Diskussion:Fraktionsdisziplin

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In Wahlsystemen mit Mehrheitswahlrecht

kann die Fraktion in der Regel keinen zu großen Druck aufbauen, da in diesen einer Person und nicht einer Partei(liste) eine Stimme gegeben wird. Steht dort.

Das stimmt so nicht.

Ein Wahlsystem erhält seine spezifische Funktion erst im Rahmen des Systems, innerhalb dessen es operiert, d.h. es ist ein bedeutender Unterschied ob das System präsidentiell oder aber parlamentarisch ist. In den USA ist es durchaus richtig, dass die Fraktionsdisziplin nicht vorhanden ist, aber dies resultiert nicht daraus, dass es ein Mehrheitswahlsystem ist, sondern vielmehr aus dem Fakt, dass die Exekutive nicht durch das Parlament abberufen werden kann, da es sich um ein präsidentielles System und nicht um ein parlamentarisches System handelt. Das ist der Grund für eine Konfliktlinie Parlamente vs. Präsident.

Im britischen System hingegen (auch Mehrheitswahl) spielt die Fraktionsdisziplin sehr wohl eine gewichtige Rolle, v.a. wenn man bedenkt, dass instabile Mehrheiten (die der fehlenden Fraktionsdisziplin verschuldet wären) ein eventuelles Missstrauensvotum zur Folge hätten (ganz abgesehen davon, dass ein Scheitern von wichtigen Gesetzesbeschlüssen per Konvention auch als Misstrauensvotum gesehen wird). Abseits davon gibt es noch die "WHIPS" (einpeitscher) die dafür sorgen, dass abgeordnete anwesend sind usw...

so kann das auf KEINEN fall stehen bleiben. das ist nicht nur unsachlich, sondern schlichtweg falsch!!! DAS MUSS WIRKLICH RAUS (nicht signierter Beitrag von 85.181.20.53 (Diskussion | Beiträge) --DanielDüsentrieb 21:26, 27. Okt. 2009 (CET))

Dass bei einem Mehrheitswahlrecht keine Fraktionsdisziplin notwendig ist, kann man derzeit ganz einfach durch einen Blick nach Großbritannien widerlegen. Insofern würde ich dir Recht geben. Bitte korrigiere den Text! C-Kobold (Diskussion) 06:55, 22. Jun. 2018 (CEST)

Gewissensentscheidungen

Nach unserer Verfassung gibt es keine "Gewjjjjjissenseintscheidungen" bzw. einen Unterschied zwischen "normalen" und "Gewissens-"entscheidungen. Der GG-Artikel 38 ist da sehr eindeutig. Er betont einzig die Freiheit des Abgeordneten. Der Bezug auf das Gewissen ist nur ein Hinweis an die Abgeordneten, verantwortungsvoll mit dieser Freiheit umzugehen, mehr nicht.

Den Fraktionszwang - so wie das hier auch im Artikel richtig beschrieben ist - gibt es in Deutschland nicht. Die Fraktionsbildung ist jedoch der Versuch, die Freiheit des Abgeordneten auszuhöhlen, d.h. den einzelnen Abgeordneten unter Druck setzen zu können, so wie im Artikel auch beschrieben. Insofern ist bereits die Verwendung des Begriffs "Gewissensentscheidung" im Abschnitt "Deutschland" in dem Sinne wertend, als dass dadurch suggeriert wird, es gäbe wirklich in unserer Verfassung verschiedene Entscheidungsformen, die die Freiheit des Abgeordneten in unterschiedlicher Weise einschränken. Der Begriff "Gewissensentscheidungen" sollte deswegen besser vermieden oder nur in Anführungsstrichen und mit Erläuterungen verwendet werden, da man sich sonst eine bestimmte politisch gefärbte Sichtweise zu Eigen macht, die nicht in einen WP-Artikel gehört. 85.176.5.25 16:00, 7. Feb. 2011 (CET)

