Diskussion:Freistaat (Republik)/Archiv/1

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Die deutschen Freistaaten / Bayern

Die Formulierung "aufgrund der politischen Sonderrolle Bayerns" suggeriert ebenfalls die besagte nicht vorhandene Teilautonomie und sollte deshalb geändert werden! --Röhrender Elch 22:00, 6. Okt. 2007 (CEST)

Zusätzliche Bedeutung

Irland wurde von 1922 bis 1937 als Irischer Freistaat bezeichnet, obwohl es damals noch den Status eines britischen Dominions hatte, und somit eine Monarchie und keine Republik war. In diesem Fall war mit "Freistaat" vermutlich so viel wie "unabhängiger Staat" gemeint, denn das war Irland ja seit seiner Trennung vom Vereinigten Königreich 1921. --Röhrender Elch 23:56, 2. Okt. 2007 (CEST)

Man muss bedenken, dass "Freistaat" hier lediglich eine Übersetzung und nicht als terminus technicus (falls man den überhaupt das deutsche Wort als solchen qualifizieren will) zu verstehen ist. Gruß --141.53.209.148 09:35, 3. Okt. 2007 (CEST)

Nerd (Diskussion)

ZU: "Freistaat; 09:42 . . Nerd (Diskussion) (Sprachpuristen ist nicht "doppelt" so genauer)"
Nenn mal bitte auf die Schnelle drei andere Vertreter der Gattung "Puristen".

ich verwende Sprachpurist, nicht Purist, mfg --nerd 11:16, 24. Apr 2003 (CEST)
Da gibst etliche, es wird dann meist nur einfach 'Purist' in einem bestimmten Kontext verwendet. Z.B. (lt. Google): Browser-Puristen, Fußball-Puristen, Whiskey-Puristen. Heizer 11:26, 24. Apr 2003 (CEST)
Purismus: ist hier gemeint als das Bestreben, die Sprache von Fremdwörtern rein zu halten? Also nochmal, woher rührt der Zwang, in diesem Artikel ein Fremdwort zu verwenden, das erst einer Erklärung bedarf? Der Zusatz "Sprach-" erklärt jedenfalls die Bedeutung des Grundwortes nicht.
Und ein "Fußball-Purist" ist eigentlich vielleicht ein "Fußball-Puritaner"? Puritaner sind nämlich wiederum "übertrieben sittenstrenge Menschen". Fremdwörter sind manchmal Glückssache ...
Sprachpuristen wird auch im DTV-Atlas der dt. Sprache verwendet und sie werden dort aufgezählt. Pech gehabt. --nerd 11:37, 24. Apr 2003 (CEST)
O.k., 1:0 für dich, wußte ja nicht, dass du noch ein As im Ärmel hast. Einen Zusatzpunkt erhältst du, wenn du nun unmittelbar im Artikel das Rätsel auflösen wirst, und dabei trotzdem eine möglichst objektive Darstellung der Bedeutung der Bezeichnung Freistaat erhalten bleibt. Ich hielte es im übrigen für besser, das Beispiel der Bezeichnung "Freistaat" im zukünftigen Artikel Purismus abzuhandeln, im Abschnitt "Sprachpuristen", wenn du so willst.
Auch da muß ich widersprechen: für mich war es sehr erhellend, dass Freistaat ein nur(oder v.a?) sprachpuristische Form von Republik ist, keine (zumindest damals) politische (Unter)-Gattung, warum diese Info vorenthalten? --nerd 12:10, 24. Apr 2003 (CEST)

19 oder 20. Jahrhundert?

Hier im Artikel steht, die Bezeichnung wurde im 19. Jhd. eingefuehrt. Dem englischen Artikel en:Free State (German) ist zu entnehmen, dass die Bezeichnung nach dem WWI eingefuehrt wurde. Allerdings wird dort aus der Formulierung nicht klar, ob die Zeitangabe sich auf die "Erfindung" des Begriffs bezieht oder auf die Verwendung in amtlichen Bezeichungen. So wie ich den dt. Artikel momentan verstehe, wurde die Bezeichnung im 19. Jhd. erfunden, jedoch erst in der Weimarer Republik verwendet. Stimmt das? -- 141.30.230.88 12:20, 24. Sep 2004 (CEST)

