Diskussion:Felix Gmür

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Sorry Jungens: Gmür wurde nicht heute vom Papst zum Bischof ernannt, sondern heute wurde die Ernennung verkündet. Lexikalische Korrektheit bitte. Das Datum der Ernennung ist zur Zeit nihct bekannt. --feusl 13:31, 23. Nov. 2010 (CET)

Dann hast Du keine Ahnung!!! Auf den Ernennungsurkunde steht immer das Datum der Veröffentlichung der Ernennung!--Th1979 13:35, 23. Nov. 2010 (CET)

Bitte anständig bleiben. Hast du die Ernennungsurkunde gesehen? Ich nicht. Korrekt ist eigentlich, dass der Vatikan gar keine Ernennung durchführt, sondern nur eine Wahl bestätigt. Er hat - das versteht man nördlich des Rheins vermutlich nicht - gar kein Ernennungsrecht aufgrund des Konkordates von 1828. Die Bestätigung ist übrigens schon seit einigen Tagen eingetroffen. Ich ändere dies halt noch mal... --feusl 13:38, 23. Nov. 2010 (CET)

Hier noch ein Link: http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/sonderrecht_bei_bischofswahl_1.6335456.html Lesen bildet. --feusl 13:40, 23. Nov. 2010 (CET)

Ach? dann ist er also gar nicht zum Bischof ernannt? Komisch, ein vom Papst nicht ernannter Bischof ist laut CIC überhaupt kein Bischof! Aber Du kannst gern andere Ernennungsurkunden, wie beispielsweise die des Bischofs von Trier im Internet googlen und wirst immer feststellen, dass das Datum der Veröffentlichung das Datum der Ernennungsurkunde ist. Da ändert auch schweizerisches Partikularrecht nix dran! Über die Gipfel eine Alpentals hinausschauen bildet auch!--Th1979 13:43, 23. Nov. 2010 (CET)
Can 377: "ernennt [...]oder bestätigt".
Es wäre nun wirklich interessant zu sehen, wie der Brief aus Rom in diesem Falle tatsächlich ausgesehen hat. Eine Bestätigung einer Wahl ist aber sicher nicht das Gleiche wie eine Ernennung. Im Sinne der lexikalischen Korrektheit sollte das im Artikel zum Ausdruck kommen. Soll ich bei Gelegenheit nachfragen? --feusl 13:48, 23. Nov. 2010 (CET)
Es geht nicht um den Brief aus Rom bzw. der Nuntiatur, sondern um die Päpstliche Bulle.. und die dürfte dann bei der Bischofsweihe verlesen werden... da kannste Dich ja dann vergewissern. Kann sein, dass es den kirchenrechtlichen Winkelzug beinhaltet, dass der Papst ihn zum Bischof ERNENNT und die Wahl zum Bischof von Basel BESTÄTIGT. Das wäre wirklich mal interessant zu wissen. Aber ggf. könnte man das auch schon bei Vitus Huonder googlen. --Th1979 13:52, 23. Nov. 2010 (CET)
Da heisst es im übrigen

Nos, praevia confirmatione electionis peractae a Canonicis Capituli eiusdem cathedralis Ecclesiae necnon praevia sanatione omnium et quorumcumque defectuum si qui quomodòlibet in ipsa electione irrepserint, summa Nostra potestate te nominamus Episcopum Curiensem itemque Administratorem Apostolicum pagorum Obwalden, Nidwalden, Glarus, Zürich atque alicuius partis pagi Uri cunctis cum iuribus et obligationibus.

Ernennungsbulle Vitus Huonder vom 8. Juli 2007
Es beinhaltet also beides: Confirmatio (Bestätigung) und nominamus (Wir ernennen).--Th1979 13:57, 23. Nov. 2010 (CET)
Can. 377 CIC 1983 stützt deine These des Schweizer Sonderweges nicht. Er räumt lediglich die Möglichkeit eines Partikularrechts der Bischofswahl durch das Konsultorenkollegium/ Domkapitel ein, das es in Deutschland auch gibt. Trotzdem werden die Gewählten Bischöfe durch den Papst ernannt!--Th1979 14:04, 23. Nov. 2010 (CET)

Ich kenne die Stelle, aber ich kenne auch den Interpretationsspielraum und die Ungenauigkeit von Juristerei. Du solltest einräumen, dass dies "deines Erachtens" so ist - um andere Meinungen zuzulassen. Kann mit der jetzigen Formulierung leben und muss back to work...--feusl 14:09, 23. Nov. 2010 (CET)

Dann solltest Du auch Deine Subjektivität einräumen! Achte mal bei der Bischofsweihe darauf, ob die Urkunde ein nominamus enthält. Dann sollten wir beide Klarheit haben.--Th1979 14:13, 23. Nov. 2010 (CET)
Danke für den unterhaltsamen Dialog. Herr Gmür schreibt in seinem Brief mit Datum 22. November 2010 an seine Seelsorger: "Papst B. ... wird mich am 23. November 2010 zum Bischof von Basel ernennen". -- Michael Kühntopf 21:45, 23. Nov. 2010 (CET)
Und der Vergleich mit dem Bistum Chur nützt nichts, denn dor tist die Rechtslage anders. Die Art und Weise der Bischofswahl in Basel ist - wenn ich das richtig in Erinnerung habe - weltweit einmalig. --Badener 22:10, 23. Nov. 2010 (CET)

Genau. Und Basel (bzw. Solothurn) liegt nicht in einem Alpental, auch wenn sich das noch nicht bis Erfurt herumgesprochen hat. --188.60.9.22 22:22, 23. Nov. 2010 (CET)

Nur zur Info: Hier stehen ein paar Sätze dazu. --Badener 08:53, 24. Nov. 2010 (CET)

Noch eine Meldung aus Erfurt: Erstens Wikipedia ist keine Quelle. Zweitens, dass das Domkapitel den Bischof von Basel (ohne Vorschlagsrecht des Papstes) wählt, ist doch völlig unstreitig. Trotzdem muss er (wie das Gmür offensichtlich auch selber sieht) vom Papst ernannt werden (und eben nicht vom Domkapitel). Das ist ein Vorgang, der auch im politischen Leben oft vorkommt: Der Bundestag in Deutschland wählt den Bundeskanzler (hier allerdings zunächst auf Vorschlag des Bundespräsidenten). Der Bundespräsident aber ernennt ihn (auch wenn er an das Votum des Bundestages gebunden ist). Also dürfte "ernennt" die richtige Terminologie sein. Erfurter63 18:14, 24. Nov. 2010 (CET)

Ist es jetzt nicht klar, dass die Bischofsweihe in Olten stattfindet? Auf der Website des Bistums ist das schon bekanntgegeben.--Lst.000 10:22, 7. Jan. 2011 (CET)

Doch, doch, das ist so. -- Michael Kühntopf 20:20, 7. Jan. 2011 (CET)

Mitgliedschaften Studentenverbindungen

Sind die wichtig? Sollte man die entfernen? -- Michael Kühntopf 20:49, 18. Jan. 2011 (CET)

Natürlich wichtig. Lebensbund! --Manuel Aringarosa 13:55, 19. Jan. 2011 (CET)

Gmür akzeptiert Segnung gleichgeschlechtlicher Paare in seinem Bistum

Im Bistum Basel akzeptiert Gmür die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare in seinem Bistum. TaccoBell55 (Diskussion) 05:02, 13. Feb. 2014 (CET)

Hier schreibst du, er akzeptiere. Im Artikel steht, er befürworte; das ist doch ein Unterschied.--Turris Davidica (Diskussion) 09:55, 13. Feb. 2014 (CET)