Diskussion:Freizügigkeitsgesetz/EU
Richtlinie 2004/38/EG Der Link stimmt nicht mehr. (nicht signierter Beitrag von 90.141.61.14 (Diskussion | Beiträge) 12:02, 23. Apr. 2009 (CEST)) Zu den Besonderheiten osteuropäischer Bürger ist nichts zu finden, zu sonstigen Besonderheit auch nicht. Eine Formulierung wie "eine Freizügigkeitsbescheinigung ist zu erteilen, wenn die Voraussetzungen gegeben sind", ist inhaltlich nahe null. --Scharfsinn 14:52, 23. Feb. 2010 (CET)
Bitte mit Arbeitnehmerfreizügigkeit verlinken und abgrenzen. (nicht signierter Beitrag von 79.229.68.49 (Diskussion) 10:08, 11. Sep. 2010 (CEST))
Amtlicher Titel
Der korrekte amtliche Titel lautet „Freizügigkeitsgesetz/EU”, nicht einfach nur „Freizügigkeitsgesetz”. Der Artikel sollte dorthin verschoben werden, was aber seltsamerweise zur Zeit nicht möglich ist. --Alros002 (Diskussion) 15:02, 9. Jan. 2013 (CET)
- Ich kümmere mich drum. Es besteht unter der korrekten Bezeichnung eine Weiterleitung, die erst gelöscht werden müsste. --Opihuck 15:21, 9. Jan. 2013 (CET)
- Bisher wurden derartige Weiterleitungen eigentlich immer überschrieben, das hat diesmal aber seltsamerweise nicht funktioniert. Aber danke für die Mühe. --Alros002 (Diskussion) 15:39, 9. Jan. 2013 (CET)
Defekter Weblink
Der folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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– GiftBot (Diskussion) 03:48, 21. Dez. 2015 (CET)
österreich
wie sieht die situation aus fuer österreich? --Ysangkok (Diskussion) 23:40, 28. Apr. 2016 (CEST)
- Siehe Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz. --Opihuck 07:36, 29. Apr. 2016 (CEST)