Diskussion:Freier Mitarbeiter
Artikelstruktur
Der Artikel vermengt die Begriffe "Freiberufler" und "Freie Mitarbeiter" und "Scheinselbständigkeit". Keiner kennt sich mehr aus! --Este 23:54, 1. Mai 2005 (CEST)
- Ok, ich habs noch mal neu geschrieben. Bo 01:20, 2. Mai 2005 (CEST)
- Ist nicht besser geworden. Im Grunde ist der Artikel vollständig überflüssig, weil ein freier Mitarbeiter selbständiger Unternehmer ist und diese Begriffe sind in anderen Artikeln ausreichend erklärt. Wenn er diese nicht ist, kann er nur Arbeitnehmer sein - auch dieser Begriff ist in einem anderen Artikel erklärt. --Este 10:09, 5. Mai 2005 (CEST)
Die Notwendigkeit besteht darzulegen, dass der freie Mitarbeiter in verschiedener rechtlicher Postion auftreten kann. Diese Kriterien gilt es zu erkennen und darzustellen. Das vermeidet viel Ärger bei allen Beteiligten. (nicht signierter Beitrag von 93.184.128.33 (Diskussion) 14:28, 21. Jan. 2013 (CET))
- Weder die Berufeordnungen noch § 18 EStG verbieten die Bezeichnung freier Mitarbeiter. Außerdem kann ja auch ein freier Mitarbeiter ein Freiberufler sein. Ich halte daher eher deinen Hinweis für irreführend zumindest verwirrend. Este 22:58, 29. Mai 2005 (CEST)
- Was bitte ist eine "sonstige selbständige Tätigkeit"? Ich meine entweder ist man Freiberufler oder Gewerbetreibender.--212.121.144.106 14:06, 2. Jun 2006 (CEST)
- Eine sonstige selbständige Tätigkeit ist z.B. Testamentsvollstrecker, Vermögensverwalter, Aufsichtsratsmitglied. § 18 Abs.1 Nr.3 EStG. Este 16:39, 2. Jun 2006 (CEST)
Überschneidung mit "Freelancer"
Ich habe versucht, die Überschneidung mit Freelancer im Artikel zu erklären und so zur Abgrenzung beizutragen. Außerdem habe ich die beiden strittigen, in Kommentar-Tags gesetzten Absätze gelöscht und konkrete Beispiele eingefügt. Jjkorff 4.7.2006
- sorry, aber
- beinhaltet die Abgrenzung lediglich die in unterschiedlichen Branchen verwendeten Bezeichnungen für ein-und-dasselbe? Dann gibt es keinen Grund mehr gegen eine Vereinigung der beiden Lemmata...
- betrachtet der Begriff Freiberufler keine Situation aus dem Blickwinkel des Betroffenen, sondern ist ein (steuer-)gesetzlicher Terminus für von der Gewerbesteuer 'freie' Erwerbstätigkeiten...
- --NB > ?! > +/- 17:12, 4. Jul 2006 (CEST)
- In der tat denke ich daran, die beiden artikel teilweise zusammenzulegen und in diesem hier unterkapitel einzufügen wie "vertragsverhältnis und bezahlung", "steuern und sozialversicherung", "vor- und nachteile für betroffene", "vor- und nachteile für auftraggeber". Darunter könnten dann jeweils auch die passenden punkte aus dem artikel Freelancer erscheinen.
- Trotzdem sollte der artikel Freelancer als eigener bestehen bleiben, da bestimmte für die werbe- und IT-branche typische aspekte (z.b. "e-lancer") in der regel unter dem lemma "Freelancer" gesucht werden und nicht bei "Freier Mitarbeiter".
