Diskussion:Fansub

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Formulierung

Die meisten Fansubber-Gruppen fordern ihre Zuschauer auf, den Film zu kaufen bzw. zumindest nicht mehr zu verbreiten, wenn er lizenziert wurde. ist unklar formuliert. Wer lizensiert; wer kauft, wer verbreitet? --Mikue 09:12, 1. Apr 2004 (CEST)

Rechtlicher Hinweis??

Also ich kann mich erinnern, dass es in der Wikipedia einen Baustein zu rechtlichen Themen gfibt, mit Anwalt fragen un so. Un ich kann mich auch erionnern, der wäre mal hier gewesen. Da es sich um ein rechtliches Thema (unter anderem) handelt, setz ich den mal noch rein... (nicht signierter Beitrag von Mihawk90 (Diskussion | Beiträge) )

Wie sieht eigentlich die rechtliche Lage bei separaten Sub-Dateien wie srt aus? Wenn ich mir ein Film kaufe und parallel zum Abspielen vom Player den Sub einbinden lasse, bleibt der Film schließlich im Originalformat vorliegen, ergo: Keine Manipulation etc.

Kodex

Wieso is der Kodex "in der Form nicht für Enzyklopädie geeignet"??? muss ich des verstehn?? Un auf DACH is es eingeschränkt, weil der Codec für DACH gemacht wurde. davon abgesehn, lässt der sich auf jedes Land der Welt ausdehnen... Gruß --Mihawk90 15:49, 27. Jun. 2007 (CEST)

Bitte lies dir WP:WSIGA durch, dort wird erklärt, was in einen Enzyklopädie-Artikel gehört und wie er geschrieben sein soll. Ein ganzer Kodex gehört nicht rein.
Der Artikel soll sich nicht auf DACH beschränken. Da irgendeinen beliebigen Kodex reinzusetzen, obwohl es weltweit vermutlich viele gibt, ist nicht in Ordnung. --Shikeishu 13:58, 28. Jun. 2007 (CEST)
Nein, der Kodex gilt in diesem Fall für die ganze welt, auch wenn das in dem kodex nich so rauskommt. aber der Kodex wird auf der ganzen welt von den meisten Subgruppen befolgt, sodass es doch sinnvoll wäre... Gruß --Mihawk90 23:20, 28. Jun. 2007 (CEST)
Den Kodex scheint eine deutsche Fansubgruppenvereinigung zusammengestellt haben. Das einfach so auf die ganze Welt anzuwenden, geht nicht. Außerdem kann der Kodex, wie gesagt, in seiner Gänze sowieso nicht rein. --Shikeishu 00:26, 29. Jun. 2007 (CEST)
Da es hier die Deutsche Wikipedia-Seite ist sollte auch der DACH-Kodex stehen, aber zusätzlich einen allgemeinen (international) gültigen Kodex währe doch der beste Kompromis. Es ist jedenfalls besser Beide Kodex (lokal/international) anzugeben als garkeinen. Also der Kodex ist schon wichtig, eine FanSubGroup ohne Kodex ist keine FanSubGroup, sondern einfach nur eine RippinGroup. -- Mik.c.OS 14:11, 02. Jul. 2007 (CEST)
Da es hier die Deutsche Wikipedia-Seite ist sollte auch der DACH-Kodex stehen Nein, hier sollte DACH nicht bevorzugt werden. Außerdem gibt es keinen offiziellen Kodex, den alle Fansubber befolgen. --Shikeishu 19:21, 2. Jul. 2007 (CEST)
Natürlich gibt es einen Codex, den alle Fansubber befolgen, eben der, den ich dahin geschrieben hatte... der is ja für alle Fansubber geschrieeben worden. Und wer sich nicht an eben diesen Codex hält, ist kein richtiger Fansubber. Aber die Idee von Mik find ich auch gut, einen regionalen und internationalen Codex reinzuschreiben... --Mihawk90 15:36, 8. Jul. 2007 (CEST)
Nein, wie schon geschrieben, ist ein Kodex in der Ausführlichkeit nicht für eine Enzyklopädie geeignet - bitte lies dir WP:WSIGA durch. Der Artikel sollte aus seriösen Quellen recherchiert und nicht mit irgendeinem pseudo-offiziellen DACH-Kodex zugepflastert werden. --Shikeishu 17:37, 8. Jul. 2007 (CEST)

Definition & Inhalt

Zur Definition:
de.wp: "Unter Fansubs [...] versteht man fremdsprachige Film- oder TV-Produktionen, die von Fans in Eigenarbeit mit Untertiteln versehen und verbreitet werden."

