Diskussion:Fräsmaschinen-Fall
"Fräsmaschinenfall" oder "Fräsmaschinen-Fall"
Google spricht sich recht eindeutig für die erste Variante aus, in der Liste der Fallbeispiele in der Rechtswissenschaft werden alle Varianten durchgespielt. Wie soll das Lemma denn heissen? Die letzte Umbenennung wurde ja leider nicht begründet.--schreibvieh muuuhhhh 15:44, 2. Mai 2007 (CEST)
- Na wenn Google kein Argument ist ;-) --CJB 16:32, 2. Mai 2007 (CEST)
- Ich bin gerade beim Lesen darüber gestolpert und schließe mich den Vorrednern an. Ein Kompositum wird ohne Bindestrich gebildet. Ich würde das verschieben, wenn es bei Zeiten keine Einwände gibt. --MephistoGF (Diskussion) 14:49, 21. Mär. 2016 (CET)
- Du irrst. Bei Komposita schreibt die deutsche Rechtschreibung die Durchkopplung zwingend vor. Wer sie nicht verwendet, macht es falsch. Grüße --h-stt !? 15:38, 21. Mär. 2016 (CET)
- Vielleicht irrst aber auch du. Komposita werden in der Regel zusammengeschrieben. Die Durchkoppelung erfolgt, wenn das Bestimmungswort eine mehrteilige Wortgruppe ist. So verhält es sich hier m.E. nicht, weswegen es korrekt Fräsmaschinenfall heißen müsste. Beste Grüße --MephistoGF (Diskussion) 16:23, 21. Mär. 2016 (CET)
- Du irrst. Bei Komposita schreibt die deutsche Rechtschreibung die Durchkopplung zwingend vor. Wer sie nicht verwendet, macht es falsch. Grüße --h-stt !? 15:38, 21. Mär. 2016 (CET)
Unklar was da nun eigentlich entschieden wurde
Ich hab den Artikel mehrmals gelesen, aber es ist mir immernoch nicht klar, wie da nun eigentlich entschieden wurde (und warum). Kann man das nicht bitte etwas klarer formulieren? --82.83.126.246 09:53, 10. Jun. 2009 (CEST)
- In der Einleitung steht, was den Fall bedeutend macht. Hinweis: Der Sachverhalt ist es nicht. Daher muss dieser auch nicht weiter ausgeführt werden. --h-stt !? 13:29, 11. Jun. 2009 (CEST)
- Falsch. Es geht bei Wikipedia darum Wissen verständlich zu vermitteln. Hier ist nichts verständlich. Es sollte kurz erwähnt werden wie denn nun das Ganze entschieden wurde. bzw welche Konsequenzen dies für die Beteiligten hatte. So wie er jetzt ist, ist dieser Artikel unvollständig. --95.88.226.204 04:51, 9. Aug. 2010 (CEST)
Recht wirre Falldarstellung. Besser wäre es, die Parteien als A,B,C und D zu bezeichnen. Dass die Maschine beim A verbleibt sollte an den Anfang (bildliche Vorstellungen gehören an den Anfang). Wie wäre es, wenn C zu Schluss der A das Eigentum verschafft, die irrtümlich eine andere Maschine annimmt? Doppeltes Eigentum der A? Anspruch auf Eigentum an sich selbst? Köstlich! --Scharfsinn 15:54, 7. Nov. 2011 (CET)