- Das steuerliche ist nur ein aspekt des begriffes Freiberufler. Wenn man Freiberufler fragt, warum sie Freiberufler sind, wird kaum einer antworten: Weil ich dann keine gewerbesteuer zahlen muss. Ein anderer aspekt ist z.b. der umstand, dass man als freiberufler keinen chef über sich hat und kein festes einkommen in der tasche. Alle diese aspekte, auch der steuerliche, beziehen sich auf die betroffenen und nicht auf die auftraggeber.
- Jjkorff 5.7.2006
- Sorry, aber Du wirfst da wohl etwas durcheinander:
- „Ein anderer aspekt ist z.b. der umstand, dass man als freiberufler keinen chef über sich hat und kein festes einkommen in der tasche. Alle diese aspekte, auch der steuerliche, beziehen sich auf die betroffenen und nicht auf die auftraggeber. “ - das ist keine Aussage zu Freier Mitarbeiter, sondern zu Selbstständigen...
- „Trotzdem sollte der artikel Freelancer als eigener bestehen bleiben, da bestimmte für die werbe- und IT-branche typische aspekte (z.b. "e-lancer") in der regel unter dem lemma "Freelancer" gesucht werden und nicht bei "Freier Mitarbeiter". “ - genau dafür sind redirects und Absätze da: über 95% des Inhalts sind identisch, nur weil ein Begriff in einer Branche häufiger verwendet wird, gibt es deswegen keinen eigenständigen Artikel (siehe z.B. Brötchen, Schrippe, Semmel, etc.), sondern ein Lemma mit Erwähnung der Begriffsbsonderheiten...
- Ansonsten bitte Freiberufler lesen: „Als Freie Berufe oder Freiberuf werden Tätigkeiten bezeichnet, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen und gem. § 18 EStG bzw. § 1 PartGG selbstständig ausgeübte ... Tätigkeiten betreffen.“ - das ist die Definition von Freiberufler - nichts anderes!
- --NB > ?! > +/- 23:16, 5. Jul 2006 (CEST)
- Sorry, aber Du wirfst da wohl etwas durcheinander:
Hmm, hab ich getan, und ich finde die definition ausgesprochen einseitig und unbefriedigend. Der Brockhaus setzt da z.b. ganz andere schwerpunkte. Entsprechendes setze ich in die dortige diskussion. Der satz über die fehlenden chefs bezog sich ja gerade auf "freiberufler" und nicht auf "freie mitarbeiter". Es ist aber an dieser stelle nötig, den unterschied zwischen den beiden begriffen zu erklären. Was ist denn aus deiner sicht der unterschied? Die lemmata "Freelancer" und "Freier Mitarbeiter" können wir schon aus dem grunde nicht komplett vereinigen, weil der begriff "freelancer" teilweise im sinne von "freier mitarbeiter", teilweise aber auch im sinne von "freiberufler" gebraucht wird. Der sprachgebrauch der menschen hält sich nun mal nicht an den § 18 EStG. Jjkorff 8.7.2006
Hab's noch mal gelesen (Freiberuf) und die links verfolgt; dann ist die definition doch nicht so einseitig, wie ich zuerst dachte. Sie bestätigt letztlich, was ich hier geschrieben habe: "Freiberuf" bezeichnet eine bestimmte art von beruflicher tätigkeit (aus sicht des ausübenden); "Freier Mitarbeiter" bezeichnet eine art von beschäftigungsverhältnis (aus sicht des auftraggebers): Eine zeitung z.b. beschäftigt freie mitarbeiter. Ob die nun freiberufler sind oder studenten oder selbstständige oder nebenjobber, ist der zeitung letztlich egal. Jjkorff 8.7.2006
- Bitte präziser unterscheiden: ein Student ist nie ein freier Mitarbeiter, sondern ein Stundenlöhner/geringfügig Beschäftigter, ähnliches gilt für Nebenberufler: der ist lediglich nebenberuflich tätig, ohne Aussage zu Rest.
