Diskussion:Flugverbotszone
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Begrifflichkeiten (war: Fukushima 1)
Hallo, ich habe mich überzeugen lassen, den Satz über Fukushima erstmal zu re-revertieren. 100% überzeugt bin ich davon aber noch nicht: Wenn man sich en:No-fly_zone mal anschaut, gibt es weltweit eine ganze Menge ziviler Flugverbotszonen und mir ist nicht ganz klar, warum gerade diese etwas besonderes sein sollte. Grüße, --El Grafo (COM) 11:23, 17. Mär. 2011 (CET)
- Es gibt hierzu ein NOTAM:
B1080/11 NOTAMR B1048/11
Q) RJJJ/QXXXX/IV/M/EW/000/999/3725N14102E017
A) RJSS B) 1103150259 C) PERM
E) IN ACCORDANCE WITH THE ARTICLE 80 OF CIVIL AERONAUTICS LAW,
FLT PROHIBITED AREA IS ESTABLISHED AS FLW,
IDENTIFICATION : RJP1
AREA : WI A RADIUS OF 30KM FM 372529N1410158E
(THE TOKYO ELECTRIC POWER CO.INC. FUKUSHIMA NO.1,
OKUMA-FUTABA-CHO FUTABA-GUN IN FUKUSHIMA)
RMK/SEE AIP ENR 5.3-29
F) SFC G) UNL
CREATED: 15 Mar 2011 03:03:00
SOURCE: RJAAYNYX
Dass es sich dabei um eine "echte" Flugverbotszone handelt bezweifle ich, denn ein Luftsperrgebiet (Prohibited Area) ist rechtlich etwas anderes. --DolphinBGG 18:20, 17. Mär. 2011 (CET)
- Allein in Deutschland gibt es an die 100 ED-R, alle "ohne Angabe von Gründen" - und die Gründe, warum man Fukushima nicht überfliegen sollte, liegen auf der Hand. --08-15 02:05, 18. Mär. 2011 (CET)
- Moment: Im NOTAM ist schon von "prohibited" die Rede. Ein Flugbeschränkungsgebiet (hierzulande ED-R) wäre lediglich "restricted" … --El Grafo (COM) 08:49, 18. Mär. 2011 (CET)
- Demnach wäre das wohl ein en:Prohobited airspace – wo genau liegt denn da der Unterschied zur en:No-fly zone bzw. gibt es überhaupt einen? Oder ist unser ganzer Abschnitt zu "zivilen Flugverbotszonen" Quatsch und die Dinger sind rein militärisch, während die zivilie Variante unter Luftsperrgebiet aka prohibited airspace beschrieben werden sollte? --El Grafo (COM) 10:03, 18. Mär. 2011 (CET)
- Moment: Im NOTAM ist schon von "prohibited" die Rede. Ein Flugbeschränkungsgebiet (hierzulande ED-R) wäre lediglich "restricted" … --El Grafo (COM) 08:49, 18. Mär. 2011 (CET)
- Die Unterteilung in zivile und militärische Zonen habe ich vor einigen Tagen übersichtshalber eingefügt, weil der Artikel alles mögliche miteinander vermischte. Inhaltlich sehe ich eine Prohibited Area aber keineswegs als No-Fly Zone an. Bei en:No-fly_zone#Prohibited_Areas steht: In the United States, (...) "no-fly zone" has no legal meaning. What most people would consider a "no-fly zone" is (...) a "Prohibited Area". Auch in Deutschland gilt der Begriff Prohibited Area (ED-P, auch wenn es derzeit keine davon gibt). Die Einleitung zu en:No-fly_zone sagt aus: A no-fly zone (or no-flight zone) is a territory over which aircraft are not permitted to fly. Such zones are usually set up in a military context, somewhat like a demilitarized zone in the sky. Das trifft es ganz gut und unterscheidet die "no-fly zone" von der "Prohibited Area". Hier in diesem Artikel spiegelt sich nur wieder, was ein scheinbar verbreiteter Irrtum ist: Ein Luftsperrgebiet oder Flugbeschränkungsgebiet wird der Einfachheit wegen mit dem Begriff Flugverbotszone gleichgesetzt und entspricht dabei dann auch der englichen Übersetzung no-fly zone. --DolphinBGG 14:06, 18. Mär. 2011 (CET)
- Die Unterteilung war auf jeden Fall schonmal ein Schritt in die richtige Richtung. Wir sollten aber unbedingt noch einen Schritt weiter gehen und den zivilen Teil nach Luftsperrgebiet auslagern und das ganze klarer voneinander abgrenzen. Für die XY-P's sollte sich Material in den einschlägigen ICAO-/JAA-Richtlinien bzw. im LuftVG finden lassen, aber wie sieht es mit den "echten" Flugverbotszonen aus? Auf welcher Rechtsgrundlage werden die verhängt? Schätze, da wird man wohl mal bei der UN gucken müssen? --El Grafo (COM) 09:24, 19. Mär. 2011 (CET)
