Diskussion:Familienzusammenführung
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Nachzugsalter des Ehepartners
Geplant war eine Anhebung auf 21 Jahre, aber es wurden 18 Jahre nach weiteren Beratungen festgelegt.
- Jurblog:Einigung auf Mindestalter bei Nachzug von Ehepartnern 92.252.48.199 20:32, 6. Okt. 2011 (CEST)
- der Punkt dürfte insofern erledigt sein, als dass keine weitere Diskussion mehr erforderlich ist? --Giraldillo (Diskussion) 11:42, 5. Sep. 2014 (CEST)
Ungeregelte Familienzusammenführung
Ehe hier weiter stur revertiert wird, sollte vielleicht über diesen Punkt mal diskutiert werden?. Ich bin der Meinung, dass dieses Problem sehr wohl im Artikel angesprochen werden sollte. Es ist ja nun nicht wirklich, dass es sowas nicht gibt. Passt vielleicht nicht so richtig in den Rot-Grünen-Gauckschen Plan von der Welt, ist aber durchaus vorhanden. --Paul Krummbiegel (Diskussion) 11:32, 24. Feb. 2013 (CET)
Gerne diskutiere ich, warum der FAZ-Link keinen Mehrwert zum Artikel Familienzusammenführung hat. Ich hatte bereits im Änderungskommentar erwähnt "Die Zahlen beziehen sich nicht direkt auf Familienzusammenführung". Das sehe ich auch weiterhin so. Für eine "ungeregelte Familienzusammenführung" fehlen Belege, das Aufenthaltsgesetzt der BRD sieht eine Menge Regeln vor. Paul Krummbiegel, bitte erläutere "Rot-Grünen-Gauckschen Plan von der Welt". Wikinero (Diskussion) 11:38, 24. Feb. 2013 (CET)
- Das es eine ungeregelte Familienzusammenführung gibt, ist unstrittig? Und das diese Problem bereitet auch? --Paul Krummbiegel (Diskussion) 11:40, 24. Feb. 2013 (CET)
- die sätze:
- „Die ungeregelte Familienzusammenführung, die nach dem Anwerbestopp von Gastarbeitern 1973 der dominierende Zuzugsgrund war, wird verschiedentlich für die massenhafte Einwanderung in die deutschen Sozialsysteme verantwortlich gemacht. Nach Auskunft der Bundesausländerbeauftragten ging der Anteil der Beschäftigen unter den Einwanderern bis 1983 von 65 auf 36 % zurück. Obgleich die Zahl der Ausländer in Deutschland von 1973 bis 2000 um insgesamt 4,5 Millionen stieg, stagnierte der Anteil der erwerbstätigen Immigranten bei circa zwei Millionen.“
- stehen inhaltlich in einem zu weit hergeholten pov-zusammenhang mit dem eigentlichen thema des artikels. auch wenn sie belegt sind. der artikel beschreibt das im aufenthaltsgesetz geregelte rechtliche prodedere der familienzusammenführung (ehegattennachzug und kindernachzug.) er dient nicht dazu, dass einschlägig bekannte user den artikel dazu nutzen, um kritik an der „überfremdung“ der deutschen sozialsysteme durch ausländer zu platzieren. --Fröhlicher Türke (Diskussion) 13:15, 24. Feb. 2013 (CET)
- Was meinst du jetzt mit "einschlägig bekannte user"? Und wer hat wo und was von "Überfremdung" geschrieben? --Paul Krummbiegel (Diskussion) 13:47, 24. Feb. 2013 (CET)
- hallo paul krummbiegel, „massenhafte Einwanderung in die deutschen Sozialsysteme“ habe ich ironisch mit angst vor überfremdung ausgerückt. mit einschlägig bekannt meinte ich die pov-lastigen edits von holiday und dir. holiday hat seine alte benutzerseite löschen lassen. difflinks zu seinen einschlägigen edits und einer umfangreichen diskussion über seine edits stelle ich dir gerne verfügung. aber nicht hier. deine eigenen bearbeitungen sind dir bekannt, ich halte sie keinesfalls für neutral. der hier diskutierte text ist artikelferner pov. grüße --Fröhlicher Türke (Diskussion) 13:56, 24. Feb. 2013 (CET)
- Warum hab ich das Gefühl, dass ausgerechnet Du in so einem Thema kaum neutral bist? Mal überlegen. Ach. Damit ist auch meine Diskussion mit dir hier schon erledigt. Freundliche Grüße. --Paul Krummbiegel (Diskussion) 13:59, 24. Feb. 2013 (CET)