- Ansonsten sollte man sich besser mit dem Ursprung des Begriffs (=Einführung der Gewerbesteuer) auseinandersetzen, nicht mit der falschen Anwendung an Stammtischen... :-)
- Und zu dem fehlenden Chef: auch ein gewerblich Selbständiger hat keinen Chef - das ist eben eine Frage der Selbständigkeit, nicht der Frage, ob man keine Gewerbesteuer zahlt. Es gibt also erst einmal die Obermenge „Selbständige“, welche sich in die Gewerbesteuer zahlenden Gewerbetreibenden und die nicht zahlenden Freiberufler unterteilt. Beide Gruppen können -je nach Tätigkeit- als freie Mitarbeiter oder Subunternehmer (wie würdest Du diese voneinander abgrenzen?) tätig sein oder ohne besondere vertragliche Bindung tätig werden (Rechtsanwalt, etc.)... --NB > ?! > +/- 16:33, 7. Jul 2006 (CEST)
- Zwischengeschobene Antworten nach Nummerierung beider Beiträge zur besseren Zuordnung nachfolgend zusammengefasst --NB > ?! > +/- 19:28, 28. Jul 2006 (CEST)
- Die gibt's aber definitiv: Leute, z.b. lehrer, die nebenberuflich als freie mitarbeiter einer zeitung arbeiten. Jjkorff 20.7.2006
- Gemach! Die Wikipedia ist m. e. kein etymologisches wörterbuch, sondern ein lexikon, das vom aktuellen sprachgebrauch ausgeht - auch von dem der stammtische. Es ist nicht alles dumm und falsch, was du an deinem stammtisch äußerst;-) Es ist ja gerade unser problem, dass das wort "Freelancer" gewissermaßen an den stammtischen entstanden ist, ohne sich an irgendwelche paragrafen zu halten. Jetzt ist es da, und wir müssen hier damit umgehen. Jjkorff 20.7.2006
- Freie Mitarbeiter und Subunternehmer würde ich ähnlich voneinander abgrenzen wie F. M. und Freelancer: Die bezeichnungen sind in unterschiedlichen branchen üblich und bezeichnen unterschiedliche tätigkeitsformen. F. M. gibt es überwiegend im medien- und kulturbereich, subunternehmer überwiegend im bausektor, und dort meint man handwerker damit. Jjkorff 20.7.2006
- Wohl ein Missverständnis: es gibt Studenten wohl als freie Mitarbeiter, aber wohl weniger als Freiberufler (was die Differenzierung auch hier unterstützt) und ob ein Freiberufler dies als Neben- oder Hauptjob ausführt, ist hinsichtlich seines Status' irrelevant...
- Die WP stellt Wissen dar, nicht den Glauben (von Stammtischbenutzern), zu wissen ;-)
- Der Inhalt eines Begriffs ändert sich notwendigerweise, wenn er in einer anderen Branche benutzt wird (bitte jetzt keine Homonyme als 'Gegenbeispiel' ;-)), das Brötchenbeispiel hatte ich oben bereits gebracht. Auch wenn der Begriff Subunternehmer im Bausektor häufig verwendet wird und dort vornehmlich Handwerksbetriebe umfasst, wäre diese spezielle Sicht/Darstellung als pauschale Definition in der WP sicherlich zu kurz gegriffen.
- Ich denke, wir sollten hier nicht unsere Meinungen verfassen, sondern mal schauen, was die Fachliteratur dazu aussagt. Und ein Gericht wird sich bei der der Begutachtung eines Vertragswerkes nun mal nicht auf die Begriffsbenutzung an Stammtischen orientieren, sondern den rechtlich relevanten Feststellungen - niedriger sollten wir die Messlatte für die WP nicht legen, da sich bereits in der Vergangenheit Gerichte auf WP-Inhalte bezogen haben... --NB > ?! > +/- 19:28, 28. Jul 2006 (CEST)
Achtung: nicht jeder Freelancer ist auch wirklich ein Freiberufler!
