Diskussion:Freimaurerei/Archiv/2020
Gehört zu den Symbolen der Freimaurer
nicht auch die Akazie? Ich meine, das mal irgendwo gelesen zu haben oder habe ich da was übersehen? --Hopman44 (Diskussion) 13:15, 30. Jan. 2020 (CET)
- Das stimmt, siehe z.B. im Freimaurer-Wiki. Ich habe leider keinen richtig guten Beleg zur Hand, um das in unseren Artikel einzubauen. Viele Grüße --TRG. 18:24, 21. Mär. 2020 (CET)
Unkritische Lobhudelei im Indikativ
Der Artikel ist vollkommen unwissenschaftlich, unkritisch und lobhudelnd-esoterisch. Aussagen einer Gruppe über sich selbst sollten in der indirekten Rede oder im Konjunktiv wiedergegeben werden. Sonst könnte man auch Aussagen von Scientologen oder Stalinisten eins zu eins im Indikativ per Wikipedia verbreiten und auf diesem Weg für diese Ideologien werben. Der naive Werbe-Text transportiert ungeprüfte subjektive Meinungen in die Welt und ist daher vollkommen ungenügend. --92.74.79.223 12:39, 22. Mär. 2020 (CET)
- Ja gut, es handelt sich tatsächlich um eine Behauptung, nämlich die Behauptung, die Freimaurerei SEI eine "königliche Kunst". Die indirekte Rede ist für eine solche Behauptung angemessen, denn es ist keine objektive Wahrheit, sondern eben eine Meinung der Anhänger über ihre Weltanschauung. Der Satz im Artikel muss daher geändert werden. --94.217.3.36 22:06, 16. Apr. 2020 (CEST)
→ Königliche Kunst. —viciarg414 09:30, 17. Apr. 2020 (CEST).
- Oft - und von Freimaurern selbst - wird die Freimaurerei als "Königliche Kunst" bezeichnet. Es basiert auf einem Bibelziztat und philosohischen Überlegungen: Jakobus 2,8: „So ihr das königliche Gesetz vollendet nach der Schrift: ‚Liebe deinen Nächsten wie dich selbst‘, so tut ihr wohl.“ Platon bezeichnete mit dem Begriff Königliche Kunst die Philosophie („Liebe zur Weisheit“). Der Begriff hat also keinen Bezug zum Herrschertitel.--Qub (Diskussion) 16:25, 30. Apr. 2020 (CEST)
Schweizerische Grossloge Alpina SGLA
Mir ist aufgefallen, dass es zur Zeit keinen Artikel zur Schweizerischen Grossloge Alpina gibt. Dies ist sehr schade, handelt es sich doch um die grösste freimaurerische Vereinigung in der Schweiz. Da ich selbst noch nie im Projekt bearbeitet haben, geschweige denn einen eigenen Artikel angelegt habe, weiss ich nicht so recht wie "man" so etwas richtig angeht. Aus diesem Grund habe ich diesen Abschnitt hier eröffnet, ich hoffe so erfahrene Benutzer zu finden, welche sich im Themenkreis Freimaurerei in Europa auskennen und bereit wären einem Neuling unter die Arme zu greifen. --Bogenmeister (Diskussion) 10:49, 3. Jun. 2020 (CEST)
- Der Artikel erwähnt 80 Logen, zur Zeit sind es laut offizieller Webseite der Grossloge 84. Da ich neu bin darf ich das nicht selbst anpassen.--Bogenmeister (Diskussion) 14:29, 3. Jun. 2020 (CEST)
- Danke für den Hinweis! Hier werden sogar 87 Logen aufgeführt. Ich habe es im Artikel entsprechend angepasst. – cave2596 Diskussion ❤ 15:04, 3. Jun. 2020 (CEST)
- @Cave2596: Es sind nur 84. Die Ziffern 73, 74 und 77 sind nicht vergeben. —viciarg414 15:13, 3. Jun. 2020 (CEST)
- Das ist richtig, diese Logen haben ggf. einmal existiert und wurden aufgelöst. Danke für den Edit Cave2596 --Bogenmeister (Diskussion) 15:27, 3. Jun. 2020 (CEST)
- @Cave2596: Es sind nur 84. Die Ziffern 73, 74 und 77 sind nicht vergeben. —viciarg414 15:13, 3. Jun. 2020 (CEST)
- Danke für den Hinweis! Hier werden sogar 87 Logen aufgeführt. Ich habe es im Artikel entsprechend angepasst. – cave2596 Diskussion ❤ 15:04, 3. Jun. 2020 (CEST)
