Diskussion:Frauke Rostalski

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Rezension der Habilitationsschrift

Diskussion zu Rezension zu Hablilitationsschrift: Es wurde ein neuer Passus eingefügt, der sich mit der Rezension ihrer Habilitationsschrift durch Stuckenberg in der ZIS befasst. Ich beabsichtige, diesen zu kürzen. In diesem Umfang besteht mE keine Relevanz. Bisher hat die Rezension "in Fachkreise" eben noch nicht zu einem Echo geführt. Die Wortmeldungen bei Twitter sind bisher alleine geblieben, wurden noch nicht weiter diskutiert und stammen auch jeweils von (nicht in besonderer Weise exponierten) Personen, welche die rezensierte Arbeit selber nicht gelesen haben. Sollten wirklich solche (weitgehend ungehört gebliebenen) Einzelmeinungen von Twitter in den Artikel aufgenommen werden sollen, dann müsste man mMn auch die (der Rezension) zustimmenden Tweets aufnehmen. Ich spreche mich aber dafür aus, Twitter insgesamt unbersücksichtigt zu lassen.

Hintergründe: Dass er in einem Berufungsverfahren an der Uni Köln unterlegen ist, glaube ich zwar gerne; aber bisher ist es lediglich durch die Behauptung in einem Twitter-Tweet belegt. Ich würde diese Information aber sowieso entfernen wollen, da hierdurch ein Zusammenhang suggeriert ist; und zumindest dieser wird durch nichts belegt (gegenwärtig sind nichtmals dahingehende Vermutungen veröffentlicht). Speziell zu Hoven möchte ich hier (aber nicht im Artikel; dort würde ich sie ganz rausnehmen wollen) darauf hinweisen, dass diese eine langjährige persönliche Weggefährtin von Rostalski ist. Deren Habilitationsschrift hat sie nach eigenen Angaben aber selber nicht gelesen und diese berühre auch nicht ihr Fachgebiet, weshalb sie diese Arbeit selber nicht beurteilen könne. Da Hoven nach eigenen Angaben nichts zu der Arbeit von Rostalski sagen kann, ist sie mE auch nicht für den Artikel zu Rostalski und dieser Arbeit relevant. Wie gesagt, würde ich Twitter (bisher) aber insgesamt unberücksichtigt lassen wollen.

Grober Formulierungsvorschlag: Rostalski wurde mit Arbeit zu bestimmtem Thema habilitiert. Kreß findet die Arbeit gut (Quelle). Stuckenberg findet die Arbeit nicht gut (Quelle). Und dann: Abwarten, ob es noch weitere Reaktionen auf die Habilitationsschrift oder die Rezension gibt. --Haftrichter (Diskussion) 06:00, 22. Apr. 2021 (CEST)

Ich würde noch grundsätzlicher fragen, ob Rezensionen zu Habilitationsschriften samt Fazit überhaupt in die Wikipedia-Biografien der jeweiligen Hochschullehrer gehören.
Falls ja, dann finde ich es erforderlich, auf bemerkenswerte Umstände im Kontext hinzuweisen. Und wenn der Chefredakteur der unbestritten bedeutendsten Fachzeitschrift im Land, als solcher eine Autorität zum Thema rechtswissenschaftliche Diskursformen, diese Rezension eben für die befremdliche Diskursform kritisiert, dann halte ich das für einen bemerkenswerten Umstand, den man ebenso erwähnen sollte wie die persönlichen Umstände zwischen den Protagonisten, sodass der Leser sich ein möglichst umfassendes Bild machen kann. Da die persönlich attackierende Form konkreter Passagen kritisiert wird, halte ich es hier auch für völlig belanglos, dass Frau Hoven nicht die komplette Habil gelesen hat oder nicht in derselben Strafrechtsnische forschen mag. Daher habe ich den besagten Kontext (den bereits ein anonymer User vor mir eingefügt hatte; Kommentar @Barbasca dazu: "interessant, aber unbelegt") mit den entsprechenden Quellen wieder eingefügt.
Falls nein - und dem wäre ich geneigt zuzustimmen, sowohl generell als auch aufgrund des individuellen Umstands, dass die Möglichkeit der persönlich motivierten Schmähung durch Stuckenberg substantiiert im Raum steht -, dann kann die komplette Erwähnung von Stuckenbergs und Kreß' Meinungen samt jeweiligem Kontext gern gestrichen werden.
Sollte eine breitere Diskussion anderswo als auf Twitter aufflammen, könnte man neu überlegen. --KommissärMatthäi (Diskussion) 13:17, 22. Apr. 2021 (CEST)