- hallo paul krummbiegel, „massenhafte Einwanderung in die deutschen Sozialsysteme“ habe ich ironisch mit angst vor überfremdung ausgerückt. mit einschlägig bekannt meinte ich die pov-lastigen edits von holiday und dir. holiday hat seine alte benutzerseite löschen lassen. difflinks zu seinen einschlägigen edits und einer umfangreichen diskussion über seine edits stelle ich dir gerne verfügung. aber nicht hier. deine eigenen bearbeitungen sind dir bekannt, ich halte sie keinesfalls für neutral. der hier diskutierte text ist artikelferner pov. grüße --Fröhlicher Türke (Diskussion) 13:56, 24. Feb. 2013 (CET)
- Was meinst du jetzt mit "einschlägig bekannte user"? Und wer hat wo und was von "Überfremdung" geschrieben? --Paul Krummbiegel (Diskussion) 13:47, 24. Feb. 2013 (CET)
- stehen inhaltlich in einem zu weit hergeholten pov-zusammenhang mit dem eigentlichen thema des artikels. auch wenn sie belegt sind. der artikel beschreibt das im aufenthaltsgesetz geregelte rechtliche prodedere der familienzusammenführung (ehegattennachzug und kindernachzug.) er dient nicht dazu, dass einschlägig bekannte user den artikel dazu nutzen, um kritik an der „überfremdung“ der deutschen sozialsysteme durch ausländer zu platzieren. --Fröhlicher Türke (Diskussion) 13:15, 24. Feb. 2013 (CET)
Der direkte Zusammenhang zur Familienzusammenführung steht explizit in beiden Quellen, einfach nachlesen. Im übrigen ist die Meinung und Einmischung von Fröhlicher Türke eher dem hier geschuldet, sie hat also weniger mit dem Thema, sondern mehr mir zu tun. Holiday (Diskussion) 20:42, 24. Feb. 2013 (CET)
Ohne die Vorgeschichte zwischen Holiday, Paul Krummbiegel und Fröhlicher Türke zu kennen, habe ich auf dieser Diskussionsseite noch keine Belege für eine "ungeregelte Familienzusammenführung" gelesen. --Wikinero (Diskussion) 20:48, 25. Feb. 2013 (CET)
- Bei der "Qualität", die die Beteiligten an den Tag legen, glaubst du doch nicht wirklich, dass, wenn er seinen Fehler bemerkt und "ungesteuerte" gem. Beleg an Stelle von "ungeregelte" geschrieben hätte, irgendetwas anders gelaufen wäre. Alexpl (Diskussion) 08:22, 26. Feb. 2013 (CET)
Wikinero, steht groß und unmißverständlich im FAZ-Artikel:
- Kapitalisten und Sozialisten haben sich geirrt: Die ungesteuerte Einwanderung nach Europa war kein dauerhafter Gewinn. Sie hat weder volkswirtschaftlich genutzt, noch stabilisiert sie den Wohlfahrtsstaat - im Gegenteil.
- Ein Großteil der Zuwanderung nach Deutschland, die seit dem Anwerbestopp hauptsächlich ungesteuert über Familienzusammenführung erfolgte, ging also nicht in den Arbeitsmarkt, sondern in die Sozialsysteme.(Quelle). Holiday (Diskussion) 14:16, 1. Jun. 2013 (CEST)
Die Gemüter scheinen sich beruhigt zu haben - dass eine etwas luschige Formulierung eines Journalisten bgzl. vergangener Rechtslagen ("ungesteuert") nicht die heutige Rechtslage und -wirklichkeit reflektiert, versteht sich wohl von selbst. --Giraldillo (Diskussion) 11:42, 5. Sep. 2014 (CEST)
allgemeiner Inhalt und Stil
Der Inhalt des Artikels ist m.E. insgesamt recht dünn und auch stilistisch nicht wirklich auf gutem Niveau.
Bei einer Überarbeitung sollte ein Mutiger m.E. aber im Auge behalten, dass
- es sich um ein politisch nicht unumstrittenes Thema handelt, was insofern eine objektive Beschreibung in besonderem Maße erfordert und
- sich in diesem Thema doch sehr deutliche Differenzen zwischen dem politisch Gewollten, dem tatsächlich im Gesetz Formulierten und dem rechtlich Zulässigen ergeben haben.
