Diskussion:Forellensee Holm

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"Aufgrund der Größe, seiner künstlichen Entstehung und keiner für den Fischwechsel relevanten Verbindung zu anderen Gewässern, unterliegt der Forellensee Holm keiner gesetzlichen Hegepflicht und Fischereischeinpflicht."

Ich hätte gerne einen Beleg für die Behauptung, dass für dieses Gewässer keine Fischereischeinpflicht besteht! Soweit ich weiss, darf in der BRD kein Gewässer ohnne Fischereischein im privaten Sinne mit der Handangel befischt werden. Diese Behauptung wird nur gerne von Forellenteich-Besitzern aufgestellt, um unwissende Kundschaft anzulocken!

Da immernoch keine Belege für die Aussage erbracht wurden, habe ich den Absatz gelöscht!Latscho (Diskussion) 22:26, 6. Mai 2012 (CEST)

Es ist richtig, dass man in SH einen Fischereischein braucht. Andere Bundesländer verlangen ihn zum Angeln (in Angelseen) nicht (z. B. Niedersachsen), aber in jedem Fall braucht man eine Fischerprüfung. (nicht signierter Beitrag von Biotom (Diskussion | Beiträge) 12:13, 13. Feb. 2014 (CET))