Obwohl die Begriffe heute im Geschäftsalltag oft synonym verwendet werden, möchte ich darauf hinweisen, dass Freelancer nicht mit Freiberufler gleichzusetzen oder zu verwechseln ist. Als Freiberufler kann nur tätig werden, wer ein universitäres Studium abgeschlossen hat. Diese Regelung beruht -- kurz gefasst -- darauf, dass Freiberufler vom Gesetzgeber als befähigt angesehen werden, den wissenschaftlichen Stand ihres Faches voranzutreiben und damit der Gesellschaft als Ganzes bzw. einer Art „höherem Zweck“ zu dienen. Aus genau diesem Grund sind Freiberufler, anders als Gewerbstätige, auch von der Gewerbesteuer befreit. Auf speziell die Berufe, die derzeit im Artikel genannt werden (Systemadministrator etc.) dürften aber keine dieser beiden Punkte zutreffen. Als Freelancer können sich die Ausübenden zwar sehr wohl bezeichnen, weil es sich dabei um keinen geschützten Begriff handelt; die Übersetzung müsste in diesem Fall aber dann „Selbständiger XYZ“ lauten und nicht „Freiberuflicher XYZ“. Für weitere Informationen: siehe Freie Berufe. --213.196.245.228 13:46, 20. Jan. 2008 (CET)
- So ganz korrekt ist die vorgenannte Ansicht nicht. Eine freiberufliche Tätigkeit erfordert zwar üblicherweise eine hohe Ausbildung, in der Regel ein Studium, kann aber auch von Autodidakten ausgeübt werden, die sich auf anderem Wege diese Kenntnisse angeeignet haben. Zwar machen die Finanzbehörden Autodidakten ohne Hochschulausbildung oft einige Schwierigkeiten als Freiberufler anerkannt zu werden, das ändert aber nichts an der grundlegenden Definition eines Freiberuflers. Den Beruf des Künstlers, Dozenten oder Journalisten kann im Prinzip jeder ausüben, auch wenn er keine Hochschulausbildung hatte. Der Ratgeber Freie Kunst und Medien von Goetz Buchholz, nimmt zur Abgrenzung der Freiberuflichkeit dazu Stellung: "Freie Berufe erfordern eine höhere Bildung oder schöpferische Begabung. Entscheidend ist dabei, dass der Beruf üblicherweise eine Hochschulausbildung erfordert - auch wenn die Freiberuflerin im konkreten Fall Autodidaktin ist." (Seite 114). Natürlich gibt es auch freiberufliche Tätigkeiten wie die des Architekten oder der einer Hebamme, für deren Ausübung eine besondere Ausbildung vorgeschrieben ist. +OP+ (nicht signierter Beitrag von 79.246.142.102 (Diskussion | Beiträge) 15:38, 25. Aug. 2009 (CEST))
Freier Mitarbeiter -> Selbstständigkeit
Hallo Leutz, folgt aus der freien Mitarbeit automatisch eine Selbstständigkeit (beruflich)? Besten Dank, Bahnemann 18:52, 21. Nov. 2006 (CET)
Microsofts Computerspiel "Freelancer"
sollte erwähnt werden
- „Dieser Artikel befasst sich mit dem Anglizismus Freelancer im Sinne von freier Mitarbeiter. Für das gleichnamige Computerspiel von Mircosoft siehe bitte Microsoft Freelancer.“ steht ganz oben im Artikel --Nfreaker91 Fragen?Taten. Antworten! 14:20, 8. Jun. 2007 (CEST)
50/40 Regelung?
Was ist die "50/40 Regelung"? Sollte erklärt oder an passende Stelle verlinkt werden. (Habe selbst nichts gefunden.)