  • "fremdsprachige Film- oder TV-Produktionen" - was ist mit nichtfremdsprachigen Produktionen?
    • a) Ein Deutscher könnte einen deutschen Film zB. in Englisch untertiteln. Dabei wäre das "fremdsprachig" bezogen auf Film gegenüber Untertitel vorhanden, bezogen auf den Ersteller ("fansubber") und der Produktion jedoch nicht.
    • b) Man könnte (als "fan") auch nichtfremdsprachige Werke in eine Nichtfremdsprache untertiteln, bspw. Musikvideos in der eigenen Elternsprache. Bspw. bei yt: "Lazy Town song 2 Spanish fansub KARAOKE", was nur spanischen Ton und nur spanische Untertitel enthält, aber vom Autor als "fansub" betitelt wird. Ebenso sollten Sprachdialekte zur selben Sprache gehören - so dass das Untertiteln/Übersetzen eines Dialekts nicht unter "fremdsprachig" ist -, aber Dialekte könnten vlt. auch ein seltenerer oder theoretischer Grund für Fän-UT sei.
  • "die von Fans [...] mit Untertiteln versehen und verbreitet werden."
    • a) ist "verbreitet werden" nicht (etwas) unbestimmt? Ist es schon verbreiten, wenn man bspw. ein fremdsprachiges Musikvideo für einen Familienangehörigen untertitelt oder wenn man etwas nur an 5 Freunde schickt?
    • b) müssen sie von "Fans" erstellt sein? Auch als Nichtfän könnte man ein fremdsprachiges Werk nichtkommerziell und ohne Verbindung zu Rechteinhabern für Fäns untertiteln. Bspw. könnte man als jmd. der schon zuvor etwas untertitelt hat, von Leuten gefragt werden, ob man nicht eine bestimmte Sendung untertiteln könnte. Da kann man dann die Sendung verachten - so, dass man kein Fän ist - und trotzdem Untertitel (nichtkommerziell und ohne Verbindung zu Rechteinhabern) anfertigen. Wenn man es trotzdem so definiert, dass "fansubs" von Fäns untertitelt werden müssen, sollte es oftmals unklar sein, ob vermeintliche Fänuntertitel tatsächlich Fän-UT sind oder nicht.
  • "Film- oder TV-Produktionen" - beziehen sich "fansubs" nur darauf? Was ist mit Liedern, Hörspielen und Radioproduktionen, sei es, dass man aus Bildern ein Video zusammenstellt, das dann mit Untertiteln versehen wird oder bspw. etwas wie .lrc genutzt wird? Untertitel zu Liedern (nicht nur (kommerzielle) Musikvideos), Hörspielen und Radiosendungen gibt es und die Ersteller sollten/könnten sich als Fäns ansehen. Ob sie ihre UT in diesen Fällen explizit selbst als "fansubs" betiteln kA, aber üblicherweise betiteln sie ihre eigenen Fän-UT auch nicht als "fansubs". Untertitelte Hörspiele und Radiosendungen, wobei das Bildmaterial selbst zusammengestellt wurde bzw. im einfachsten Fall nur ein Bild ist, gibt es bspw. von japanischen Hörspielen und Radiosendungen.