Zweitplatzierung Stuckenberg im Kölner Verfahren

Die Information bzgl. der Zweitplatzierung von Stuckenberg hinter Rostalski im Kölner Berufungsverfahren 2017/18, auf die Elisa Hoven hingewiesen hat, ist wieder gelöscht worden. Twitter wird in einer Vielzahl an Wiki-Einträgen als zuverlässige Quelle eingeordnet. Es ist kein Grund ersichtlich, diese wichtige Information zur Kontextualisierung nicht aufzunehmen. Der Umstand der Zweitplatzierung Stuckenbergs ist in der wissenschaftlichen Community allgemein bekannt und wurde durch Hovens Tweet nur einem größerem Publikum mitgeteilt. Meiner Meinung nach verhält es sich wie folgt: WENN über eine Rezension in einer juristischen Fachzeitschrift in einem Wiki-Eintrag überhaupt berichtet wird, dann bedarf es zumindest einer ausgewogenen Berichterstattung. Diese setzt aber voraus, dass sich der Leser/die Leserin eine Vorstellung von den persönlichen Verflechtungen der Personen machen kann. Nur so wird das Motiv einer derartig persönlich attackierenden "Rezension" klar und für Dritte nachvollziehbar. Dieses Motiv liegt in der Zweitplatzierung im Kölner Verfahren.

Hinzu kommt folgendes: Stuckenberg verfährt nicht zum ersten Mal so. Es ist allgemein bekannt, dass er im Zusammenhang mit seiner Unterlegenheit im Berliner Verfahren um die Besetzung des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, ausländisches Strafrecht und Strafrechtstheorie, das im Februar 2017 zur Berufung von Prof. Luis Greco geführt hat, auch dessen Habiliation - auch schon in der ZIS-Online - vernichtend rezensiert hat (wenngleich noch mit weniger Verbalentgleisungen als in Rostalskis Fall). Quelle: http://zis-online.com/dat/artikel/2017_7-8_1128.pdf

Aus meiner Sicht sollten solche Schmähungen grundsätzlich keinen Eingang in einen persönlichen Wikipedia-Eintrag einer Hochschullehrerin finden. Wenn doch, muss das kontextualisiert werden. Ansonsten verstärkt der Eintrag lediglich die persönliche Angriffsrichtung der "Rezension". (nicht signierter Beitrag von 2A02:908:5C1:3760:6539:80D8:14A0:3427 (Diskussion) 09:27, 8. Jun. 2021 (CEST))