Der Begriff ist sogar schon im 18. Jh. belegt. Er wurde z.B. im Zusammenhang mit der Schweiz gebraucht. Was das Deutsche Reich betrifft, war's da ja vor 1918 mit Republiken eh nicht weit her, in welchem Staatsnamen hätte das Wort also auftauchen sollen? -- Sebastian Koppehel 01:49, 5. Okt 2004 (CEST)

Volkstümliche Bedeutung

Mir ist selbstverständlich vollkommen klar, daß der Begriff Freistaat keinerlei Unabhängigkeit im rechtlichen Sinne bedeutet. Aber es ist eine Tatsache, daß viele Bayern den Begriff dazu benutzen - und das ist, wenn ein Mißverständnis, dann doch eines mit Tradition und Bedeutung -, eine gewisse Unabhängigkeit auszudrücken, nicht im rechtlichen oder politischen Sinne, aber im ganzen Rest. (Etwa: Viele Bayern geben ihre Herkunft auf Nachfrage, wenn nicht mit "Bayern", dann doch mit "Bayern, das ist in Deutschland" oder "Deutschland, und zwar Bayern" an. In Bayern sieht man viel öfter weißblau als schwarzrotgold geflaggt, usw. usf.) Ich denke, man sollte es sich nicht so einfach machen zu schreiben "'Freistaat ist unabhängiger' ist falsch", sondern das etwas genauer beschreiben. Im rechtlichen und politischen Sinne bedeutet es nicht mehr als Land, aber die Bewohner verbinden mehr damit. --84.154.72.38 18:27, 10. Sep 2005 (CEST)

Im Zusammenhang mit deutschen Bundesländern bedeutet es immer Republik, denn das sind sie seit 1918 alle, während vorher die meisten Monarchien waren. --Röhrender Elch 23:56, 2. Okt. 2007 (CEST)

Thüringen

Im Artikel ist zu lesen, dass Thüringen in der Zeit der Weimarer Republik die Bezeichnung "Land Thüringen" - und eben nicht "Freistaat Thüringen" - trug. Weiter unten liest man aber, dass Bayern, Sachsen und auch Thüringen diese Bezeichnung auch schon zu Weimarer Zeiten trugen. Stimmt denn das?

Jein. In der Weimarer Republik gab es keinen Freistaat Thüringen, sondern das Land Thüringen. Allerdings stand in der Verfassung Thüringens von 1921:Das Land Thüringen ist ein Freistaat und ein Glied des Deutschen Reiches. --Störfix 10:37, 19. Aug 2006 (CEST)
Thüringen bestand damals als Verbund kleiner Länder, von denen einige den Titel Freistaat trugen. -- Olbertz
Haben sich die ehemaligen Fürstentümer in Thürigen nicht 1920 zu einem Land zusammengeschlossen, so daß es 1921 nur noch ein Land Thüringen gab? 62.134.120.147 17:59, 2. Mär. 2007 (CET)
Ja! Die thüringischen Kleinstaaten schlossen sich zusammen und hörten somit auf zu existieren, während das Land Thüringen entstand. Das war aber kein Verbund der Kleinstaaten, denn in dem Fall hätten diese noch weiterexistiert, als "Bundesländer des Bundeslandes" sozusagen. --Röhrender Elch 00:45, 25. Okt. 2007 (CEST)

Thürigen seit wann Freistaat?

Im Einleitungstext steht, daß Thüringen sich seit 1993 als Freistaat bezeichnet, weiter unten ist von 1994 die Rede. Was stimmt? --drohhyn 18:54, 13. Jun. 2009 (CEST)

Laut Artikel Thüringen und Verfassung_des_Freistaats_Thüringen nennt sich seit 1993, obwohl es natürlich auch vorher schon Republik war. Hab's auch im Text geändert. --Röhrender Elch 19:05, 13. Jun. 2009 (CEST)

Verständnisfrage

Im Artikel steht: "Privilegien oder rechtliche Besonderheiten hat der Freistaat gegenüber der Bundesrepublik Deutschland keine, solange er nicht den Rechtsfrieden infrage stellt."

Für mich heißt das im Umkehrschluss, dass, wenn er den Rechtsfrieden in Frage stellt, er doch Privilegien hat. Welche sind das? Kann er einfach aus der Bundesrepublik Deutschland austreten? -Wohl kaum möglich- Welche Privilegien hat er dann?

