Diskussion:Florenverfälschung
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Diese Aussage ist sachlich falsch, "Florenverfälschung" beinhaltet z.B. im Sinne des § 41 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz den gesamten Tatbestand einer Verfälschung der Flora (und Fauna: vgl. "Faunenverfälschung") durch gebeitsfremde ARTEN (und die hier erwähnten gebeitsfremden Gene/Genotypen). Oder anders ausgedrückt: (Faunen-) und Florenverfälschung ist die Verälschung des (ein)heimischen Artenpools durch gebietsfremde Arten UND Gene/Genotypen.
Faunenverfälschung
... wäre einen Artikel wert ... 2003:E8:5F1F:3C81:5110:DE10:2FFC:10DC 19:45, 21. Jan. 2021 (CET)