- Das steht doch schon im Artikel: Kapitel 7 der Charta der Vereinten Nationen --08-15 12:23, 19. Mär. 2011 (CET)
- Autsch, das habe ich tatsächlich überlesen, danke! (Hier der deutsche Text des entspr. Kapitels) --El Grafo (COM) 12:38, 19. Mär. 2011 (CET)
- Das steht doch schon im Artikel: Kapitel 7 der Charta der Vereinten Nationen --08-15 12:23, 19. Mär. 2011 (CET)
- Die Unterteilung war auf jeden Fall schonmal ein Schritt in die richtige Richtung. Wir sollten aber unbedingt noch einen Schritt weiter gehen und den zivilen Teil nach Luftsperrgebiet auslagern und das ganze klarer voneinander abgrenzen. Für die XY-P's sollte sich Material in den einschlägigen ICAO-/JAA-Richtlinien bzw. im LuftVG finden lassen, aber wie sieht es mit den "echten" Flugverbotszonen aus? Auf welcher Rechtsgrundlage werden die verhängt? Schätze, da wird man wohl mal bei der UN gucken müssen? --El Grafo (COM) 09:24, 19. Mär. 2011 (CET)
- Die Unterteilung in zivile und militärische Zonen habe ich vor einigen Tagen übersichtshalber eingefügt, weil der Artikel alles mögliche miteinander vermischte. Inhaltlich sehe ich eine Prohibited Area aber keineswegs als No-Fly Zone an. Bei en:No-fly_zone#Prohibited_Areas steht: In the United States, (...) "no-fly zone" has no legal meaning. What most people would consider a "no-fly zone" is (...) a "Prohibited Area". Auch in Deutschland gilt der Begriff Prohibited Area (ED-P, auch wenn es derzeit keine davon gibt). Die Einleitung zu en:No-fly_zone sagt aus: A no-fly zone (or no-flight zone) is a territory over which aircraft are not permitted to fly. Such zones are usually set up in a military context, somewhat like a demilitarized zone in the sky. Das trifft es ganz gut und unterscheidet die "no-fly zone" von der "Prohibited Area". Hier in diesem Artikel spiegelt sich nur wieder, was ein scheinbar verbreiteter Irrtum ist: Ein Luftsperrgebiet oder Flugbeschränkungsgebiet wird der Einfachheit wegen mit dem Begriff Flugverbotszone gleichgesetzt und entspricht dabei dann auch der englichen Übersetzung no-fly zone. --DolphinBGG 14:06, 18. Mär. 2011 (CET)
Super, so macht das ganze doch schon viel mehr Sinn. Besten Dank an 08-15! --El Grafo (COM) 16:48, 20. Mär. 2011 (CET)
Sinnfehler bei"Durchsetzung"
IMHO hat der Darfur-Konflikt nichts bei der Durchsetzung zu suchen. Ich finde die alte Gliederung vom 09:03, 19. Mär. 2011 besser und übersichtlicher. Auch die gelöschten Inhalte sind eigentlich von grosser Bedeutung, denn eine NFZ kann eben nicht nur militärisch sein sonder AUCH zivil. --ReneDens 11:05, 22. Mär. 2011 (CET)
- Hallo, hast du Quellen für zivile NFZ, die keine Luftsperrgebiete sind? Praktisch alles, was die Tagespresse im zivilen Bereich als "Flugverbotszone" bezeichnet, sind nämlich keine solchen, sondern prohibited areas bzw. in Deutschland ausschließlich restricted areas (Flugbeschränkungsgebiete). Die gelöschten Inhalte sind nicht gelöscht, sondern befinden sich jetzt unter Luftsperrgebiet, siehe auch den Abschnitt #Begrifflichkeiten (war: Fukushima 1) weiter oben.--El Grafo (COM) 11:16, 22. Mär. 2011 (CET)
- Ah danke für die Info, aber die Tatsache dass "was die Tagespresse im zivilen Bereich als "Flugverbotszone" bezeichnet, [sind] nämlich keine solchen, sondern prohibited areas bzw. in Deutschland ausschließlich restricted areas (Flugbeschränkungsgebiete) sind." (Hab das von dir geklaut) eigentlich erwähnensenswert=einfügungswert ist.