--Uwe-Berlin 19:37, 28. Aug 2006 (CEST)

Gut, daß der Satz gestrichen ist: Er war einfach Blödsinn. Den Rechtsfrieden zu brechen ist, wie das Wort schon besagt, verboten - weil man sonst den Rechtsfrieden bricht. Und sollte man das doch tun - der Herrgott bewahre uns davor - etwa indem man sich Sonderrechte herausnimmt, dann wäre diese Extrawurst kein Privileg, sondern (verbotene) Eigenmacht.
Ob der Freistaat aber aus der Bundesrepublik austreten kann, ist eine hochinteressante Frage, die ich an anderer Stelle schon einmal gestellt habe, aus reinem theoretischem Interesse, versteht sich. Auf jeden Fall kann es ein Freistaat nicht mehr als ein Bundesland, das nicht Freistaat ist. --84.154.95.31 15:53, 20. Sep 2006 (CEST)
Einseitiger Austritt ist nicht möglich. Hab unter Diskussion:Sezession#Sezession in Deutschland ausführlicher geantwortet. --84.150.202.38 02:26, 23. Sep 2006 (CEST)
Auch diejenigen Bundesländer, die sich nicht ausdrücklich als Freistaaten bezeichnen, sind trotzdem welche, weil sie Republiken sind. --Röhrender Elch 23:56, 2. Okt. 2007 (CEST)

Definition

Vor kurzem (3.10.) habe ich in diesem Artikel eine Definition für den Begriff Freistaat eingefügt (Staat, in dem das Staatsoberhaupt vom Volk gewählt wird). Kurz danach ist diese schon wieder geändert worden (Staat, in dem die Staatsgewalt vom Volk ausgeht und insbesondere das Staatsoberhaupt vom Volk gewählt wird). Bevor ich dies schon wieder ändere, will ich meine Meinung hier zur Diskussion stellen.

Meines Wissens (ich bin kein Staatsrechtler) ist das Staatsoberhaupt das entscheidende Kriterium für einen Freistaat oder eine Republik: das Staatsoberhaupt (z. B. Präsident oder Gremium) wird (auf Zeit) vom (wahlberechtigten) Volk gewählt. Ein Staat, in dem die Staatsgewalt vom Volk ausgeht, wird Demokratie genannt.

Das Problem bei der Unterscheidung der Begriffe Republik und Demokratie liegt wohl darin, daß wir uns eine Republik (nach unserem Verständnis) ohne Demokratie nicht vorstellen können. Dagegen kennen wir einige Demokratien, die keine Republik (sondern Monarchien) sind. In dem Artikel Republik sind jedoch verschiedene Formen der Republik aufgeführt: neben der in Westeuropa üblichen demokratischen Republik gibt es z. B. auch die Volksrepublik oder die islamische Republik. Der Hinweis auf die parlamentarische Demokratie ist daher nicht hilfreich.

Es kann natürlich auch sein, daß der Begriff Freistaat eine etwas andere Bedeutung als der Begriff Republik hat und einschließt, daß die Staatsgewalt vom Volk ausgeht (= demokratische Republik). Dann kann er aber kein Synonym für Republik sein.

