Diskussion:Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen

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ARD und ZDF

Wieso sind öffentlich-rechtliche Fernseh-Rundfunkanstalten (ARD und ZDF) nicht in der FSF?--87.155.62.144 12:57, 20. Jan. 2013 (CET)

Gerade, weil sie öffentlich-rechtlich sind. Die entsprechenden Sendegesetze unterscheiden sich von denen, die für Provatsender gelten. Soweit ich weiß sind die öffentlich-rechtlichen Sender eigenverantwortlich im Bezug auf ihr Programm und sind berechtigt, wenn sie es gut begründen können, von den angegebenen Sendezeiten in § 5 abzuweichen.77.11.170.8 00:33, 12. Jun. 2013 (CEST)