Diskussion:Fonds commun de placement
Ich finde es etwas gefährlich, eine Gesellschaftsform nach dem Recht dreier Länder ohne spezifische Unterscheidung abzuhandeln. Üblicherweise unterscheidet sich ja das Recht in den einzelnen Ländern immer etwas. Als Rechtsgrundlage werden nur luxemburgische Gesetze aufgeführt (geraten aufgrund der www-Adresse), dafür wird bei den Weblinks aussschliesslich auf die französische Aufsichtsbehörde verwiesen. Ich denke, eine Überarbeitung würde guttun. -- Zehnfinger 14:34, 16. Okt. 2007 (CEST)
Gesellschaft ? Nee...
Obacht, einen FCP als "Gesellschaft" darzustellen ist falsch. Ein FCP ist keine Gesellschaft, sondern ein vertraglich geregeltes Gesamthandseigentum. Im französischen "Propriété collective indivise". (nicht signierter Beitrag von 195.49.41.8 (Diskussion) 12:29, 21. Jul 2011 (CEST))