Könnte man doch einfügen. --ReneDens 20:43, 22. Mär. 2011 (CET)
- Kritik an der Tagespresse gehört nicht in diesen Artikel; das Inhaltliche steht schon in der Einleitung. --08-15 23:10, 22. Mär. 2011 (CET)
- Naja, da das ja eine sehr weit verbreitete Unwissenheit ist, könnte man einen neutral formulierten BKH a la "Dieser Artikel …" imho durchaus vertreten. Nicht als Kritik an der Presse, sondern als Leserservice. Denn wenn es beim nächsten G7-Gipfel oder Papstbesuch wieder heißt, die Regierung hätte eine "Flugverbotszone" über Hintertupfingen verhängt, landet der Leser erstmal hier und muss erst die Einleitung lesen, bis er merkt, dass er hier vollkommen falsch ist. (Wobei die natürlich auch wieder nicht soo lang ist, dass das wirklich ein Problem wäre.) --El Grafo (COM) 16:56, 23. Mär. 2011 (CET)
- Kritik an der Tagespresse gehört nicht in diesen Artikel; das Inhaltliche steht schon in der Einleitung. --08-15 23:10, 22. Mär. 2011 (CET)
Widerspruch
Wenn eine Flugverbotszone "ein Luftraum ist, in dem aus militärischen Gründen sämtliche Flugbewegungen von Luftfahrzeugen verboten sind", warum wird dann in Libyen täglich aus der Luft gebombt? Da ist doch entweder die gemäß des UN-Mandates zu schützende F.zone gar nicht vorhanden oder die Definition ist falsch. (nicht signierter Beitrag von 212.147.5.100 (Diskussion) 23:27, 26. Mär. 2011 (CET))
- Naja, „die Guten“™ müssen sich halt drum kümmern, dass „die Bösen“ sich an das Verbot halten. Ich denke, unsere Definition ist ungenau. --El Grafo (COM) 14:48, 28. Mär. 2011 (CEST)
- Na ja, in der UN-Resolution werden erst alle Flüge verboten und dann bestimmte Ausnahmen definiert. Damit wäre die Einleitung wohl etwas überladen. --08-15 23:37, 28. Mär. 2011 (CEST)
- Wie wär's, wenn wir den zweiten (Monster-) Satz (Bekannt geworden sind Flugverbotszonen …) irgendwo anders unterbringen und an dessen Stelle einen knappen Satz à la Zur Durchsetzung der Zone können Ausnahmen gemacht werden einfügen? Aus dem Monstersatz könnte man sicher einen eigenen Abschnitt zu bedeutenden NZFz o.ä. basteln; man müsste halt aufpassen, dass da nicht so ein Mumpitz wie in en:No-fly zone bei rauskommt, wo munter NFZs und prohibited und restricted areas durcheinandergeworfen werden. --El Grafo (COM) 11:06, 29. Mär. 2011 (CEST)
- Na ja, in der UN-Resolution werden erst alle Flüge verboten und dann bestimmte Ausnahmen definiert. Damit wäre die Einleitung wohl etwas überladen. --08-15 23:37, 28. Mär. 2011 (CEST)
Beispiel Zonengrenze
Die räumliche Ausdehnung und die jahrzehntelange Existenz würde die Erwähnung der Flugverbotszone entlang der Zonengrenze als herausragendes Beispiel rechtfertigen. --91.47.183.160 16:54, 20. Jul. 2014 (CEST)
Bearbeiten vs. [Bearbeiten]
Layout scheint bei diesem Lemma nicht in Ordnung zu sein, bei neuen Abschnitten wird der Bearbeitungs-Link sowohl auf FF wie Chrome falsch angezeigt. Kein - [Bearbeiten] - , sondern ein großer Link - Bearbeiten -. (nicht signierter Beitrag von 95.90.214.42 (Diskussion) 23:26, 3. Mär. 2016 (CET))