Formulierung im Abschnitt "Frauengroßlogen"
Moin, da steht "gegenseitige Nutzung der Infrastrukturen". Sagt man das in der Schweiz so? Ich würde ja von "gemeinsamer Nutzung der Infrastrukturen" sprechen. Viele Grüße --TRG. 21:37, 23. Jun. 2020 (CEST)
- Hallo TRG. nein ich denke nicht, dass das eine "schweizerische" Formulierung ist. "Gegenseitige Nutzung" impliziert ja im Grunde, dass es Infrastruktur gibt welche im Besitz von Frauenlogen ist und von Männerlogen genutzt wird. Grüsse --Bogenmeister (Diskussion) 09:02, 7. Jul. 2020 (CEST)
- Hallo Bogenmeister, vielen Dank für Deine Einschätzung. Ich finde, "gegenseitig" impliziert ein wechselseitiges Geben und Nehmen, wie bei "gegenseitiger Anerkennung": A erkennt B an und B erkennt A an. Auf die Nutzung der Infrastruktur bezogen, würde das bedeuten, dass die Männer die Infrastruktur der Frauen nutzen und die Frauen die der Männer. Das wäre dann für mich (MUSEN) wieder eher "gemeinsame" Nutzung als "gegenseitige" (klingt komisch) Nutzung. Viele Grüße --TRG. 18:44, 7. Jul. 2020 (CEST)
- Guten Tag TRG, genau das sehe ich auch so. Wenn ich richtig informiert bin, gibt es in der Schweiz kein Logengebäude im Besitz einer Frauenloge. Somit ist eine "gegenseitige Nutzung" gar nicht möglich.--Bogenmeister (Diskussion) 13:41, 8. Jul. 2020 (CEST)
- ich ändere das auf "gemeinsame Nutzung". Viele Grüße --TRG. 21:47, 8. Jul. 2020 (CEST)
- Guten Tag TRG, genau das sehe ich auch so. Wenn ich richtig informiert bin, gibt es in der Schweiz kein Logengebäude im Besitz einer Frauenloge. Somit ist eine "gegenseitige Nutzung" gar nicht möglich.--Bogenmeister (Diskussion) 13:41, 8. Jul. 2020 (CEST)
- Hallo Bogenmeister, vielen Dank für Deine Einschätzung. Ich finde, "gegenseitig" impliziert ein wechselseitiges Geben und Nehmen, wie bei "gegenseitiger Anerkennung": A erkennt B an und B erkennt A an. Auf die Nutzung der Infrastruktur bezogen, würde das bedeuten, dass die Männer die Infrastruktur der Frauen nutzen und die Frauen die der Männer. Das wäre dann für mich (MUSEN) wieder eher "gemeinsame" Nutzung als "gegenseitige" (klingt komisch) Nutzung. Viele Grüße --TRG. 18:44, 7. Jul. 2020 (CEST)
Freimaurerei in Österreich illegal!?
"1797 wurde die Freimaurerei in Österreich verboten. Dieses Verbot galt bis 1867 für die gesamte Donaumonarchie, danach jedoch nicht mehr im Königreich Ungarn. Nach Errichtung der Ersten Republik in Österreich wurde die Großloge von Wien am 8. Dezember 1918 gegründet." - Wenn ich das richtig lese, wurde diese Sache in Österreich niemals erlaubt und das Verbot nicht aufgehoben. Das Verbot wäre also noch in Kraft und jene "Logen" illegal tätig. Was sagen die Behörden dazu? (nicht signierter Beitrag von 213.225.15.18 (Diskussion) 06:46, 26. Jun. 2020 (CEST))
- Hallo IP, also eine kurze Recherche im Vereinsregister von Österreich zeigt, dass es sich bei der "Großloge von Österreich der Alten, Freien und Angenommenen Maurer" um einen eingetragenen Verein handelt. Ich kenne die Gesetzgebung diesbezüglich in Ö. nicht. Aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass sich ein Verein eintragen liesse wenn er illegal wäre.--Bogenmeister (Diskussion) 08:41, 7. Jul. 2020 (CEST)
- Der Satz könnte zwar klarer sein, aber er impliziert doch, dass die Freimaurerei ab Grünung der Ersten Republik nicht mehr illegal war, und (mit einer allseits bekannten Unterbrechung...) seitdem erlaubt ist. Sorry IP, da harrt kein Skandal der Aufdeckung.--Benutzer:Schreckgespenst • Buh! 00:09, 26. Jul. 2020 (CEST)