Dass das Grundgesetz mit (nettgemeinten) "Hinweisen" arbeitet, halte ich fuer unbegruendet. Dass die Parlamentarier nur ihrem Gewissen unterworfen sind ist KEIN Hinweis auf "verantwortungsvollen Umgang mit 'dieser Freiheit'" (was auch immer mit 'dieser Freiheit' gemeint ist), sondern die Verpflichtung nur der eigenen Meinung zu folgen und nicht der Meinung der Fraktion/Partei/Regierung/etc. --78.53.149.244 11:00, 29. Jun. 2017 (CEST)

Abschnitt "Gründe" : kein einziger Beleg

=> imo zahlreiche POVs/TFen . Vor- und Nachteile wäre imo eine neutralere Abschnitt-Überschrift. --Neun-x (Diskussion) 16:30, 10. Aug. 2015 (CEST)

Regierung neuerdings in der GesetzGEBUNG taetig? Gewaltenteilung ade?

Zitat aus dem Wikipedia-Artikel: (Absatz 'Gruende', Punkt 4) "Ohne Fraktionsdisziplin wäre die Arbeitsfähigkeit der Regierung stark eingeschränkt, da (...)die Gesetzgebung blockiert werden würde."

1) Leider kann ich die Quelle nicht ordentlich zuordnen, diese also auch nicht ueberpruefen. Woher kommen die Informationen genau?

2) Sollte die Regierung nicht die Gesetze ausfuehren und sich aus der Gesetzgebung raushalten? Dass die Regierung dem Parlament von ihren Noeten und Wuenschen berichtet ist eine Sache, aktiv (formell/informell) zu verhindern, dass den Wuenschen nicht nachgekommen wird, ist allerdings ein massiver Eingriff in die Gewaltenteilung. Schlimmer noch: Es ist nicht explizit nur die jeweilige Regierung, sondern das politische System ist insgesamt so angelegt.

3) Zitat aus Punkt 4: "von Abweichlern aus der eigenen Fraktion und von der Opposition (...) die Gesetzgebung blockiert werden würde" - Die Parlamentarier und potentiellen Abweichler sind in Deutschland doch Vertreter des Volkes lt. GG und in anderen parlamentarischen Demokratien ist es wahrscheinlich aehnlich, und nicht Verteter der Partei/Fraktion/Exekutive. Da nach der Wahl das Parlament zu > 50% aus Partei A und B besteht (oder absolute Mehrheit), diese dann eine Regierung bilden (Koalition) UND dazu auch noch Fraktionszwang/disziplin und strikte Einhaltung des Koalitionsvertrages besteht, ist die Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive faktisch nicht mehr vorhanden.

Ist der Abschnitt 'Gruende' Propaganda und kennt jemand die Quelle? Dass Fraktionszwang/disziplin tatsaechlich Usus sind in Deutschland ist unbestritten, und das macht mir in Anbetracht der in Punkt 2) und 3) angefuehrten Sachverhalte ernsthaft Sorgen. 'Im Namen des Volkes' ist einfach nur noch blanker Hohn.

--78.53.149.244 10:34, 29. Jun. 2017 (CEST)

In parlamentarischen Demokratien wie in Deutschland sind die klassischen Gewalten eben üblicherweise weniger stark getrennt als in präsidialen Systemen wie den USA. Das nennt sich auch „Gewaltenverschränkung“. --Mama Leone (Diskussion) 11:29, 29. Jun. 2017 (CEST)
Danke fuer den Verweis, auch wenn eher Korrelation als Kausalitaet vorliegt. Eine Abhaengigkeit vom Praesidialen, um die Gewalten sauber zu trennen sehe ich nicht vorliegen. Lt. Bundesamt fuer politische Bildung (BPB) besteht die Gewaltenverschraenkung in der BRD aus dem Umstand, dass z.B. Regierungschef und -minister auch noch weiterhin im Parlament sitzen. In erster Linie ging es um die nicht zuordenbare Quelle des Absatzes 'Gruende'.
Mein Hinweis auf unzureichende Gewaltenteilung bezog sich konkret auf die Praemisse aus Punkt 4 in 'Gruende', die impliziert, dass die Legislative der Regierung keine nennenswerten Schwierigkeiten bereiten moege in ihrer "Arbeitsfaehigkeit".
Dass das Gebot aus Art. 38 GG (Nur dem Gewissen folgend) systematisch und dirigiert gebrochen wird, macht z.B. BK Merkels "diesmal wird abgestimmt nach dem Gewissen" (sinngemaess, bez. Abstimmung Homo-Ehe-Gesetzentwurf) ausreichend deutlich. (Neben den diversen formellen Vorkommnissen der "Disziplin" in Partei- und Fraktions-GO)
Weiterhin ging es mir um den Sachverhalt, dass durch die Installation von Fraktionsdisziplin/-zwang bzw. Parteidisziplin/-zwang - egal ob formell oder informell - eine Parteienoligarchie zumindest gefoerdert wird. --78.53.149.2 14:43, 30. Jun. 2017 (CEST)