Ich hab das gerade wegen den Volksrepubliken geändert, die oft kein Staatsoberhaupt im eigentlichen Sinn haben (etwa war das Staatsoberhaupt der DDR lediglich Vorsitzender des Staatsrats, also eines Kollektivgremiums, und hat nur protokollarisch und faktisch eine herausragende Stellung gehabt) und insbesondere kein vom Volk gewähltes. Aber auch eine parlamentarische Demokratie ist problemlos ohne Staatsoberhaupt oder mit einem nicht gewählten (etwa per Castingshow ermittelten – der deutsche Bundespräsident wird schon heute äußerst indirekt von Schauspielern und Sportlern gewählt) denkbar, ohne dass dabei das wesentliche Element eines Freistaats bzw. einer Republik verloren geht.
Die Formulierung mit der vom Volk ausgehenden Staatsgewalt hab ich eigentlich gerade deshalb gewählt, weil sie keine Demokratie im heutigen Sinn voraussetzt und insbesondere durch ein ständisches System ohne explizite Wahl realisiert werden kann. Darüber, ob sie auch den Fall von Volksrepubliken abdeckt, kann man sich streiten, aber das gilt noch mehr für das vorige Kriterium der Volkswahl.
Mit "gewählt" ist nicht unbedingt eine direkte Wahl gemeint. Das Staatsoberhaupt kann auch indirekt von Wahlmännern oder anderen Institutionen bestimmt werden, die vom Volk legitimiert sind. Die Bundesversammlung, die den deutschen Bundespräsidenten wählt, besteht neben den Mitgliedern des Bundestages aus Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder gewählt werden. Die Vertreter der Länder werden also indirekt gewählt und wählen dann in einer weiteren indirekten Wahl den Bundespräsidenten. Deswegen ist Deutschland aber immer noch eine Republik oder ein Freistaat.
Beim deutschen Bundespräsidenten ist eine gewisse Legitimation aus dem Volk heraus schon noch nachvollziehbar, aber bei typischen Volksrepubliken ist man gewöhnlich deutlich zurückhaltender (wenn auch das Staatsoberhaupt der DDR rein formal ohne Zweifel indirekt vom Volk gewählt worden ist). Wenn du einerseits so ziemlich alles, was sich selbst als Republik bezeichnet, als solche gelten lassen willst und andererseits die Wahl des Staatsoberhaupts als entscheidendes Moment haben willst, musst du schon auch das "indirekt" streichen, so dass nur noch die Wahl durch irgendwen übrig bleibt.
Wenn "indirekt" falsch wäre, wäre auch die Bundesrepublik keine Republik, da ja der Bundespräsident nicht direkt vom Volk gewählt wird! Außerdem will ich das Staatsoberhaupt nicht als entscheidendes Merkmal haben, ich will nur andere Meinungen dazu wissen.
Mit »auch das "indirekt" streichen« hab ich gemeint, dass dann weder direkte noch indirekte Wahl durch das Volk eine notwendige Bedingungung sein müsste, dass also auch wer anders als das Volk (das sowieso definitionsbedürftig ist, siehe vor allem Frauen- und Kinderwahlrecht sowie verschiedene Formen des Staatsbürgerschaftsrechts) Träger der Wahl sein könnte.
Der Begriff "Staatsgewalt" ist aber allgemeiner und bezieht sich nicht nur auf die Legitimation des Staatsoberhaupts. Er umfaßt z. B. auch die gesetzgebende Gewalt, daher war ich unsicher, ob er zur Definition gehört. Nach "Wörterbuch der philosophischen Begriffe" von Meiner (s. Diskussion zum Begriff Republik) ist neben der Abgrenzung zur Monarchie ein weiteres Merkmal der Republik, daß Gesetzgebung und Regierung vom Volk ausgehen. Im "Staatsbürgertaschenbuch" von Model/Creifelds/Lichtenberger/Zierl wird dagegen nur der Gegensatz zur Monarchie (Staatsoberhaupt) betont (Weil der Träger der Staatsgewalt kein charakteristisches Merkmal ist oder weil er selbstverständlich das Volk ist?).
Weil "Staatsgewalt" allgemeiner ist, hat es auch noch eine nennenswerte Bedeutung. Das Staatsoberhaupt (sofern es überhaupt existiert) kann ja auch völlig machtlos sein. Sofern dem Staatsoberhaupt die herausragende Rolle zugewiesen wird, wird oft unterstellt, dass damit die ganze Exekutive abgedeckt ist. Das ist aber z.B. in Deutschland absolut nicht der Fall.
Sicher hat die Staatsgewalt eine große praktische Bedeutung. Das muß aber nicht heißen, daß sie für diese Begriffsdefinition von Bedeutung ist.
Der Hinweis auf die parlamentarische Demokratie ist hier im Artikel korrekt, weil sich meines Wissens keine Volksrepublik und keine islamische Republik "Freistaat" nennt.
Natürlich nennt sich keine Volksrepublik und keine islamische Republik "Freistaat", da dies eine deutsche Bezeichnung ist und solche Staatsformen in deutschsprachigen Ländern nicht existieren. Alle Staaten, die sich "Freistaat" nannten oder nennen, waren und sind wohl tatsächlich als parlamentarische Demokratie organisiert. Deshalb ist dies aber nicht unbedingt ein charakteristisches Merkmal für die Begriffsdefinition.
