussion | Beiträge) 03:15, 3. Jun. 2009 (CEST))
Lage Sicherheitsdienst
Auf die Situation im Sicherheitsdienst / Werkschutz auf Werksgelände / Privatgelände wird hier gar nicht eingegangen. 91.35.141.239 12:25, 13. Feb. 2011 (CET)
Abspiegeln
stelle ich mal zur Diskussion:
- Gehört das wirklich zum Artikel Fahrzeugkontrolle? In dem Zusammenhang habe ich das noch nie gehört. Das heißt einfach nur Abspiegeln?
- Weiß jemand den richtigen Begriff? Irgendwas im Themenbereich Gefahrenabwehr.
--93.134.158.114 18:16, 13. Apr. 2015 (CEST)