Diskussion:Frau Böhm sagt Nein

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Inhaltliche Fehler im Film

Hallo zusammen, kann man in den Artikel schreiben, dass der Film inhaltliche Fehler hat? Im Film wird zwei/dreimal der Resturlaub von Frau Böhm von 142 Tagen erwähnt. Laut Bundesurlaubsgesetz ist es eine Übertragung des Resturlaubes in das Folgejahr möglich, muss dann aber bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden, da er dann verfällt. Es ist also gar nicht möglich eine so Hohe Anzahl an Resturlaubstagen anzusammeln. Klar es gäbe zwar die Möglichkeit über einen Tarifvertrag bessere Konditionen zu bekommen, aber diese Verfallen mit Sicherheit auch ein Jahr später. Gruß kandschwar 18:52, 23. Nov. 2009 (CET)

Ich bin kein Profi im Bundesurlaubgesetz, als Leitenderangestellter gibt es keine Arbeitszeitbeschränkung (Ottonormalarbeiter darf höchstens irgendwas mit 60 Stunden die Woche arbeiten wenn ich mich recht erinnere) so kann es sein, wenn Frau Böhm Leitendeangestellte ist über einen uneingeschränkten Urlaubsanspruch verfügt, bzw. die Bundesurlaubsregelungen nicht gelten. Mein Vater ist Prokurist, er hat seinen Urlaub jahrelang verfallen lassen. Da er sich seine Termine so legen kann wie er will sehe ich keine Probleme, dass wenn es die Auftragslage es zulässt auch 8 Wochen oder 10 Wochen im Jahr freinehmen kann. Dem gegenüber muss natürlich die berufliche Leistung stehen... Zur Handlung im Artikel: Mehr als Schwach, dann lieber gar nicht als so schlecht.--RainerKoeln 12:58, 12. Dez. 2009 (CET)

Bisher ist der Artikel ja insgesamt etwas dünn, da fände ich die Erwähnung so eines Details unverhältnismäßig. Über die Korrektheit deiner Aussage kann ich nicht urteilen. Eigentlich wäre so etwas nur zu erwähnen, wenn es eindeutig belegbar ist. Momentan finde ich das hier auf der Diskussionsseite noch am besten aufgehoben. --Sitacuisses 02:00, 24. Nov. 2009 (CET)

Hallo Sitacuisses, da gebe ich Dir natürlich recht. Momentan wäre die erwähnung dieses Details zu groß. Ich werde mal am kommenden Wochenende mich weiter um den Artikel kümmern. Wenn der Handlungsstrang ausführlicher erläutert wird, sollte es dann rein. Meine Aussage kannst Du gerne im erwähnten Bundesurlaubsgesetz nachlesen. Gruß kandschwar 19:22, 24. Nov. 2009 (CET)

Kritiken

Die zitierte "Kritik" ist keine, sondern eine kurze Zusammenfassung. In dem dazugehörigen Artikel lässt sich auch nicht brachbares finden. So sollte der Abschnitt gelöscht werden. --Lichtspielhaus 22:27, 27. Dez. 2009 (CET)

Handlung?

Die Handlung ist schon arg dünn beschrieben. Da hätte man es gleich lassen können. 45.154.226.6 10:17, 16. Okt. 2021 (CEST)