Wenn Freistaat nur ein Synonym für Republik wär, dürfte es dieses Lemma nur als Redirect geben. Es geht hier gerade um den spezifischen Gebrauch des wörtlichen Begriffs "Freistaat" im Unterschied zu "Republik". Eine kurze allgemeine Erklärung hat schon Platz, aber speziellere Auseinandersetzung mit der Definition von "Republik" sollte es ausschließlich unter dem dortigen Lemma geben (deshalb war ich auch mit der alten schwammigen Beschreibung eigentlich ganz zufrieden).
Das ist richtig: hier sollte eine kurze (aber keine schwammige!) Definition stehen und dann auf den Gebrauch des Begriffs "Freistaat" eingegangen werden.
Das setzt halt eine eindeutige und unstrittige Definition voraus, die es nicht gibt.
Übrigens war nicht alles, was sich Freistaat genannt hat, eine parlamentarische Demokratie. Wie ich ja schon im Artikel ergänzt hab, hat sich auch die Münchner Räterepublik so genannt.
Dann war die alte Definition (s. nächster Absatz) also doch falsch!
Ja, drum hab ich auch geschrieben: "wenn man »in Form einer parlamentarischen Demokratie« durch »mittelbar« ersetzt".
Eigentlich kann man Freistaat bzw. Republik ohnehin nur im historischen Kontext definieren; in heutigen Systemen, die den Begriff gebrauchen, lassen sich keine wirklich brauchbaren Abgrenzungskriterien mehr finden. Insofern war die alte "Definition" (»Die Bezeichnung betont, dass das Land nicht von einem Monarchen, sondern von seinen freien Bürgern in Form einer parlamentarischen Demokratie regiert wird«) durchaus passend, wenn man »in Form einer parlamentarischen Demokratie« durch »mittelbar« ersetzt. --84.150.168.132 03:58, 25. Okt. 2006 (CEST)
Diese Definition war nicht gut formuliert, da sich Monarchie und mittelbare Regierung durch die Staatsbürger nicht ausschließen (s. Großbritannien). Wichtig ist der Unterschied zur Monarchie (Frankreich nannte sich erst nach der Absetzung des Königs Republik). Daneben gehört wohl auch dazu, daß das Volk Träger der Staatsgewalt ist.
Zum Zeitpunkt der ersten modernen Republiken hat es sich faktisch schon ausgeschlossen. Großbritannien hat damals nicht annähernd den demokratischen Stand von Frankreich gehabt (theoretisch sowieso nicht, aber auch praktisch nicht). Prägend für den Begriff war das, was damals damit verbunden worden ist. Übrigens hat die Erste Republik gar kein Staatsoberhaupt gehabt, also kann die rein historische Abgrenzung nur negativ sein (dass es nämlich kein erbliches Staatsoberhaupt gibt, ohne eine Gegenthese dazu aufzustellen).
Die Bedeutung von Begriffen kann sich im Laufe der Zeit ändern. Wir können daher nicht allein danach urteilen, was z.B. in Frankreich um 1800 unter dem Begriff verstanden wurde. Heute können wir etwas anderes mit dem Begriff verbinden. Und obwohl Großbritannien heute demokratisch ist und die Staatsgewalt vom Volk ausgeht (welche "Gewalt" hat die Königin? gehört ist sie der Legislativen, Exekutiven oder Judikativen zuzuordnen?), bezeichnet es keiner als Republik. Übrigens haben die Franzosen nicht die Republik erfunden. Der Begriff kommt ursprünglich aus dem Lateinischen, und die Römer können wieder etwas anderes darunter verstanden haben.
Die Bedeutung von Begriffen kann auch zur selben Zeit in verschiedenen Kreisen verschieden sein. Wenn man auf einen einheitlichen Gebrauch Wert legt, kommt man gar nicht umhin, mindestens bis Anfang des letzten Jahrhunderts zurückzugehn. Bei den Römern hat der Begriff eigentlich nur allgemein das Staatswesen bezeichnet (wobei natürlich die Begriffswahl ein bestimmtes Selbstverständnis deutlich macht); im moderneren Sinn ist er schon in Frankreich geprägt worden.
Die Königin in Großbritannien ist im Prinzip die Exekutive (die sie aber zum größten Teil delegiert). Gewalt hat sie so viel, wie sie sich nimmt, solang sie dabei auf keinen größeren Wiederstand stößt. Es gibt ja keine explizite Verfassung. Analoges Anschauungsbeispiel wären etwa in Deutschland die Fraktionsvorsitzenden.
Weitere Diskusionen, außer wenn "Freistaat" keine Synonym für "Republik" ist, sollten auf der Diskussionsseite von "Republik" erfolgen.
Siehe oben, aber richtig ist, dass die ganze Diskussion deshalb etwas am Kern dieses Lemmas vorbeigeht (es geht halt um den einen Satz, der mehr oder weniger direkt Bezug auf eine wie auch immer geartete Definition von "Republik" nimmt). --84.150.180.99 10:07, 6. Nov. 2006 (CET)
Es geht zwar nur um diesen Satz, der sollte aber trotzdem stimmen. Mittlerweile kann ich gut mit der jetzigen Definition leben. Da wir beide sicher keine weiteren Erkenntnisse gewinnen, können wir die Diskussion wohl abschließen.
Gibts eigentlich noch andere Leute mit Meinung dazu hier? Aber aus meiner Sicht ist die aktuelle Version ein brauchbarer Kompromiss (wie gesagt wär ich lieber näher an der ursprünglichen Variante geblieben, wollte aber dein Anliegen so weit wie für mich vertretbar unterbringen). --84.150.135.124 07:00, 9. Nov. 2006 (CET)

