Diskussion:Fall Mehmet
sicher ?
Daraufhin flüchtete er in die Türkei.
Ist dies bewiesen oder nur eine Vermutung ? Schließlich könnte der gute ja auch nur ( in Deutschland ) untergetaucht sein. Rainer E. 20:15, 10. Mär. 2007 (CET)
- Quelle wurde hinzugefügt. --213.73.66.118 20:37, 10. Mär. 2007 (CET)
Ich habe die Quelle gelesen. Also mittels eines einfachen Telefonanrufs in der Türkei hat man ihn "lokalisiert" . Na hoffentlich war da keine Rufumleitung nach Deutschland geschaltet. Gehe aber fest davon aus, daß wir von diesem netten Menschen sicherlich nochmal etwas hören werden. Spätestens dann, wenn die Türkei in der EU ist. Rainer E. 18:05, 11. Mär. 2007 (CET)
Muhlis Ari ist derzeit an der türkisch-irakischen Grenze und absolviert seinen Wehrdienst (nicht signierter Beitrag von 88.248.158.50 (Diskussion | Beiträge) 15:55, 25. Dezember 2007)
Lemmaname
Aktuell steht das unter dem Klarnamen. Die Löschdiskussion zeigt IMHO, dass das besser unter Fall Mehmet aufgehoben wäre. Verschieben? --Proofreader 14:52, 11. Jan. 2008 (CET)
- Ja, das wäre sinnvoll. Als solcher wurde er bekannt. Als solcher wird er im Eingang benannt. 83.124.9.40 23:36, 11. Jan. 2008 (CET)
Verschiebung durchgeführt. Feigenbaum 07:56, 13. Jan. 2008 (CET)
Ist etwas über den heutigen Status von Muhlis bekannt? In welchen Verhältnissen lebt er in der Türkei? Geht er einem Beruf nach? Wurde er wieder straffällig? STKL (nicht signierter Beitrag von 77.8.127.112 (Diskussion | Beiträge) 19:18, 20. Mai 2008)
- kannst ihn ja auf FB verfolgen --Webverbesserer 09:35, 23. Feb. 2010 (CET)
vielleicht das noch einbringen: http://www.tz.de/muenchen/stadt/mehmet-alias-muhlis-ari-will-nach-deutschland-knast-4458989.html (nicht signierter Beitrag von 92.200.86.147 (Diskussion) 05:48, 13. Dez. 2014 (CET))
Unvollständig und falsch
der Satz:
"Bereits vor seinem 14. Geburtstag hatte „Mehmet“ mehr als 60 Diebstähle und Einbrüche, Körperverletzungen, Erpressungen, Nötigungen und Raubüberfälle begangen"
sollte abgeändert werden, denn hier werden nur Strataten erfaßt, bei denen der Täter auch gefaßt worden ist. Wahrscheinlich hat der viel mehr Straftaten begangen, die ihm jedoch nicht nachgewiesen werden konnten. Folglich würde ich den o.a. Satz durch folgenden Satz ersetzen:
Bereits vor seinem 14. Geburtstag konnten „Mehmet“ mehr als 60 Diebstähle und Einbrüche, Körperverletzungen, Erpressungen, Nötigungen und Raubüberfälle nachgewiesen werden. Die Dunkelziffer wird höher liegen. 84.60.236.69 11:04, 24. Sep. 2010 (CEST)
- Was ist an der jetzigen Aussage denn falsch? Wenn er 60mal erwischt wurde, hatte er demnach auch mindestens 60mal zugeschlagen. Egal ob es nun 60, 100 oder 1000mal waren... -- Platte ∪∩∨∃∪ 11:50, 24. Sep. 2010 (CEST)
- Bereits vor seinem 14. Geburtstag hatte „Mehmet“ mehr als 60 Diebstähle und Einbrüche, Körperverletzungen, Erpressungen, Nötigungen und Raubüberfälle begangen. Schätzungsweise hat er 1000 begangen, wurde aber nur 60 Mal erwischt. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden ? 10 % ?84.62.70.145 19:05, 4. Nov. 2010 (CET)
spiegel.de
Rainer E. (Diskussion) 23:46, 17. Sep. 2012 (CEST)
finazielle Forderungen
Gibt es eigenlich irgendwelche Angaben darüber in wieweit finanzielle Forderungen, sei es Schadensersatz, Schmerzensgeld oder Geldstrafen, gegenüber Ari offen sind? (nicht signierter Beitrag von 78.34.100.182 (Diskussion) 18:07, 24. Apr. 2013 (CEST))
4 Tage Haftbefehlaussetzung
Wenn man die Süddeutsche richtig liest, dann wäre eine korrekte Zusammenfassung wohl mehr:
"Der Münchner Riva Verlag lancierte in der Presse Pläne, Ari zur Vorstellung seines Buches zur Frankfurter Buchmesse einzufliegen und dafür den offenen Haftbefehl für vier Tage aussetzen zu lassen, obwohl der Verlag selbst diese Pläne als utopisch einschätzt."
Das ist doch nicht mehr als ein geschickter Werbescoop des Verlags, um das Buch zu verkaufen. Ich bin für eine korrekte Darstellung oder dies ganz herauszunehmen. Meinungen dazu? --Graf Foto 09:00, 4. Okt. 2013 (CEST)
- Ganz rausnehmen. Falls es dazu kommen würde, dann wäre es hier aufzunehmen. --Studmult (Diskussion) 13:34, 4. Okt. 2013 (CEST)
- Bis jetzt hat noch kein Verantwortlicher zugestimmt. [1] --Benutzer:Tous4821 Reply 22:16, 4. Okt. 2013 (CEST)
Teilweise unvollständig
Unsere Kanzlei hatte seinerzeit die Nebenklage einiger Opfer vertreten. A. hatte seine Taten nie bestritten sondern bei den Verhandlungen damit geprahlt Bei der Abschiebung lachte er und verhöhnte die begleitenden Beamten. Etwas sehr kurioses haben wir erst später erfahren: Es gab von türkischer Seite zweimal eine Einreiseverweigerung als es um die Abschiebung ging. Das war der Hauptgrund für die Verzögerung. Eine Freundin von A. war als Zeugin vorgeladen, erschien aber nicht. Als die Verteidiger ihr Plädoyer hielten verließen einige Opfer erschüttert den Gerichtssaal. Wir selbst konnten es auch nicht verstehen wie es möglich war diese Art der Zurschaustellung zu zulassen. Die Süddeutsche Zeitung hatte das sehr gut kommentiert: "...Wer ist der Täter- wer ist das Opfer?.....Warum dürfen die Anwälte private Daten von Opfern veröffentlichen? " --46.81.176.211 10:55, 14. Apr. 2018 (CEST)