Diskussion:Frauen im deutschen Rechtsextremismus/Archiv/1

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Überarbeiten

Zum Überarbeitungsbedarf siehe die Diskussion unter [1]. --Wahldresdner (Diskussion) 11:20, 29. Aug. 2012 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Fiona (Diskussion) 15:52, 1. Nov. 2021 (CET)

Überarbeiten II

Der Abschnitt Artamanen und Jugendbewegung ist grauenhaft und voll unbelegter Behauptungen, Fehler und ohne jegliche Abgrenzung zwischen wirklichem Extremismus und dem nicht extremistisch "rechten" Spektrum. Mechanicus (Diskussion) 12:45, 25. Nov. 2012 (CET)

Seitdem hat sich viel getan. Habe eben noch einen Beleg ergänzt. M.E. nach erledigt. --The Brainstorm (Diskussion) 08:34, 10. Jul. 2013 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Fiona (Diskussion) 15:52, 1. Nov. 2021 (CET)

Social Media

Es gibt inzwischen zahlreiche Berichte darüber, wie Rechtsextremistinnen im deutschsprachigen Raum Social Media für Propaganda- und Vernetzungszwecke nutze und dabei versuchen insbesondere Mütter und junge Frauen anzusprechen. Meiner Ansicht nach interessant für den Ausbau dieses Artikels, ich schlage einen Abschnitt mit dem Titel „Soziale Medien als Verbreitungswerkzeug“ o. ä. vor. Außerdem fehlen im Artikel noch SM-Protagonistinnen der rechten Szene wie Naomi Seibt oder Annabel Schunke.

—-Siesta (Diskussion) 15:12, 31. Okt. 2020 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Fiona (Diskussion) 15:52, 1. Nov. 2021 (CET)

Überarbeiten (erl.)

Der Artikel wurde hier mit der Begründung "Die grundsätzliche Berechtigung des Lemmas hat Karsten11 hinreichend begründet - zum Thema existieren bereits diverse Forschungsarbeiten und Publikationen. Die Qualität des Artikels ist zwar noch nicht wirklich toll, aber sie ist nicht so schlecht, dass eine Löschung gerechtfertigt wäre. Eine Überarbeitung ist sicherlich nötig, aber nach meiner Einschätzung kann dies auch im ANR erfolgen." behalten. Nach neun Jahren sieht die nötige Überarbeitung so aus (Stand September 2021). Also praktisch ohne inhaltliche Veränderung. Nach einer weiteren angemessenen Wartezeit halte ich eine Löschprüfung mit dem Ziel der Entfernung aus dem ANR für legitim. --Die QuasiIP (Diskussion) 23:29, 7. Okt. 2021 (CEST)

Das Lemma ist zweifellos relevant. Darum wäre ein LP nicht angemessen. Veraltete Artikel gibt es viele, kein Grund sie zu löschen, sondern zu überarbeiten. (nicht signierter Beitrag von Fiona B. (Diskussion | Beiträge) 10:42, 11. Okt. 2021 (CEST))--Fiona (Diskussion) 12:17, 31. Okt. 2021 (CET)
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