Spaeni 13:28, 31. Aug. 2007 (CEST)
Ist wohl inzwischen überholt? --House1630 15:28, 26. Dez. 2009 (CET)
Abgrenzung zum Handelsvertreter
Da es immer wieder vorkommt, daß auch Handelsvertreter als "freie Mitarbeiter" bezeichnet werden und in manchen Branchen auch beide Varianten möglich und üblich sind, wäre es interessant ein paar Worte zu den Unterschieden zu sagen. Leider bin ich selbst gerade erst dabei, das zu recherchieren, kann also noch nicht viel beitragen. ––Trofobi 00:14, 13. Aug. 2009 (CEST)
Überarbeiten
Der markierte Absatz ist von den Formulierungen her deutlich verbesserungswürdig. Vielleicht mag sich dem mal jemand annehmen. --Hamburger 23:17, 18. Aug. 2009 (CEST)
Nun ist es geschehen! Hat noch jemand Ergänzungen? --House1630 15:29, 26. Dez. 2009 (CET)
schwammiger Artikel
Für Österreich gilt in Grundzügen: diverse Merkmale zB: Dauerschuldverhältnis, keine Weisungsgebundenheit, Bezahlung nach Arbeitsdauer. Arbeitsrechtlicher Schutz eingeschränkt, kein(e): Urlaubsrecht, Überstundenentlohnung, Ruhezeiten, Entgeltfortzahlung, Kollektivvertragslohn, Sonderzahlungen, Urlaub. Durch den Arbeitgeber Unfall-, Kranken-, Pensionsversichert. Anspruch auf: Arbeitlosengeld, Insolvenzentgelt, Krankengeld, Wochengeld. Steuerrechtlich: selbständig. -- 78.104.149.193 05:49, 7. Sep. 2012 (CEST)
Rechtschreibung
Diesen Satz mußte ich 4 mal lesen, bevor ich ihn verstanden habe:
"Entsprechend dem Outsourcing wurde in der Vergangenheit oft versucht, Arbeitnehmer bei gleich bleibenden Rahmenbedingungen zu Unternehmern um zu deklarieren."
Das "um zu deklarieren" macht doch keinen Sinn, oder? Was soll denn deklariert werden?
Beim 5. Mal lesen kam mir dann der Gedanke, daß es "umzudeklarieren" heißen sollte. Hab´s aber noch nicht geändert, weil ich nicht weiß, ob es dank neuer Rechtschreibung jetzt eventuell doch so heißen muß. (nicht signierter Beitrag von 85.177.158.192 (Diskussion) 12:12, 6. Mär. 2013 (CET))
- Die Folgen der Versuche der vereinfachungsbedürftigen Rechtschreibreformisten sind ua, dass die betroffene Generation ihre Muttersprache nicht mehr richtig beherrscht und sinnerfassendes Lesen bereits durch die Notation erschwert wird. Solche Konstruktionen kann man ruhig ausbessern, weil sie in später Einsicht wieder zurückreformiert wurden. Dies ist der historische Augenblick, da sich 'der Staat' das erste Mal in der Geschichte das Recht herausnimmt, die gewachsene Sprache zu regelmentieren. -- 178.115.128.194 09:35, 14. Jan. 2014 (CET)
- Hallo 85.177.158.192, viel Spaß beim Genießen der Folgen der sog. Rechtschreibreform. Darüberhinaus lebt und verändert sich die gesprochene und in der Folge auch die geschriebene Sprache, wie Du nicht zuletzt selbst zeigst mit Deinem "macht doch keinen Sinn", das so vor einigen Jahren noch als Fehler gegolten hat: Ein Sinn wird nicht "gemacht" von, sondern "ergibt sich" aus einer bestimmten Formulierung. Ähnliche Beispiele von Sprachverflachung kenne ich noch viele ... MfG G.B. 87.149.148.149 13:06, 8. Dez. 2015 (CET)
Ratsuchende müssten vor diesem Artikel gewarnt werden
Schon der erste Satz ("Als freier Mitarbeiter, (...), wird ein Selbständiger und Arbeitnehmer bezeichnet, der aufgrund eines Dienst- oder Werkvertrags für ein Unternehmen Aufträge in der Regel persönlich ausführt, ohne dabei in das Unternehmen eingegliedert zu sein.") Aber nein! Ein Arbeitnehmer ist doch gerade kein freier Mitarbeiter.