Spannende Info zu Greco, das hatte ich noch nicht auf dem Radar. Ich sehe auch keinen Anlass, an der Zuverlässigkeit der Twitter-Quelle zu zweifeln, zumal die Professorin sich mittlerweile auch mit einem Aufsatz in die Diskussion eingeschaltet hat. Wir haben jetzt eine anonyme IP, die die Information entfernt hat, eine anonyme IP, die sie wieder aufnehmen möchte, sowie zwei User mit entgegengesetzen Auffassungen. @Haftrichter, ändert der Aufsatz von Frau Hoven (soeben von mir als Quelle eingefügt) etwas an Deiner Position? Dort zieht sie den Zusammenhang deutlich vager (S. 183 links oben), das In­nu­en­do ist allerdings deutlich. Es wäre schön, wenn sich noch weitere User zu Wort melden oder eine Leitlinie zu Twitter als Quelle anführen könnten, ich habe da auf die Schnelle nichts gefunden. --KommissärMatthäi (Diskussion) 11:34, 9. Jun. 2021 (CEST)
Warum sollte Twitter keine zuverlässige Quelle sein? Es kann doch nicht auf das Publikationsmedium ankommen. Entscheidend ist doch, wer twittert. Professor Hoven hat auf Twitter eine relevante Information zum Sachverhalt publiziert. Ohne die Kenntnis des Kölner Berufungsverfahrens - in dem Stuckenberg unterlag - lässt sich die Rezension gar nicht einordnen. Wenn insofern die Streichung der Information zum Kölner Berufungsverfahren mit dem Argument begründet wird, Twitter sei nicht seriös, halte ich das für ein völlig fernliegendes Argument. Hoven ist als Fachkollegin seriös - darauf kommt es an.
Unabhängig hiervon, sollte die wesentliche Frage aber meines Erachtens sein, ob man eine solche in Ton und Inhalt zweifelhafte Rezension überhaupt in den Wikipedia-Eintrag aufnimmt. Meiner Meinung nach sollte die gesamte Passage gestrichen werden. Die Veröffentlichung ist schon vom Tonfall her überhaupt nicht ernst zu nehmen. Hinzu kommt, dass auch bei anderen Hochschullehrern keine Rezensionen im Wikipedia-Eintrag berücksichtigt werden. So findet sich z.B. die Rezension von Stuckenberg zu Grecos Habilitation (http://zis-online.com/dat/artikel/2017_7-8_1128.pdf) - zu Recht (!) - auch nicht in dessen Wikipedia-Eintrag. Warum wird die Rezension dann bei Rostalski berücksichtigt? Weil sie sich so weit von dem üblichen wissenschaftlichen Diskurs entfernt hat? Das kann meines Erachtens kein Argument sein. Denn wer so argumentiert, hätte ein boulevardeskes - nicht jedoch ein enzyklopädisches - Interesse im Blick. Ich spreche mich deshalb dringend für die Streichung der gesamten Passage zur Rezension aus. (nicht signierter Beitrag von 46.183.103.17 (Diskussion) 19:30, 9. Jun. 2021 (CEST))
Ich stimme Dir in allen Punkten zu (s. o.), aber da mittlerweile doch einige User an der Passage mitgearbeitet haben, wäre es schön, hier noch ein paar Stimmen aus der Autorenschaft einzufangen. Falls das ausbleibt, würde ich demnächst - wie oben vorgeschlagen - die Erwähnung der Rezension in Gänze löschen. --KommissärMatthäi (Diskussion) 21:06, 9. Jun. 2021 (CEST)
@KommissärMatthäi seit Monaten wurde die Diskussion in diesem Forum nicht weiter betrieben. Die zwischenzeitliche Änderung des Wikipedia-Eintrags wurde einseitig zu Lasten Rostalskis verschärft: Es findet sich kein Hinweis mehr auf die Unterlegenheit Stuckenbergs im Kölner Verfahren; dafür findet sich aber der Hinweis, Hoven habe die Habilitation von Rostalski nicht gelesen (was für ihre Kritik an der Unsachlichkeit Stuckenbergs überhaupt keine Rolle spielt); des Weiteren erfolgt die Aufnahme der Kritik Herzbergs verkürzt (von welchen "Fehlern" ist die Rede?, in welchem Kontext sollen Fehler erfolgt sein? Wie hat Rostalski ihre Position begründet, die angeblich "fehlerhaft" sei? Es müsste für eine Kontextualisierung auch über die Kritik Rostalskis am Werk Herzbergs berichtet werden, die der Rezension vorausgegangen ist = Nur so hätte die Aussage Herzbergs überhaupt einen Informationsgehalt und ließe sich durch den Leser einordnen und beurteilen). Hinzu kommt, dass die in der ZIS veröffentlichten Rezensionen ein völlig unzureichendes Bild über die Rezeption der Arbeit Rostalskis in der Fachwelt darstellt. Wollen wir damit anfangen, jede zustimmende Erwähnung von Rostalskis Hablitation in der Fachwelt hier anzuführen, um die Brachial-"Kritiken" beleidigenden Charakters in der ZIS ins richtige Bild zu setzen? Das kann nicht ernsthaft in Betracht kommen. Zumal ein solches Projekt auf viele Jahrzehnte angelegt wäre, bis überhaupt ein aussagekräftiges Bild entstünde: Rostalski schlägt in ihrer Arbeit ein grundlegend neues Verständnis des Begriffs der Tat vor mit zahlreichen Implikationen für das gesamte Strafrechtssystem. Die (ernsthaft) geführte Debatte - zu der die Verbalinjurien der ZIS nicht gehören - ist drei Jahre nach Erscheinen der Schrift gerade erst am Anfang. Über das Werk und seine Wirkung lässt sich somit zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt kein enzyklopädisch relevantes Urteil fällen.