--Giraldillo (Diskussion) 11:42, 5. Sep. 2014 (CEST)
Inländer
Im Einleitungssatz wird derzeit definiert, dass zu einem Inländer oder Ausländer nachgezogen wird. Das ist m.E. zumindest missverständlich, da der Begriff Inländer auch schlicht auf den Wohnsitz abstellen kann. Rechtlich wird aber nur unterschieden zwischen dem Nachzug zu einem "Deutschen" oder zu einem "Ausländer" (Staatenlose insofern gleichgestellt). Begriff daher geändert. --Giraldillo (Diskussion) 14:45, 5. Sep. 2014 (CEST)
- Der Artikel behandelt die Situation in Deutschland und in der Schweiz. Von daher ist der Begriff "Deutscher" falsch. (nicht signierter Beitrag von 84.72.210.225 (Diskussion) 09:46, 7. Jun. 2015 (CEST))
- der Artikel sollte international "richtig" sein und insofern ist die Bezeichnung "Deutscher" in der Einleitung unzutreffend - stimmt. Hab's daher nochmal geändert. --gdo 11:09, 7. Jun. 2015 (CEST)
DDR
Wenn sich der Artikel allgemein mit Familienzusammenführung befasst und es Aussagen über die Praxis in verschiedenen Ländern gibt, sollte es dann nicht auch einen Abschnitt DDR geben? Zu DDR-Zeiten war die Familienzusammenführung in Deutschland ein ziemlich bedeutungvolles Thema - für Zehntausende von betroffenen Familien, in denen eines oder mehrere Familienangehörige „abgehauen“ sind, wie es damals hieß.
Freundlichen Gruß --Andrea014 (Diskussion) 17:21, 7. Jan. 2016 (CET)
- Ich denke: füg es ein. It's a wiki. Freundlichen Gruß auch --Carolin 18:05, 7. Jan. 2016 (CET)
- Danke Carolin für die kleine Ermutigung. Meine drei eigenen Baustellen und zwei adoptierte gucken mich (noch) ziemlich vorwurfsvoll an. :-) Mal sehen, was mir möglich ist, aber wenn jemand übernehmen mag, wär se häppi.
- Schönen Abend noch! --Andrea014 (Diskussion) 19:31, 7. Jan. 2016 (CET)
Subsidiär Schutzberechtigter
Bei Subsidiär Schutzberechtigten erfolgt eine Familienzusammenführung erst nach zwei Jahren.
MIrtwqbews7453 (Diskussion) 20:15, 28. Jan. 2016 (CET)
- Das steht da aber nicht. Alexpl (Diskussion) 21:02, 28. Jan. 2016 (CET)
Spanien
EuGH Entscheidung wieder raus, da es sich auch gemäß der Quelle eindeutig nicht um eine spanische Besonderheit handelt, sondern für alle Unionsstaaten gilt Court of Justice of the European Union: The Member States may refuse an application for family reunification if it is apparent from a prospective assessment that the sponsor will not have stable and regular resources which are sufficient in the year following the date of submission of the application. Und ohne weitergehende Einordnung bringt es auch keinen Gewinn für den Leser, sondern suggeriert nur spanische Besonderheiten, die in Wirklichkeit gar nicht existieren. --gdo 15:26, 23. Apr. 2016 (CEST)
- Das liegt, glücklicherweise, nicht in deinem Ermessen und ist zudem noch falsch. Auf Basis der letzten sechs Monate eine Prognose erstellen und nutzen zu dürfen, liegt gem. Urteil im Ermessen Spaniens und es wird den übrigen Staaten nicht vorgeschriebn das auch zu machen. Wenn du den Aspekt unter anderer Überschrift als "Spanien" sehen möchtest, mach einen Vorschlag. Alexpl (Diskussion) 15:48, 23. Apr. 2016 (CEST)
- du begreifst offensichtlich die Systematik nicht: jeder Unionsstaat hat beim Familiennachzug aus unii unionsrechtlicher Sicht dieselben Spielräume (Sonderfälle nur bei UK, IRL und DK). Wie die einzelnen Staaten diese Spielräume nutzen, ist deren eigene Sache und wenn Spanien eine Regelung trifft, dann muss Portugal dass natürlich nicht genauso machen. Wenn du also die spanische Rechtslage zum Familiennachzug darstellen willst und kannst, dann nur zu. Aber das Urteil des EuGH gem. Deiner Darstellung sagt nur, dass Spanien nichts getan hat, was gegen EU Recht verstößt, was also auch alle anderen Unionsstaaten so regeln könnten (oder vielleicht sogar schon getan haben, nur hatte der EuGH nicht über andere Regelungen zu entscheiden). Deine Darstellung, dass der EuGH irgendeine besondere Erlaubnis an Spanien für schärfere Bestimmungen im Familiennachzug erteilt hätte, ist hingegen bestenfalls missverständlich (wenn nicht gar schlicht falsch). Im übrigen fehlt eine vernünftige Einordnung der Entscheidung in den rechtlichen Kontext (relevante Normen, europarechtlicher Bezug, etwaige Besonderheiten des Falles) --gdo 16:08, 23. Apr. 2016 (CEST) im übrigen ging es in der Entscheidung gar nicht um die gesetzliche Regelung in Spanien, sondern um die Frage, ob hinsichtlich der Lebensunterhaltssicherung eine Prognose zulässig ist (oder nur auf dem Zeitpunkt des Antrags bzw der Entscheidung abgestellt werden darf). Und das ist mitnichten eine spanische Besonderheit (vgl für Deutschland 5 und 30 AufenthG) --gdo 17:11, 23. Apr. 2016 (CEST)