noch einmal eine Definitionsfrage

"Freistaat ist die Bezeichnung für ein teilautonomes Gebiet innerhalb eines Staates." ---> Damit hab ich irgendwie so meine Probleme, weil ich der Meinung bin das "Freistaat" eine "(veraltete) Bezeichung für Republik" ist (laut Duden und meiner Erinnerung an dem Geschichtsunterricht) und das überhaupt nichts mit Teilautonomie zu tun hat.

Richtig! --Röhrender Elch 23:56, 2. Okt. 2007 (CEST)

und: haben sich die (Bundes-)Länder nicht "Freistaat" genannt, weil sie damit ihre Eigenstaatlichkeit betonen wollen? Also das sie nur "Kompetenzen an den Bund abgegeben" haben? ich glaube mich zu erinnern das bei einer Führung durch die Bayerische Staatskanzlei gehört zu haben. -- 02:23, 14. Jan. 2007

Sie haben sich nach 1918 "Freistaat" genannt, um zu betonen, dass sie jetzt keine Monarchien, sondern Republiken waren! --Röhrender Elch 23:56, 2. Okt. 2007 (CEST)

Und wiederum: Definition

Die Definition von "Freistaat" als teilautonomes Gebiet eines Staates ist FALSCH. "Teilautonom" ist jedes Bundesland, ja jede Gemeinde, diese Definition hat also keine Bedeutung.
"Freistaat" ist, wie eine Überschrift weiter oben schon richtig vermerkt, weitgehend ein Synonym für "Republik", also eine Staatsform, in der die Regierung gewählt wird. (Am ehesten noch wurden Adelsrepubliken wie Venedig nicht als Freistaat bezeichnet). In diesem Sinn wurde das Wort im 19. und zu Beginn des 20. Jhdts. verwendet, ehe es nach dem 2. Weltkrieg ausser Gebrauch kam.
Auch sonst scheint mir der Artikel unpräzis, nach Meyers Lexikon 1924ff waren der Großteil der Länder des Deutschen Reiches Freistaaten, daneben gibt es noch die Bezeichnungen "Volksstaat" und "Freier Volksstaat", das Reich selber schließlich wird als "Bundesfreistaat" bezeichnet.
Daraus folgt für mich, dass nur die Staatsform, also nicht-monarchisch, nicht aber der Grad der Autonomie bezeichnet wird. Wenn sich nicht noch eine Diskussion ergibt, werde ich den Artikel dahingehend ändern. Grüsse --Uwaga budowa 13:47, 26. Feb. 2007 (CET)

