Diskussion:Frachtgeschäft
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Einleitungssatz
Der Einleitungssatz ist unsauber formuliert. Mit Frachtgeschäft ist im HGB der vierte Abschnitt des vierten Buchs bezeichnet, der Vertrag allerdings heißt Frachtvertrag (§ 407 HGB). -- Milan-See 10:28, 19. Dez. 2006 (CET)