Die Erwähnung der Rezensionen bedient ausschließlich Sensationslust und dient lediglich der Befriedigung der niederen Motive mit denen die Rezensionen Stuckenbergs und Herzbergs ersichtlich verfasst wurden.

Unerwähnt bleibt auch, dass sowohl Stuckenberg als auch Herzberg in der Fachwelt mehrfach durch unsachliche Rezensionen an ihren Gegnern aufgefallen sind (Stuckenbergs Kritik an Greco: http://zis-online.com/dat/artikel/2017_7-8_1128.pdf / Herzgberg an Dutte: GA 2001, 568 ff.). Auch dies müsste erwähnt werden, um die zitierten Rezensionen von Rostalskis Arbeit in das richtige Bild zu rücken. Diese Rezensionen (von Grecos und Duttges Habilitationsschriften) finden sich - ganz zu Recht! - nicht in deren Wikipedia-Einträgen. Warum wird bei Rostalski anders verfahren?

Zuletzt ist auf Folgendes hinzuweisen: Über die Hälfte der (langjährigen !) Redaktionsmitglieder der ZIS ist als Reaktion auf die Kampagne gegen Rostalski (die Rezensionen Stuckenberg und Herzberg sind beide in der ZIS erschienen!) ausgetreten. Vgl. jeweils rechte Spalte Redaktion (national) die aktuelle Ausgabe ZIS 7-8/2021 (http://www.zis-online.com/dat/ausgabe/2021_7-8_ger.pdf) mit der Ausgabe ZIS 4/2021 (http://www.zis-online.com/dat/ausgabe/2021_4_ger.pdf).

Allein dieser Umstand zeigt, welcher wissenschaftliche Wert den Rezensionen in der Fachwelt beigemessen wird. Gar keiner. Im Gegenteil wird es als das begriffen was es ist, als persönlicher Angriff. Dass dieser Angriff nun auf Wikipedia fortgesetzt wird, ist nicht hinzunehmen.

Kurzgesagt: Der Abschnitt zu den Rezensionen muss aus meiner Sicht dringend gestrichen werden. (nicht signierter Beitrag von 2A02:908:5C1:3760:801F:312C:92BB:DD38 (Diskussion) 22:24, 26. Aug. 2021 (CEST))

Ich schließe mich an. Alles rausnehmen. Das Ganze hat doch langsam was von einer Hetzjagd. (nicht signierter Beitrag von 2A00:A200:0:E00:0:0:0:48 (Diskussion) 13:05, 28. Aug. 2021 (CEST))

Unverständlicher Satz

Die Straftat des Täters, die als „Ruf“ an die Gesellschaft zu verstehen sei solle konsequent an dem Gewicht des begangenen Unrechts orientieren.

Häh? --Anti Esoteric Taijitu.svg ad utrumque paratus 15:05, 3. Dez. 2021 (CET)

derzeit contra COBID-Impfpflicht

[https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/gesundheit/coronavirus/corona-liveticker-erster-landkreis-in-baden-wuerttemberg-bei-inzidenz-ueber-1000-17305447.html

Rostalski (..) hat sich gegen eine allgemeine Impfpflicht in der Corona-Pandemie gewandt. Eine solche Maßnahme lasse sich unabhängig vom individuellen Risiko einer schweren Covid-19-Erkrankung nicht rechtfertigen, (..) Anders sehe das bei Personen über 60 Jahren aus, die einen Großteil der Covid-Patienten auf Intensivstationen ausmachten. „Dann drängt sich doch auf, dass man genau diese Menschen schützen muss, um eine Überlastung des Gesundheitssystems auszuschließen.“

Wenn andere Länder ohne Impfpflicht in der Corona-Krise besser führen als Deutschland, stelle sich automatisch die Frage, ob der deutsche Staat wirklich schon alle anderen Instrumente in die Hand genommen habe. „Und da würde ich sagen: Nein. Aber auch unabhängig davon: Eine Impfpflicht für diejenigen, die kein erhöhtes Risiko aufweisen, mit Covid-19 auf der Intensivstation zu landen, lässt sich aus meiner Sicht generell nicht rechtfertigen.“]

Im Artikel erwähnen ? --Präziser (Diskussion) 22:06, 4. Dez. 2021 (CET)