Auch ich bin der Meinung, daß diese neue Definition ("teilautonomes Gebiet") falsch ist. Die Version dieses Artikels bis zum 7. Jan. 2007 hat mir besser gefallen. Die neue Version beginnt mit einer falschen Definition, dann folgt ein Exkurs zu der Bezeichnung "frei" im Mittelalter, die nichts mit dem Begriff "Freistaat" zu tun hat, da sich die Freiheit im Mittelalter auf bestimmte Freiheiten der Städte und ihrer Bürger bezog und "Freistaat" eine Staatsform bezeichnet. Außerdem: Wurde nach dem Ersten Weltkrieg nicht die Monarchie abgeschafft? Mehrere Bundesstaaten mit jeweils einem Monarchen machen noch keine Aristokratie, da jeder Monarch allein regiert. In der DDR wurden die nach dem 2. Weltkrieg gegründeten Länder wieder aufgelöst. Es gab also keine Länder, die sich "Freistaat" nennen konnten. 62.180.184.9 18:48, 2. Mär. 2007 (CET)
Danke für den Hinweis! Auf den Gedanken bin ich ja noch gar nicht gekommen, in der Historie zu kramen, aber die Version war ja deutlich präziser!
Ich hab mich in der Zwischenzeit ein bisschen schlau gemacht, der Begriff "Freistaat" ist nach dem ersten WK offenbar von Preussen und Bayern durchgesetzt worden. Die Sozialdemokraten wollten ursprünglich einen stärker zentralistisch ausgerichteten Staat umsetzen. Insofern ist der Begriff doch verwendet worden, um einen Grad der Autonomie zu verdeutlichen. Klar scheint mir zu sein, dass der Begriff damals wie heute keine Rangordnung unter den deutschen Ländern bezeichnet.
Was mir auch noch aufgefallen ist:
Es hat in den ersten Jahren nach dem Krieg eine Reihe von zum Teil kurzlebigen Kleinstaaten gegeben, die sich als "Freistaat" definierten;
in der Schweiz, aus dem der Begriff ursprünglich stammt, wird er heute noch für Republiken, die dann in der heutigen Schweiz aufgegangen sind, verwendet;
der erste Staat, der sich F nannte, war um 1850 Lübeck, dann folgten 1878 schweizer Kantone
englisch "free state" ist deutlich unschärfer definiert als "Freistaat", was manchmal zu Verwirrung führt; und noch ein paar Details, die den Artikel abrunden. gruss --Uwaga budowa 01:27, 3. Mär. 2007 (CET)
Die Bezeichnung "Freistaat" scheint tatsächlich für einige Verwirrung zu sorgen, wahrscheinlich weil zuviel Gewicht auf das "frei" und zu wenig auf den zweiten Teil ("Staat") gelegt wird. Preußen und Bayern haben den Begriff (und insbesondere diese Staatsform) vielleicht weniger durchgesetzt, um damit bestimmte Freiheiten zu betonen, sondern weil sie eigene Staaten bleiben wollten.
Das Deutsche Kaiserreich (1871-1918), die Weimarer Republik (1919-1933) und die Bundesrepublik Deutschland (seit 1949) waren oder sind Bundesstaaten, in denen die einzelnen Gliedstaaten und der Gesamtstaat eigene Staaten mit eigener Staatsgewalt waren oder sind. Seit 1919 sind alle Gliedstaaten und der Gesamtstaat Republiken (oder Freistaaten). In zentralistischen Staaten gibt es keine Gliedstaaten, sie sind höchtstens in Verwaltungsbezirke aufgeteilt (Provinzen in Preußen, Bezirke in der DDR, Regionen/Departements in Frankreich). Auch wenn Teilgebiete vielleicht eine gewisse Autonomie haben sollten, würde der Zentralstaat ihnen wohl keine eigene Staatsgewalt (und damit eine Bezeichnung wie Republik oder Freistaat) zugestehen.
Vielleicht sollte die Definition in dem Artikel so ausführlich behandelt werden, daß nicht später jemand wieder eine Definition einfügt, die allein oder im wesentlichen auf einen bestimmten Grad von Autonomie beruht. 62.134.120.112 16:39, 4. Mär. 2007 (CET)
Noch eine Ergänzung: In den beiden Weblinks dieses Artikels ist die Bedeutung und deren Wandel des Begriffs "Freistaat" ausführlich erklärt. Er hat nichts mit mittelalterlichen Freiheiten zu tun, sondern ist erst im 18. Jh. benutzt wurden. Heute ist er ein Synonym für "Republik" (s.: Geschichte des Begriffes "Freistaat"). Die Bedeutungt hat sich mit der Zeit zwar etwas gewandelt, es wurde und wird aber auch viel in diesen Begriff hineininterpretiert. 62.134.120.66 18:07, 5. Mär. 2007 (CET)
Ich bin schon am Material sammeln, um den Artikel in eine erträgliche Form zu bringen. Was mich im Moment am meisten interessiert ist die Verwendung im frühen 19. Jhdt und in der Schweiz bis heute. Wenn ich da befriedigende Antworten hab, mach ich mich ans Werk. Die derzeitige Verwirrung scheint mir darauf zurück zu führen sein, dass der begriff A) nicht mehr in Gebrauch ist und es B) zu einer Vermengung mit dem deutlich offeneren englischen Begriff "free state" gekommen ist. Als Basis für die Neugestaltung nehme ich [[1]]. Ich möcht das aber genau machen, deshalb wirds wohl noch 1-2 Wochen dauern, bis es steht. Ich denk, ich werde hier einen Link zu einer Rohfassung reinstellen, den man dann diskutieren kann. Würd mich freuen, wenn du dann mitdiskutierst. Grüsse --Uwaga budowa 19:43, 5. Mär. 2007 (CET)
Ich habe gerade einen QS-Antrag eingefügt. Vielleicht werden sich dann auch noch andere an der Diskussion beteiligen. 62.180.184.50 11:39, 7. Mär. 2007 (CET)

kurze Frage (richtung Deffintion^^)

