Diskussion:Feuerwehr Offenbach am Main
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Feuerwehr Offenbach oder Feuerwehren in Offenbach
Meines Erachtens handelt es sich bei der "Feuerwehr Offenbach" um eine einzige Feuerwehr, welche sich in verschiedene "Abteilungen/Einheiten/Züge/wie auch immer" aufgliedert. Im Artikel war aber die Rede von 3 freiwilligen Feuerwehren und einer Berufsfeuerwehr, somit müssten in Offenbach vier unabhängige Feuerwehren existieren. Was davon trifft nun zu? --Brandpatsche 16:49, 12. Jan. 2007 (CET)
- Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz, § 7, Absatz (2):
- „Städte mit mehr als 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern müssen Einheiten aus hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen aufstellen (Berufsfeuerwehr). Sie sollen durch Einheiten aus ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen (Freiwillige Feuerwehr) ergänzt werden.“
- Ehrlich gesagt: die Bezeichung Freiwillige Feuerwehr bzw. Berufsfeuerwehr finde ich schon in Ordnung und besser als Einheiten, weil es im allgemeinen Sprachgebrauch so genannt wird und im Gesetz zumindest in Klammern auch so steht. Organisatorisch ist es so, dass es in den Freiwilligen Feuerwehren jeweils Wehrführer gibt, die dem „Chef“ der Feuerwehr einer Stadt unterstellt sind (Stadtbrandinspektor genannt, in Städten mit Berufsfeuerwehr ist jedoch der Amtsleiter diesem übergeordnet). D.h. der „Chef“ ist in diesem Fall tatsächlich für mehrere Feuerwehren zuständig, er wird bei seiner Arbeit aber durch die Wehrführer entlastet. Und die Wehrführer heißen ja auch nicht Einheitsführer, denn so werden üblicherweise die Personen genannt, die bei einem Einsatz für eine taktische Einheit der Feuerwehr verantwortlich sind. Also ich würde es bei dem Begriff Feuerwehr belassen! --th 17:21, 12. Jan. 2007 (CET)
- Eigentlich eine ganz klare Sache. Im Gesetz ist eindeutig von Einheiten die Rede und so lange alle unter einem "Amtsleiter" stehen, sind das auch keine eigenständige Feuerwehren. Dass diese von "Wehrführern" geleitet werden, liegt wohl daran, dass man sich organisatorisch an Landkreisen mit nur freiwilligen Feuerwehren orientiert hat. Der Wehrführer ist allerdings nichts anderes als das was bei anderen Feuerwehren "Zugführer" (Funktion, nicht Rang/Ausbildungsgrad), "Abteilunsleiter" oder ähnlich genannt wird. Daraus ergibt sich dann auch die interne Bezeichnung als "Feuerwehren", auch wenn dies nicht zutreffend ist. Die Bedeutung der Klammern im Gesetz ist nicht klar ersichtlich. M.E. legt sie nur fest, dass "ehrenamtliche Feuerwehrangehörige" der Freiwilligen und "hautpamtliche Feuerwehrangehörige" einer Berufsfeuerwehr angehören. Dass es innerhalb einer Feuerwehr nochmals eine Differenzierung in mehrere Feuerwehren gibt ist aus dem Gesetz nicht ersichtlich, da hier von Einheiten die Rede ist. --Brandpatsche 14:21, 13. Jan. 2007 (CET)
- Brandpatsche, da Du Deine eigene Diskussion ja ohne eine weitere Antwort gelöscht hast, machen wir eben hier weiter, mir auch recht. Wie ich Dir bereits geschrieben hatte, ist im HBKG ausdrücklich von "Ortsteilfeuerwehren" die Rede (§7). Die Bezeichnung "Feuerwehr" ist im Gegensatz zu "Einheit" umgangssprachlich auch üblich, die Namensbildung ist ebenfalls im §7 geregelt!. Von eigenständigen Feuerwehren war im Artikel nie die Rede! Eigentlich könnte man sich das aber auch denken, denn schließlich stehen diese Einheiten alle unter der gleichen Überschrift Feuerwehr Offenbach. Verstehst Du das denn nicht? Es gibt pro Gemeinde eine Feuerwehr, die jedoch aus verschiedenen Einheiten besteht, die aber eben die Bezeichnung Feuerwehr führen! Wenn Du die Freundlichkeit besäßest, die Verschlimmbesserung bitte wieder rückgängig zu machen? Argh!--Multicoated 16:36, 13. Jan. 2007 (CET)
- Ich habe es selbst erledigt, vergiss es. Dass, über was Du Dich hier ereiferst, kann man gut in einem knappen Satz erklären, ich mache das jetzt entsprechend. --Multicoated 16:43, 13. Jan. 2007 (CET)
- So, jetzt geht das doch auch verständlich aus dem Artikel hervor. --Brandpatsche 23:32, 13. Jan. 2007 (CET)