Bundesverfassungsgericht

Mir fehlen im Artikel Hinweise auf das Bundesverfassungsgericht. Hat noch nie ein einzelner Abgeordneter oder eine Institution wie z.B. ein Landesparlament gegen die illegale Praxis des Fraktionszwanges geklagt? Warum wird dieses ungesetzliche Verhalten seit über 70 Jahren unwidersprochen hingenommen. Geht der Konsenz der Ignoranz wirklich so weit, daß sich niemand dagegen auflehnt? Wenn ich als Privatperson Anzeige erstatte, weil eine Entscheidung "meiner" Volksvertretung mittels Fraktionsdisziplin erzwungen wurde, wird diese Klage angenommen? Und ermittelt dann seriös ein Staatsanwalt? Ich bin juristischer Laie, vielleicht kann dies ein kompetenter Wiki-Mitarbeiter beantworten und ggf. in den Text einarbeiten. Ach ja, als ich vor 40 Jahren im Politikunterricht die gleiche Frage stellte, erhielt ich als Antwort nur ein Schulterzucken - jetzt möchte ich das endlich mal wissen ;-) Joethepoe (Diskussion) 09:55, 17. Feb. 2020 (CET)

Ne, hat kein Mandatsträger. Weil jeder der ein Mandat erringt sehr schnell feststellt, dass Fraktionsdisziplin notwendig ist, damit wir keine Bananenrepublik sind. In den Fraktionsarbeitsgruppen, Fraktionsarbeitskreisen und der Fraktionssitzung selber wird beinhart diskutiert und oft lange um Entscheidungen gerungen. Wenn schließlich in der Fraktionssitzung abgestimmt wird, wird dann aber erwartet, dass die Unterlegenen nach außen, die Mehrheitsmeinung vertreten, sonst würde jede Fraktion nach außen als Hühnerhaufen wahrgenommen werden, der für nichts steht. Zwang gibt es keinen! Es gibt nur eine Disziplin. Wer sich nicht daran hält, hat halt keine Chance auf höhere Ämter. Das ist in jedem Verein so und menschlich und normal. Einfach mal selbst um ein Mandat bemühen, Ihre Meinung ("ungesetzliches Verhalten") wird sich bei Erfolg sehr schnell ändern. --Berlinschneid (Diskussion) 22:33, 5. Mär. 2020 (CET)

→:Ich habe Verständnis für diese pragmatische Argumentation, dennoch bleibe ich bei dem Wort ungesetzlich, denn eine Formulierung im GG "Entscheidung nur nach dem Gewissen" schliesst nach meiner Meinung eine andere, fraktionsdisziplinierte Entscheidung aus, sobald sie dem persönlichen Gewissen des jeweiligen Abgeordneten widerspricht. Das kann nicht im Sinne des GG sein und es hat sich wohl über 70 Jahre keiner um die Lösung dieses gordischen Knotens ernsthaft bemüht ! --Joethepoe (Diskussion) 06:17, 24. Sep. 2020 (CEST)

Was ist die Konsequenz? Die Abgeordneten verklagen, weil sie mit ihrer Fraktion stimmen? Die Fraktionen verklagen, weil sie Sitzungen abhalten und dort abstimmen? --Berlinschneid (Diskussion) 18:22, 14. Okt. 2020 (CEST)