So weit ich den Artikel verstanden habe (leider habe ich keine Zeit hier auch noch die Diskussion durchzulesen falls die Antwort Hier irgend wo schon steht entschuldige ich mich) darf sich also jedes Budesland als Freistaat bezeichen und hat keie Sonderrechte ?

Ja. Freistaat bedeutet nichts weiter als Republik, und alle Bundesländer sind Republiken. --Röhrender Elch 00:16, 13. Apr. 2008 (CEST)
Und kein Bundesland hat Sonderrechte. --Röhrender Elch 22:02, 13. Apr. 2008 (CEST)

Wer hat's erfunden?

Ich frage mich, wieso der Begriff Freistaat von Sprachpuristen im 19. Jahrhundert als Synonym für Republik eingeführt worden sei, wenn es doch seit dem 14. Jahrhundert bis 1797 den Freistaat der Drei Bünde gab. Freistaat war dort genauso schon Synonym. Geo-Loge 19:59, 13. Jun. 2008 (CEST)

Wofür war es ein Synonym? Für eine Republik oder einen unabhängigen Staat? Siehe auch: Diskussion:Drei_Bünde#Freistaat. --Röhrender Elch 22:10, 29. Dez. 2008 (CET)

Zwei verschiedene Sachverhalte / Redundanz

Eine Republik und ein unabhängiger Staat allgemein, wie z.B. der Irische Freistaat (der eine Monarchie war), sind zwei verschiedene Sachverhalte, und sollten gemäß WP:BKL in zwei verschiedenen Artikeln behandelt werden. Im übrigen existiert zusätzlich ein Artikel Republik! --Röhrender Elch 22:05, 11. Dez. 2008 (CET)

Sonderstellung?

Im Abschnitt "Die heutige Situation" ist die Rede davon, dass seit seit Bestehen der BRD die Bezeichnung Freistaat keine maßgebliche rechtliche Bedeutung mehr hat und Länder mit diesem Namenszusatz keinerlei Sonderstellung haben. War das vor 1949 anders? Hatten Länder mit der Bezeichnung Freistaat da eine Sonderstellung? --Röhrender Elch 19:20, 13. Jun. 2009 (CEST)

Siehe nun Quelle. Ist als Anmerkung trotzdem relevant. --Orangerider
Keine Antwort auf meine Frage. --Röhrender Elch 21:57, 23. Jun. 2009 (CEST)

Staatsbürgerschaft, heutige Situation

Ist es irgendwo belegbar, dass heutzutage der Bürger eines Freistaates gleichzeitig sein Staatsbürger ist? Diese Passage ist in der bayerischen Verfassung, aber m.E. z.B. nicht in der thüringischen. --84.183.231.26 20:46, 20. Feb. 2012 (CET)

Mir ist das auch beim Lesen aufgefallen. Zumal sich mE jedes der 16 deutschen Länder als Staat versteht. Ob daraus jetzt eine tatsächliche Staatsbürgerschaft entsteht, ist zweifelhaft. ME hat nur die bayerische Verfassung Regeln für eine solche. Ich werde den Satz streichen. --Excolis (Diskussion) 11:56, 5. Apr. 2014 (CEST)

Freistaat und Räterepublik: Bayern

Wenn ich im Artikel lese: "die Bezeichnung [nämlich Freistaat] ist aber z. B. auch von der Münchner Räterepublik gebraucht worden", so habe ich Schwierigkeiten mit dem Verständnis. Falsch wäre auf jeden Fall die Auffassung, der Freistaat Bayern sei ein Produkt der Räterepublik. Eher im Gegenteil: Mühsam und Mitkämpfer machten den "Freistaat Bayern", der ein Ergebnis der November-Ereignisse von 1918 war, zur "Räterepublik Baiern". - Bavarese (Diskussion) 02:16, 3. Sep. 2012 (CEST)