- Ich sehe keinen Grund darin spanische Regelungen (mit der Prognose) hier nicht einzutragen, wenn zerfaserte Angaben aus D und der Schweiz offenbar ok sind. Die Elemente im D Abschnitt sind teilweise ebenso sinnlos wie die strittigen. Mann könnte zu jedem Land einen entsprechenden Absatz verfassen und ein zwei rechtliche Bestimmungen dazuzuschreiben. Unter dem derzeitigen Lemma, mit dieser Einleitung, ergibt deine Argumentation zur kompletten und völlig unkonstruktiven Entfernung der Informationen, keinen Sinn. Alexpl (Diskussion) 23:58, 23. Apr. 2016 (CEST)
- eine mangelhafte Darstellung zu einigen Ländern rechtfertigt nicht die Einfügung von weiteren mangelhaften Abschnitten. Und schon gar nicht, wenn dadurch noch der falsche Eindruck eines Sonderrechts hervorgerufen wird. --gdo 00:52, 24. Apr. 2016 (CEST)
- Ich sehe keinen Grund darin spanische Regelungen (mit der Prognose) hier nicht einzutragen, wenn zerfaserte Angaben aus D und der Schweiz offenbar ok sind. Die Elemente im D Abschnitt sind teilweise ebenso sinnlos wie die strittigen. Mann könnte zu jedem Land einen entsprechenden Absatz verfassen und ein zwei rechtliche Bestimmungen dazuzuschreiben. Unter dem derzeitigen Lemma, mit dieser Einleitung, ergibt deine Argumentation zur kompletten und völlig unkonstruktiven Entfernung der Informationen, keinen Sinn. Alexpl (Diskussion) 23:58, 23. Apr. 2016 (CEST)
- du begreifst offensichtlich die Systematik nicht: jeder Unionsstaat hat beim Familiennachzug aus unii unionsrechtlicher Sicht dieselben Spielräume (Sonderfälle nur bei UK, IRL und DK). Wie die einzelnen Staaten diese Spielräume nutzen, ist deren eigene Sache und wenn Spanien eine Regelung trifft, dann muss Portugal dass natürlich nicht genauso machen. Wenn du also die spanische Rechtslage zum Familiennachzug darstellen willst und kannst, dann nur zu. Aber das Urteil des EuGH gem. Deiner Darstellung sagt nur, dass Spanien nichts getan hat, was gegen EU Recht verstößt, was also auch alle anderen Unionsstaaten so regeln könnten (oder vielleicht sogar schon getan haben, nur hatte der EuGH nicht über andere Regelungen zu entscheiden). Deine Darstellung, dass der EuGH irgendeine besondere Erlaubnis an Spanien für schärfere Bestimmungen im Familiennachzug erteilt hätte, ist hingegen bestenfalls missverständlich (wenn nicht gar schlicht falsch). Im übrigen fehlt eine vernünftige Einordnung der Entscheidung in den rechtlichen Kontext (relevante Normen, europarechtlicher Bezug, etwaige Besonderheiten des Falles) --gdo 16:08, 23. Apr. 2016 (CEST) im übrigen ging es in der Entscheidung gar nicht um die gesetzliche Regelung in Spanien, sondern um die Frage, ob hinsichtlich der Lebensunterhaltssicherung eine Prognose zulässig ist (oder nur auf dem Zeitpunkt des Antrags bzw der Entscheidung abgestellt werden darf). Und das ist mitnichten eine spanische Besonderheit (vgl für Deutschland 5 und 30 AufenthG) --gdo 17:11, 23. Apr. 2016 (CEST)
"laut ARD" :
im Artikel erwähnenswert ? --Neun-x (Diskussion) 19:33, 27. Dez. 2016 (CET)
- Unter welchem Aspekt? Das ist nur eine Nebenrolle einer geänderten Asylpraxis. Keine neuen Gesetze und oder grundsätzliche Entscheidungen, die unmittelbar auf den Nachzug gerichtet sind. --gdo 20:37, 27. Dez. 2016 (CET)
Neutralität
Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ist sicher nicht der Einzige der sich zu dem Thema geäußert hat und sicher auch nicht die neutralste Stimme. --Pass3456 (Diskussion) 19:36, 20. Feb. 2018 (CET)