Dann folgt Satz 2: ("Da der freie Mitarbeiter kein normaler Arbeitnehmer ist, gelten für ihn gewisse Bestimmungen des Arbeitsrechts nicht.") Der freie Mitarbeiter ist also "kein normaler Arbeitnehmer"? Natürlich nicht, er ist nicht nur kein "normaler" Arbeitnehmer sondern überhaupt kein Arbeitnehmer.
Im Abschnitt "Vertragsverhältnis und Bezahlung" heißt es dann:("Ein freier Mitarbeiter kann Arbeitnehmer, Freiberufler oder Gewerbetreibender sein. Ein Angestellter eines Unternehmens kann freier Mitarbeiter bei einem anderen Unternehmen sein.") Das verwirrt nun auch noch den letzten Leser. Ein Arbeitnehmer kann der freie Mitarbeiter natürlich nicht sein, ein Freiberufler könnte er eventuell sein, wenn ein Katalogberuf selbständig ausgeübt wird und ein Gewerbetreibender könnte er auch sein, wenn die ausgeübte Tätigkeit nicht zu den Katalogberufen gehört. Die Information aus dem zweiten Satz, dass ein Arbeitnehmer, der irgendwo als Angestellter arbeitet nebenbei noch als freier Mitarbeiter woanders arbeiten kann, hilft dem ratsuchenden Leser auch nicht weiter. Immer wieder wird der Angestellte ins Feld geführt, dabei sucht der Leser doch eine Definiton der "freien Mitarbeit".
Ich würde den Artikel wenn ich Zeit und Kraft hätte auch gerne verbessern, doch leider steht mir beides im Moment nicht zur Verfügung. ich möchte daher solange alle Leser davor warnen, den Artikel zu ernst zu nehmen.
Ilsebill (Diskussion) 22:47, 28. Jul. 2015 (CEST)
So, ich glaube, der Artikel hat einen großen Schritt nach vorne gemacht
Das Schlimmste, insbesondere die falschen Erwähnungen, dass freie Mitarbeiter auch Arbeitnehmer sein können, wurde beseitigt, die extrem missverständliche Abgrenzung zum Freiberufler deutlicher und ausführlicher erläutert. --PSharp (Diskussion) 14:36, 2. Dez. 2015 (CET)
Abgrenzung "Freier Mitarbeiter" / "Freiberufler"
Im Alltag kann man nicht selten Verwechslungen der Begriffe "Freier Mitarbeiter" und "Freiberufler" vernehmen. Umso wichtiger ist eine präzise Abgrenzung dieser Begriffe in einem Lexikon.
Im Artikel steht zurzeit: "Der Begriff „freier Mitarbeiter“ ist insbesondere von dem Begriff Freiberufler zu unterscheiden. Beide Begriffe setzen zwar eine Selbständigkeit voraus."
Das ist nicht korrekt. Der Begriff "freier Mitarbeiter" setzt eine Selbständigkeit voraus - ja. Doch der Begriff "Freiberufler" setzt KEINE Selbständigkeit voraus. Freiberufler sind Angehörige der im Einkommensteuergesetz genannten Katalogberufe. Die dort genannten Freiberufler können ihrer Tätigkeit entweder frei oder angestellt nachgehen. Beispielsweise kann ein Rechtsanwalt angestellt arbeiten und gilt trotzdem als Freiberufler, weil sein Beruf im Einkommensteuergesetz so definiert wird.
Ilsebill (Diskussion) 10:09, 21. Aug. 2016 (CEST)
- Lesen ist wohl nicht deine Stärke? § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG: "Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte [...] Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, [...] und ähnlicher Berufe." --31.17.255.179 10:09, 19. Jun. 2021 (CEST)