Diskussion:Familienstand
als Info: Verpartnerte sind gleichermassen wie Verheiratete von der Wehrpflicht befreit.GLGerman 01:37, 16. Jul 2006 (CEST)GLGerman
- Stimmt, das war ein Versehen von mir bei der früheren Formulierung; deswegen wurde es in den letzten drei Versionen auch anders formuliert.--Bhuck 14:06, 18. Jul 2006 (CEST)
Kurze frage ... Verpartnerte / Entpartnerte bezieht sich auf homosexuelle Lebensgemeinschaften und sind analog zu Verheirateten / Geschiedenen zu sehen? --84.168.56.19 22:29, 2. Feb. 2007 (CET)
- in der Sache wohl schon, sprachlich ist das ja eher ne Katastrophe, also ich möchte nicht "entpartnert" sein *grusel* und noch eins: im so happy
Es wäre sehr hilfreich, und gemäss den Anleitungen zur Publikation auf Wikipedia unabdingbar, für die hier dargestellten Information auch entsprechende Referenzen anzugeben. Ausserdem: gelten diese Kürzel nur in Deutschland oder auch in andern deutschsprachigen Ländern? Man spricht ja nicht nur hierzulande Deutsch ... --134.76.219.87 11:52, 25. Mai 2010 (CEST)
Frage: Bleibt der formale Familienstand eines Geschiedenen, dessen Ex-Ehefrau verstirbt, "geschieden", oder ist er dann "verwitwet"? (nicht signierter Beitrag von 87.189.128.20 (Diskussion) 21:29, 1. Sep. 2010 (CEST))
Beim Artikel fehlt der Hinweis, dass es sich um die Situation in Deutschland handelt. (nicht signierter Beitrag von 188.60.39.143 (Diskussion) 21:10, 3. Nov. 2011 (CET))
Rechtsgrundlagen
Es wäre schön, wenn die relevanten Normen ergänzt würden - zumal der Beitrag unter der Kategorie "Familienrecht" geführt wird! UW (nicht signierter Beitrag von 212.202.110.199 (Diskussion) 23:26, 11. Sep. 2010 (CEST))
- Ja, das fände ich auch super - eigentlich sogar dringend notwendig! --77.181.172.28 22:25, 26. Feb. 2016 (CET)
Unverheiratet
als Info: zunehmend scheint sich, insbesondere bei Notaren, die Bezeichnung "unverheiratet" statt "geschieden" bzw. "ledig" einzubürgern (nicht signierter Beitrag von 62.214.129.142 (Diskussion) 15:31, 12. Nov. 2014 (CET))
Belege? Bin Urkundenübersetzer und kann das so nicht bestätigen. Wäre auch recht ungenau, gerade bei Beurkundungen, bei denen es darauf ankommt, ob etwa Ansprüche aus verherigen Ehen bestehen könnten... 109.193.211.42 10:42, 2. Mär. 2015 (CET)