Diskussion:Franz Konrad von Rodt

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Titel

Habe den Titel Reichsfreiherr durch den Titel Kardinal ersetzt. Begründung: Bei meheren Adelstiteln (Kardinäle sind Fürsten der Kiche und damit Adelige) wird im der höchste im namen genannt. Der Titel Kardinals steht protokollarisch über dem des Reichsfreiherren.

Vergleiche: Clemens August Kardinal von Galen (nicht signierter Beitrag von 89.245.41.155 (Diskussion) 23:15, 26. Nov. 2008 (CET))

Kardinal und Malteser-Ritter

Der Satz Am 22. Juli 1756 wurde er zum Kardinal gewählt und am 5. April 1756 von Papst Benedikt XIV. bestätigt. ergibt gar keinen Sinn. Zum einen wird man zum Kardinal ernannt und nicht gewählt. Zum anderen kann man im April keine Wahl bestätigen die erst im Juli stattfindet. --MAY 02:29, 4. Jun. 2009 (CEST)

Der Satz Am 22. Juli 1756 wurde Franz Konrad von Rodt, Reichsfürst, Herr der Reichenau und Öhningen, Träger des Großkreuzes des Johanniterordens zu Malta und Protektor[4] zum Kardinal erhoben und am 5. April 1756 von Papst Benedikt XIV. bestätigt. Im selben Jahr wurde er Träger des Großkreuzes des Malteserordens. Am 2. August 1758 wurde er zum Kardinalpriester der Titularkirche Santa Maria del Popolo ernannt. ergibt wirklich keinen Sinn.
Zusätzlich zu dem o. a. Fehler war er Träger des Großkreuzes des Johanniterordens zu Malta - das ist der Malteserorden - und wurde im selben Jahr Träger des Großkreuzes des Malteserordens.
Dieser Absatz muss überarbeitet werden. -- Gödeke 00:01, 9. Aug. 2012 (CEST)