Zum Inhalt des restlichen Artikels:

  • "Rechtlich gesehen stellen Fansubs, da keine Erlaubnis des Rechteinhabers vorliegt, eine nicht-genehmigte Veränderung bzw. Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material dar und sind somit grundsätzlich illegal"
    Im Falle von "softsubs", sofern nur eine Untertiteldatei verbreitet wird (bspw. .ass, .srt, .ssa) sollte keine URV vorliegen. Wenn das Vorhandensein des Originalliedtexts (zB. beim Eröffnungs- oder Abspannlied) eine URV darstellen sollte, kann man, und das wird ohnehin oftmals so gemacht, auf den Originalliedtext verzichten. Eine Transkription (bspw. Romaji) könnte vlt. als Entfremdung ausreichen (von Romaji kann man bekanntlich nicht auf den Originaltext schließen) und selbst falls nicht, könnte man auch noch darauf verzichten. Sonst auch noch bezogen auf (evtl.) Fänuntertitel zu Filmen, die - länderabhängig - PD/gemeinfrei/oÄ. sind, bei dennen die Verbreitung folglich legal ist, oder bei (vom Rechteinhaber) gestatteten Fänfilmen, wobei Fän-UT dazu oftmals ohnehin "softsubs" sein sollten. Folglich sollte die Aussage, so allgemein wie sie da steht, falsch sein - oder nicht? Außerdem sollte es "merkwürdig" sein, dass man eine deutschsprachige Rechtsaussage (also wohl auf deutsches Recht bezogen) mit einer englischsprachigen Quelle belegen möchte, die sich (zumindest überwiegend) auf japanisches und US-amerikanisches Recht bezieht (- wenngleich es wohl im Kern in diesem Fall nichts an dem Inhalt ändert).
  • Sollten in dem Artikel nicht auch (vermeintliche) Gründe für "Fansubs" stehen? Bspw.: a) Nichtverfügbarkeit von kommerziellen Untertiteln; dabei auch der Wunsch, dass einige Leute eine Originalfassung mit Untertiteln (OmU) sehen möchte, die manchmal (zB. bei Pokémon in Deutschland) gar nicht kommerziell angeboten wird; a') Zusätzlich könnten Gründe zur OmU-Bevorzugung erwähnt werden, wobei das nicht Fän-UT-spezifisch ist; b) (Eher im englischsprachigem als im deutschsprachigen Raum) teilw. übersetzungstechnische Überlegenheit von Fän-UT, also dass Fän-UT oft eher übersetzten, während kommerzielle "Übersetzungen" teilw. Dinge neuschreiben, häufiger ungenau oder falsch übersetzen; evtl. auch c) graphische Überlegenheit von Fän-UT (im .ass-Format) gegenüber schlichten UT auf DVD (eher auf .srt-Niveau); d) Vermeidung und Umgehung westlicher Beschneidungen (zB. Zensur bei Pocket Monsters, Naruto, usw.).

-Yodonothav (Diskussion) 00:15, 21. Okt. 2012 (CEST)

Der ganze Artikel ist ein schlechter Scherz. Von NPOV kann hier nicht mal die Rede sein, da er sich als wäre er von einer Urheberrecht-Kanzlei geschrieben liest. Nicht mal die berühmte stillschweigende Übereinkunft, die so lange bestand, wird erwähnt. Fazit: Ins Eimer damit.NicholasChambers (Diskussion) 15:20, 14. Feb. 2014 (CET)
Welche „berühmte stillschweigende Übereinkunft“? Der im Abschnitt „Ethischer Anspruch“ erwähnte Kodex, der größtenteils von den Fansubbern eh ignoriert wird. Fansubbing ist nun einmal ohne wenn und aber illegal. Von daher würde ich dich bitte auszuführen, wo der fehlende NPOV genau liegt. --Mps、かみまみたDisk. 23:58, 16. Feb. 2014 (CET)

Verurteilung wegen Untertitelung

In Japan selbst sind Fansubs gesetzeswidrig: So wurde dort im Dezember 2008 erstmals ein Japaner, der einen aktuellen US-amerikanischen Kinofilm mit japanischen Untertiteln versehen und kostenlos online verfügbar gemacht hatte, zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungsfrist beträgt drei Jahre. => Der Link besagt, dass die Person verurteilt wurde, weil sie den Film geshared hat. Es scheint mir, dass der Untertitel nicht in erster Linie das Problem war, sondern die illegalge Verbreitung des Bild- und Tonmaterials. Der Wiki-Eintrag liest sich im Zusammenhang aber so, als ob er für die Untertitelung verknackt wurde. (nicht signierter Beitrag von 85.177.209.153 (Diskussion) 21:11, 26. Mai 2013 (CEST))

Defekter Weblink

GiftBot (Diskussion) 07:11, 1. Dez. 2015 (CET)