Diskussion:Familienpflege

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

schöner Artikel! Wichtig aber auch die Ergänzung, dass es Familienpflege auch nach §199 RVO gibt.Dies betrifft den Einsatz rund um Geburt und Schwangerschaft.Dann ist, z.B., die Maßnahme von der Zuzahlung befreit. Ferner ist diese Krankenkassenleistung seit 01.04.2007 nur noch eine "freiwillige Leistung" laut Gesetzgeber. Der Krankenkasse steht die Genehmigung völlig frei, d.h., zwei völlig gleichartige Fälle können völlig unterschiedlich genehmigt werden. (<mamamia>89.48.108.63 18:09, 7. Mär. 2008 (CET)</mamamia<)